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   BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 40.17, 3 B 40.17 (3 C 20.18)   

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https://dejure.org/2018,45645
BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 40.17, 3 B 40.17 (3 C 20.18) (https://dejure.org/2018,45645)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 3 B 40.17, 3 B 40.17 (3 C 20.18) (https://dejure.org/2018,45645)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 3 B 40.17, 3 B 40.17 (3 C 20.18) (https://dejure.org/2018,45645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Revisionszulassung; Inländerdiskriminierung; zur Preisbindung von Arzneimitteln für inländische Apotheken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden Preisbindung für Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 40.17
    Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 AMG, § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [ECLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
  • VG Berlin, 19.06.2019 - 90 K 3.14
    Der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in anhängigen Revisionsverfahren die Gelegenheit sieht, die Frage zu klären, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 AMG, § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [E-CLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 B 40/17 - juris Rn. 1), entlastet den Beschuldigten ebenfalls nicht.
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