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   BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19   

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BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19 (https://dejure.org/2019,49642)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2019 - 10 B 14.19 (https://dejure.org/2019,49642)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 (https://dejure.org/2019,49642)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 2 Satz 1; StPO § 475; OWiG § 46 Abs. 1, § 49b
    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel; Informationszugang; Ordnungswidrigkeitenverfahren; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Vorrang; Wertpapierhandelsunternehmen; aktenwidrige Tatsachenfeststellung; fachgesetzliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 2 Nr 1 IFG, § 7 Abs 2 S 1 IFG, § 475 StPO

  • JurPC

    Auskunftsbegehren über Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Wolters Kluwer

    Streit um von einer Wertpapierhandelsbank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes angeforderte Auskünfte über die Anzahl der in bestimmten Jahren an Wertpapierhandelsunternehmen gerichteten ...

  • rewis.io

    Beschränkter Vorrang des Auskunftsrechts nach § 475 StPO

  • doev.de PDF

    Beschränkter Vorrang des Auskunftsrechts nach § 475 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertpapierhandelsunternehmen; BaFin; Auskunftsersuchen; Ordnungswidrigkeitenverfahren; Informationszugang; Auskunft; vorhandene amtliche Information; fachge-setzliche Informationszugangsansprüche; Vorrang; personenbezogene Daten; Recht auf informationelle ...

  • rechtsportal.de

    Streit um von einer Wertpapierhandelsbank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes angeforderte Auskünfte über die Anzahl der in bestimmten Jahren an Wertpapierhandelsunternehmen gerichteten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 504
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Er ist vielmehr im Rahmen des Ablehnungsgrundes des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG zu würdigen (BVerwG, Urteile vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 24 und vom 10. April 2019 - 7 C 23.18 - juris Rn. 36).

    Dass dies bei einer Befragung einer ebenfalls noch überschaubaren Zahl von 25 Beschäftigten anders zu bewerten wäre und angesichts des vom Verwaltungsgerichtshof zutreffend herangezogenen rechtlichen Maßstabs (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 24) zur Annahme eines unverhältnismäßigen Aufwands im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG führen könnte, ist in keiner Weise ersichtlich.

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    § 475 StPO enthält eine umfassende Regelung, die etwa auch für die Überlassung anonymisierter Abschriften strafgerichtlicher Entscheidungen an private Dritte gilt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 6), und tritt in ihrem Anwendungsbereich - als ebenfalls nicht verfahrensbezogener, aber voraussetzungsgebundener Anspruch auf Verbescheidung nach pflichtgemäßem Ermessen - an die Stelle des voraussetzungslos gewährten Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 IFG (siehe etwa BT-Drs. 15/4493 S. 12; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 350, 352; Brink, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 1. Aufl. 2017, § 1 Rn. 146; Wittmann, VBlBW 2019, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 20).

    In dieser Situation wird § 475 StPO auch seiner Doppelfunktion nicht mehr gerecht, denn neben der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für den Antragsteller soll die Vorschrift zugleich die gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 13).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Die Beklagte entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - (BVerwGE 151, 1) folgenden Rechtssatz: "Eine amtliche Information ist auch dann vorhanden und damit tauglicher Anspruchsgegenstand im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG, wenn die Behörde zur Erteilung dieser Information vorhandene, gleichartige 'Roh-'Informationen in ihren gegliederten Aktenbeständen addieren muss, soweit dies nur eine reine Übertragungsleistung der Behörde ist, die angesichts des Informationsinteresses und eines spezifischen Zugangsantrags keinen unzumutbaren Aufwand fordert." Davon sei der Verwaltungsgerichtshof abgewichen, indem er - ungeachtet sonstiger Umstände - allein die Zählbarkeit von (irgendwo) in den Aktenbeständen der Behörde enthaltenen Informationen für das Vorhandensein amtlicher Informationen ausreichen lasse.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im genannten Urteil vielmehr darauf abgestellt, dass sich der Informationszugangsanspruch nur auf vorhandene Informationen richtet; ein davon nicht mehr gedeckter Informationsbeschaffungsanspruch, auch durch eine inhaltliche Aufbereitung von Informationen, liegt weder in der erforderlichen Identifizierung der Information durch Beseitigung von in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelnden Hindernissen noch in der bloßen Addition gleichartiger Informationen, auf die sich ein Auskunftsbegehren bezieht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - Buchholz 404 Nr. 14 Rn. 37 ).

  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    § 475 StPO enthält eine umfassende Regelung, die etwa auch für die Überlassung anonymisierter Abschriften strafgerichtlicher Entscheidungen an private Dritte gilt (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 6), und tritt in ihrem Anwendungsbereich - als ebenfalls nicht verfahrensbezogener, aber voraussetzungsgebundener Anspruch auf Verbescheidung nach pflichtgemäßem Ermessen - an die Stelle des voraussetzungslos gewährten Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 IFG (siehe etwa BT-Drs. 15/4493 S. 12; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 350, 352; Brink, in: Brink/Polenz/Blatt, IFG, 1. Aufl. 2017, § 1 Rn. 146; Wittmann, VBlBW 2019, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 20).

    In dieser Situation wird § 475 StPO auch seiner Doppelfunktion nicht mehr gerecht, denn neben der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage für den Antragsteller soll die Vorschrift zugleich die gesetzliche Grundlage für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 - NJW 2009, 2876 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 AR (Vs) 112/17 - BGHSt 63, 156 Rn. 13).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Der Vorwurf, das Gericht habe einen Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt, kann auf eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes führen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger, zweifelsfreier Widerspruch vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 10 BN 2.15

    Altersruhegeld; Anwartschaft; Anwartschaftsdeckung; Eigentum; Kapitaldeckung;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Vielmehr muss ein Widerspruch zu einer im Urteil durch die Bezugnahme auf die Akten festgestellten Tatsache aufgezeigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2016 - 10 BN 2.15 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 57 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler liegt indessen nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    (Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2015 - 7 B 18.14 - ZfB 2015, 85 Rn. 15 und vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 20.15

    Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern: Revisionen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19
    Gleichfalls offenbleiben kann, ob der Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Zahl der Fallbearbeiter irrtümlich einen allgemeinen Erfahrungssatz, d.h. einen jedermann zugänglichen, unzweifelhaft geltenden und von keiner Ausnahme durchbrochenen Satz (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 20.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 21 Rn. 21) angenommen hat oder ob dieser Annahme bereits der Umstand entgegensteht, dass der Verwaltungsgerichtshof den Bezugszeitraum der mitgeteilten Zahlenangabe nicht weiter problematisiert hat.
  • BVerwG, 31.07.2017 - 10 B 26.16

    Aktenwidrigkeit; Anteilsfinanzierung; Bedingung; Denkgesetze; Ermäßigung;

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15

    Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

  • BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11

    Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für

    Vielmehr muss ein Widerspruch zu einer im Urteil durch die Bezugnahme auf die Akten festgestellten Tatsache aufgezeigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20

    Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und

    Die Verdrängung der Regelungen des Informationszugangsrechts nach § 1 Abs. 3 IFG durch die spezialgesetzliche Regelung der § 475 Abs. 1 und 4 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 49b OWiG hat auch das BVerwG anerkannt und im Beschluss vom 18.12.2019 - 10 B 14/19 - (juris Rn. 15 m.w.N.) ausgeführt, dass § 475 StPO eine umfassende Regelung enthält, die in ihrem Anwendungsbereich - als voraussetzungsgebundener Anspruch auf Verbescheidung nach pflichtgemäßem Ermessen - an die Stelle des voraussetzungslos gewährten Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 2 IFG tritt (so auch Brink, in Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, 1. Aufl. § 1 IFG Rn. 146; Schoch, IFG Kommentar, 2. Aufl. § 1 Rn. 350).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Gleichwohl darf bei Anwendung von solchem Erfahrungswissen bzw. von einer solchen Erfahrungstatsache nicht verkannt werden, dass hierdurch kein Erfahrungssatz im strengen Sinne begründet wird, der - im Unterschied zu einer Erfahrungstatsache - unzweifelhaft gilt und keine Ausnahmen kennt (vgl. BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29/92 - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 10 B 14/19 -, juris Rn. 26; Kraft in Eyermann, VwGO, 22. Aufl. 2022, § 108 Rn. 32 f.; s. zu weiteren begrifflichen Differenzierungen auch Dawin in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand August 2022, § 108 Rn, 13 ff. (Stand April 2013)).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1856/20

    Informationsfreiheit: Kein Auskunftsanspruch zu Covid-19-Todesfällen

    Ohne dass hier Anhaltspunkte erkennbar wären, die Anlass geben könnten, an der vom Antragsteller erklärten Motivation für sein Auskunftsbegehren zu zweifeln, so illustriert der vorliegende Fall doch die Schwierigkeit (insbesondere für die auskunftspflichtige Stelle) festzustellen, ob die begehrte Auskunft nur Angaben zum Gegenstand hat, die keinen individualisierbaren Bezug (mehr) aufweisen (zu diesem maßgeblichen Gesichtspunkt vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen

    Ein solches Versäumnis kann nicht durch eine Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren kompensiert werden (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 19.19

    Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision; Einordnung von

    Ein solches Versäumnis kann nicht durch eine Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren kompensiert werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 18.19

    Einsicht in Unterlagen zu CO2-Emissionen von Fahrzeugen

    Ein solches Versäumnis kann nicht durch eine Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren kompensiert werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16

    Agrarmarktdaten; Recht auf Informationszugang für Personengesellschaften

    Um als amtliche Information im Sinne des Gesetzes verstanden zu werden, müssten die streitgegenständlichen Daten bei der informationserhebenden Stelle, hier der MIO, amtlichen Zwecken dienen und insoweit auf deren Tätigkeit als Behörde im funktionellen Sinne bezogen sein (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14/19 -, juris Rn. 11; Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 -, juris).
  • VG Berlin, 24.08.2023 - 2 K 265.21
    Ein vom Informationszugangsanspruch nicht mehr gedeckter Informationsbeschaffungsanspruch liegt dabei weder in der erforderlichen Identifizierung der Information durch Beseitigung von in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelnden Hindernissen noch in der bloßen Addition gleichartiger Informationen, auf die sich ein Zugangsbegehren bezieht (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14/19 - juris Rn. 7).

    Auch auf den hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14/19 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass hierdurch kein Erfahrungssatz im strengen Sinne begründet wird, der - im Unterschied zu einer Erfahrungstatsache - unzweifelhaft gilt und keine Ausnahmen kennt (vgl. BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29/92 - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 10 B 14/19 -, juris Rn. 26; Kraft in Eyermann, VwGO, 22. Aufl. 2022, § 108 Rn. 32 f.; s. zu weiteren begrifflichen Differenzierungen auch Dawin in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand August 2022, § 108 Rn, 13 ff. (Stand April 2013)).
  • VG Berlin, 14.07.2022 - 2 K 81.21

    Zugang eines Journalisten zu Informationen aus einer Datenbank des Presse- und

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

  • BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21

    Nichtzulassung der Revision wegen Nichtvorliegens eines Verfahrensfehlers

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20

    Bekanntgabe des Umfangs des Bauschutzbereichs gegenüber den betroffenen

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2022 - 12 ME 115/22

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Messbild; Messdaten; Messfoto;

  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 11 ZB 20.35

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

  • VG Köln, 19.10.2023 - 13 K 146/18
  • VG Berlin, 17.10.2022 - 2 K 262.21

    Informationszugang im Zusammenhang mit einem staatsanwaltschaftlichen

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