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   BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17   

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BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 (https://dejure.org/2017,51492)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegenüber einer Person für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg; Zugehörigkeit zu der gewaltbereiten Problemfanszene des Fußballvereins SC Freiburg

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegenüber einer Person für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg; Zugehörigkeit zu der gewaltbereiten Problemfanszene des Fußballvereins SC Freiburg

  • rechtsportal.de

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; PolG BW § 27a Abs. 2 S. 3
    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegenüber einer Person für bestimmte Bereiche der Stadt Freiburg; Zugehörigkeit zu der gewaltbereiten Problemfanszene des Fußballvereins SC Freiburg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 7 sowie zu § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 37, jew. m.w.N.).

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Wird ein Gehörsverstoß geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 7 sowie zu § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO: BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 37, jew. m.w.N.).

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14

    Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17
    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - 2 A 138/22
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.Dezember 2017 - 6 B 52.17 -, juris Rn. 6, und vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 u. a. -, juris Rn. 18, m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 2 A 1352/19.A -, juris Rn. 18 f., und vom 6. März 2024 - 5 A 1915/22 -, juris Rn. 29.
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 m.w.N.; Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8, vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 18 und vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:181217B6B52.17.0] - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

    Daher muss vom Zulassungsantragsteller grundsätzlich darlegt werden, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2018 - 8 A 1590/16 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.03.2017 - 3 A 829/16 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 -, juris Rn. 7 zu § 92 BVerfGG; BVerwG, Beschluss vom 18.12.2017 - 6 B 52/17 -, juris Rn. 5 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 10.07.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2018 - 4 A 1763/15.A -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099 -, juris Rn. 4, vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2018 - 8 A 1590/16 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.03.2017 - 3 A 829/16 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 -, juris Rn. 7 zu § 92 BVerfGG; BVerwG, Beschluss vom 18.12.2017 - 6 B 52/17 -, juris Rn. 5 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und

    Ein diesen Grundsatz verletzendes Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 Rn. 6 und vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - NVwZ 2009, 329 = juris Rn. 7; B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N; SächsOVG, B.v. 30.7.2018 - 4 B 66/18 - juris Rn. 6 f.).
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

    Ein diesen Grundsatz verletzendes Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - juris; B.v. 25.5.2001 - 4 B 81/00 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120

    Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge

    Ein Überraschungsurteil liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Besitzes eines Butterflymessers

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise und auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 18.12.2018 - 1 Bf 145/17

    Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensfehler; Erkenntnismittel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 6 A 31/20

    Darlegungsanforderungen für Besetzungsrüge eines Gerichts; "Auf Verdacht"

  • VGH Bayern, 15.02.2022 - 9 ZB 22.30170

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines vorgeblich homosexuellen ugandischen

  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - 6 A 1407/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 1763/15

    Statthaftigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung; Geltendmachung einer

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.719

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen ausländerrechtlicher Duldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 2 A 1352/19

    Zulassung der Berufung; Gebot rechtlichen Gehörs; Zurkenntnisnahme tatsächlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - 2 A 1089/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 162/18

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

  • OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18

    Gehörsanspruch; Kindertageseinrichtung; Betreuungszeit; Anhörung

  • VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2021 - 15 A 3422/19

    Rechtmäßigkeit eines Abwasserbeseitigungs- und Abgabenbescheides gegenüber einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 15 A 2993/20

    Rüge wegen eines Verstoßes des Verwaltungsgerichts gegen seine Amtsermittlungs-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 2 A 1247/20
  • VG Berlin, 09.10.2018 - 9 L 695.18

    Anhörungsrüge gegen gerichtliche Entscheidung

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