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BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur Beamtenversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 (BVerfGE 61, 43) sei § 5 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz BeamtVG mit dem Grundgesetz unvereinbar und demzufolge sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber unanwendbar.Noch nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Regierungsentwurfs vom 15. Oktober 1984 (BT-Drucks. 10/2114 S. 3) sollten die vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61.43) beanstandeten Ausnahmeregelungen rückwirkend auch für die Versorgungsempfänger gestrichen werden, deren Versorgungsfall vor dem 1. Dezember 1982 eingetreten, deren Versorgung aber noch nicht unanfechtbar festgesetzt worden war; im übrigen sollte es bei der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten - Regelung verbleiben.
Die nunmehr als Übergangsregelung für die Zeit vor dem 1. Dezember 1982 zu qualifizierende Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz und Abs. 4 Satz 1 zweite und dritte Alternative BeamtVG a.F. ist im Hinblick auf die erst im November 1982 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79 und 7/82 - (BVerfGE 61, 43) mit Verfassungsrecht (noch) vereinbar.
Eine (Teil-)Nichtigerklärung schied jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, dem mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes blieben, aus (BVerfGE 61, 43 ).
Zu jener Zeit waren die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten, sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ausnahmen des § 5 Abs. 4 Satz 1 erste Alternative BeamtVG a.F. und des § 5 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG a.F. rechtlich derart eng mit dem übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelungsgehalt des § 5 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 BeamtVG a.F. verbunden, daß der Mangel der beanstandeten Regelungen sich wegen des engen Zusammenhangs im Gefüge der Vorschrift auf die Gesamtregelung bezog (BVerfGE 61, 43 ).
Auch daraus ist zu schließen, daß insoweit an der bisherigen - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten - Rechtslage (BVerfGE 61, 43 ) grundsätzlich nichts verändert werden sollte.
- BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 -). Diese kann grundsätzlich erst geltend gemacht werden, nachdem sie durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist (BVerfGE 53, 115 ).
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Für die Zeit danach gilt für sie § 5 BeamtVG in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (wie BVerwG 2 C 42.86).Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften schließen die "Beförderungsreife" im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG n.F. nicht aus (wie BVerwG 2 C 42.86).
- BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78
Kinderzuschuß für Enkel
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Dieser war - ebenso wie bei der Nichtigerklärung einer Vorschrift - verpflichtet, eine der Verfassung entsprechende Gesetzeslage herzustellen und das entstandene Vakuum aufzufüllen (BVerfGE 37.217 ; 55, 100 ).Allerdings ist der Gesetzgeber - jedenfalls bei einer auf einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Erklärung einer Norm als verfassungswidrig - verpflichtet, den Anforderungen dieses Grundrechts für die seiner Entscheidung vorangehende Zeit gerecht zu werden und auch insoweit eine den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechende Regelung zu erlassen, vor allem für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zur Verkündung einer Neuregelung (BVerfGE 55, 100 , 61, 319 ).
- OVG Hamburg, 14.02.1986 - Bf I 87/83
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Der Beamte wird so behandelt, als sei er "zeitgerecht" befördert worden (vgl. u.a. OVG Hamburg. Urteil vom 14. Februar 1986 - OVG Bf I 87/83 - <ZBR 1986, 338>; Fürst. GKÖD I, O § 5 Rz 58; Plog/Wiedow, BBG. § 5 BeamtVG Rz 29; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 5 Erl. 9 a. b. cc ; Kümmel, BeamtVG, § 5 Rz 17.2). - BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85
Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Der Beamte wird so behandelt, als sei er "zeitgerecht" befördert worden (vgl. u.a. OVG Hamburg. Urteil vom 14. Februar 1986 - OVG Bf I 87/83 - <ZBR 1986, 338>; Fürst. GKÖD I, O § 5 Rz 58; Plog/Wiedow, BBG. § 5 BeamtVG Rz 29; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 5 Erl. 9 a. b. cc ; Kümmel, BeamtVG, § 5 Rz 17.2). - BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 -). - BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 -). - BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83
Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11 …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Er durfte auch ohne Verfassungsverstoß in Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Auswirkungen der festgestellten Verfassungswidrigkeit einschränken und nachteilige Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgegangen sind, im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bestehen lassen und nur für die Zukunft die sich aus der Verfassungswidrigkeit ergebenden Folgen beseitigen (BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 48, 327 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 53, 115 ; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 -). - BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung
Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist das zur Zeit der Entscheidung für diesen Fall sich Geltung beimessende Recht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] sowie Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87] = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 = DVBl. 1988, 1065>). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines …
- BVerwG, 10.11.1960 - II C 44.59
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67
Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …
- BVerwG, 20.03.1961 - II C 209.57
Rechtsmittel
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
- BVerwG, 03.01.1972 - VI B 45.71
Grundlagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur …
- BVerwG, 11.09.1989 - 2 B 117.89
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Aus den angeführten Erwägungen ergibt sich ferner, daß das angefochtene Urteil entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.82 - (…a.a.O.) und - BVerwG 2 C 75.86 - abweicht, sondern vielmehr in Übereinstimmung mit diesen ergangen ist. - VGH Baden-Württemberg, 09.05.1989 - 4 S 2549/87
Festsetzung - Beamtenruhegehalt; Beförderungsreife eines Beamten vor Ablauf der …
Diese Änderung läßt das von der Rechtsprechung zur früheren Rechtslage (vgl. § 5 Satz 1 BeamtVG a.F.) entwickelte zusätzliche Einrechnungserfordernis der Beförderungsreife nicht entfallen, auch wenn es wie in den früheren Gesetzesfassungen im Wortlaut der Vorschrift nicht enthalten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.1.1989, 2 C 75.86; 2 C 5.87, 2 C 42.86; OVG Hamburg, Urteil vom 14.2.1986, ZBR 1986, 338; Bayer. VGH, Urteil vom 11.5.1988, ZBR 1989, 20).