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   BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10   

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https://dejure.org/2010,5008
BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10 (https://dejure.org/2010,5008)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 4 B 2.10 (https://dejure.org/2010,5008)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 4 B 2.10 (https://dejure.org/2010,5008)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 3 S 3 VwGO
    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Missachtung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes

  • rewis.io

    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Darlegung der Missachtung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10
    Beweisanträge, die lediglich schriftsätzlich angekündigt worden sind, entsprechen den Anforderungen nicht (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ; stRspr).
  • OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17

    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

    30 Hinsichtlich der als unzureichend gerügten Tatsachenaufklärung (§ 86 VwGO) hat die in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretene Klägerin weder aufgezeigt, dass sie auf die von ihr vermisste Sachaufklärung - durch das Stellen eines Beweisantrags - hingewirkt hat noch das sich eine solche Beweiserhebung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 2010 - 4 B 2.10 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 7 B 41.10

    Kamin; offener; Feuerstätte; bestimmungsgemäß offen; offener Feuerraum;

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (Beschluss vom 19. Januar 2010 - BVerwG 4 B 2.10 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957

    Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers

    Beweisanträge, die lediglich schriftsätzlich angekündigt worden sind, genügen diesen Anforderungen nicht (BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2.10 - juris; B.v. 22.1.1999 - 6 B 128.98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.11.2008 - 6 ZB 07.101 - juris Rn. 9).

    Von diesen Pflichten ist der Rechtsmittelführer nur dann befreit, wenn er darlegt, dass die Beweisaufnahme sich der Vorinstanz auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2.10 - juris; B.v. 22.1.1999 - 6 B 128.98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.11.2008 - 6 ZB 07.101 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 16.1872

    Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch und Straftaten

    Insoweit hat der Vertreter des öffentlichen Interesses zu Recht angemerkt (Schriftsatz vom 15.11.2016), dass mit einer Aufklärungsrüge nicht die Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, behoben werden können (BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2.10 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186

    Leistungen, Berufung, Facharzt, Widerspruchsbescheid, Gesundheitszustand,

    Ungeachtet dessen stellt die vom Klägerbevollmächtigten erhobene Aufklärungsrüge auch kein Mittel dar, eigene Versäumnisse vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere das Nichtbestehen auf der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und das Unterlassen der Stellung entsprechender Beweisanträge, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 21 ZB 14.489

    Landwirtschaftsrecht; Grünlandprämie; Betriebsprämie

    Unter diesen Umständen kann die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht im Zulassungsverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris).
  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 21 ZB 12.1695

    Landwirtschaftsrecht / Kuhprämie für Milcherzeuger

    Nachdem die Klägerseite all das unterlassen hat, kann sie mit den vorgebrachten Rügen im Antragsverfahren nicht durchdringen (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 2 N 73.08

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Abstandsflächen; Zustimmung; Nachbarzustimmung;

    Im Zulassungsverfahren kann eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur geltend gemacht werden, wenn u.a. aufgezeigt wird, dass der Beteiligte bereits erstinstanzlich auf die Vornahme der vermissten Aufklärung des Sachverhalts hingewirkt hat oder dass sich die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (vgl. m.w.N. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 B 2.10 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 21 ZB 12.2516

    Keine Zulassungsgründe; Ruhegeld; Berufsunfähigkeit; Berechnung

    Denn zum einen hat der Kläger - ausweislich des Protokolls über die mündliche Verhandlung - einen förmlichen Beweisantrag nicht gestellt und damit nicht auf die jetzt vermisste weitere Sachaufklärung hingewirkt, so dass er schon deshalb mit der Rüge der unterlassenen Aufklärung des Sachverhalts im Antragsverfahren nicht durchdringen kann (vgl. u.a. BVerwG B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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