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   BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18   

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https://dejure.org/2018,47773
BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18 (https://dejure.org/2018,47773)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 8 B 7.18 (https://dejure.org/2018,47773)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 8 B 7.18 (https://dejure.org/2018,47773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren Eigenvertrieb; Interessenkonflikt zwischen dem Veranstalter von Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential und einer Erlaubnisbehörde

  • rewis.io

    Erlaubniserteilung für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential; Fernsehlotterie; Rheinland-Pfalz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren Eigenvertrieb; Interessenkonflikt zwischen dem Veranstalter von Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential und einer Erlaubnisbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO können nur solche Rechtsfragen zur Zulassung der Revision führen, die revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 B 35.02 - NVwZ-2002, 1505).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Ob die genannte Anordnung sich gegenüber § 9 Abs. 7 GlüStV durchsetzen kann, wäre vielmehr durch Auslegung von Art. 105 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz - einer nicht revisiblen Norm - zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339 f., juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Sie lassen sich ohne Weiteres auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Kann ein oberstes Landesgericht, nachdem es in einem früheren Verfahren die sachliche Zuständigkeit einer obersten Landesbehörde bejaht hat, was einer über Jahre hinweg geltenden Rechtslage entsprach, nach Ablauf von mehreren Jahren nunmehr einen gegenteiligen Standpunkt vertreten? Ist es nicht aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und damit aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips (vgl. nur BVerfGE 74, 129 m.w.N., auch BFH, Großer Senat, Beschluss vom 17.12.2007, Drs. 2/04 - BFHE 220, 129 - juris Rn. 98 f.) geboten, für einen Übergangszeitraum an der alten, die Zuständigkeit bejahenden Rechtsprechung festzuhalten, so dass erst nach einem Übergangszeitraum, auf den sich die Beteiligen einrichten können, die neue Bewertung durch die Rechtsprechung mit Wirkung für die Zukunft gilt?.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Kann ein oberstes Landesgericht, nachdem es in einem früheren Verfahren die sachliche Zuständigkeit einer obersten Landesbehörde bejaht hat, was einer über Jahre hinweg geltenden Rechtslage entsprach, nach Ablauf von mehreren Jahren nunmehr einen gegenteiligen Standpunkt vertreten? Ist es nicht aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und damit aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips (vgl. nur BVerfGE 74, 129 m.w.N., auch BFH, Großer Senat, Beschluss vom 17.12.2007, Drs. 2/04 - BFHE 220, 129 - juris Rn. 98 f.) geboten, für einen Übergangszeitraum an der alten, die Zuständigkeit bejahenden Rechtsprechung festzuhalten, so dass erst nach einem Übergangszeitraum, auf den sich die Beteiligen einrichten können, die neue Bewertung durch die Rechtsprechung mit Wirkung für die Zukunft gilt?.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält sich einer Normierung von Fragen der sachlichen Zuständigkeit zugunsten anderweitiger Regelungen im Zusammenhang mit dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18
    Denn das Oberverwaltungsgericht hat eine solche Fallgestaltung gerade nicht festgestellt, sondern ausgeführt, dass sich aus seiner von dem Beklagten zitierten Entscheidung vom 21. November 2014 - 6 A 10562/14.OVG - nichts für die sachliche Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen entnehmen lasse.
  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer

    Die Entstehungsgeschichte und der daraus abzuleitende Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten insoweit keine Einschränkung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 8 B 7.18 - juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 9 A 4631/19
    Denn sie steht im Zusammenhang mit der konkreten, nicht fiskalisch begründeten, sondern ordnungsrechtlich gebotenen Tätigkeit einer Behörde, die organisatorisch zudem eine ausreichende Distanz zur Finanzverwaltung und damit zu den fiskalischen Interessen des Staates hat, vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 8 B 7.18 -, juris Rn. 3 f.
  • VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Erteilung einer Erlaubnis zur

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2018 (Aktenzeichen: 8 B 7.18) zurück.
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