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   BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16   

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https://dejure.org/2017,5942
BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16 (https://dejure.org/2017,5942)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16 (https://dejure.org/2017,5942)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 2 C 1.16, 2 C 2.16, 2 C 1.16, 2 C 2.16 (https://dejure.org/2017,5942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Reichweite des Gleichheitssatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten in Höhe der amtsbezogenen Mindestversorgung; Ausschluss des Kindererziehungszuschlags und des Kindererziehungsergänzungszuschlags bei Beziehern der Mindestversorgung

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten in Höhe der amtsbezogenen Mindestversorgung; Ausschluss des Kindererziehungszuschlags und des Kindererziehungsergänzungszuschlags bei Beziehern der Mindestversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Reichweite des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15

    Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.

    die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.

    die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen.

  • BVerwG, 09.04.2013 - 2 C 5.12

    Sonderzahlung; Weihnachtsgeld; Bundesbeamter; Telekom; Besoldung; statusgleiche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Die Regelung der Alimentation der Beamten ist aber keine Durchführung des Unionsrechts (BVerwG, Urteil vom 9. April 2013 - 2 C 5.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 8 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    b) Ein von der Revision gesehener Gleichheitsverstoß gegenüber Versorgungsempfängern im Bund und im Land Nordrhein-Westfalen liegt schon deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben (jeweils zuständigen) Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet; ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 8 C 14.09 - BVerwGE 138, 201 Rn. 53).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
    Dies hat der Senat, bezogen auf die parallele bundesrechtliche Regelung in § 50a Abs. 7 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG), die als Art. 4 Nr. 29 Buchst. b des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160 ) mit Wirkung vom 12. Februar 2009 in Kraft getreten ist, bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 2 C 17.14 - NVwZ-RR 2016, 971 Rn. 24 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, aaO Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 19.01.2017 - 2 C 1.16 u.a. - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 29.03.2019 - 38 K 27.18

    Visum; Voraussetzungen für Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigtem Kind;

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, S. 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 41.19

    Erteilung eines Visums für die Eltern von volljährigen Kindern zum Zweck des

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 18.19
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Die Höhe des Ruhegehalts bestimmt sich nach § 26 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in der zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - 2 C 1.16 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 17 Rn. 9) im Jahr 2015 geltenden Fassung des Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462).
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 25.19

    Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Kindern nach deren

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 57.19
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, a.a.O., 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 03.04.2019 - 38 K 26.18

    Subsidiär schutzberechtigte Kindern: Kein Recht auf Familie bei Volljährigkeit

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Gestalt der Ungleichbehandlung von Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge einerseits und von Eltern unbegleiteter minderjähriger subsidiär Schutzberechtigter andererseits läge für den Fall, dass § 36 Abs. 1 AufenthG unionrechtskonform dahingehend auszulegen wäre, dass es beim Elternnachzug zum minderjährigen Flüchtling auf eine Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung ankäme (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018, vom 4. September 2018 und vom 27. April 2018, jeweils a.a.O.), im Übrigen auch deshalb nicht vor, weil der Gleichheitssatz sich nur an denselben, jeweils zuständigen Normgeber für dessen eigenen Normsetzungsbereich richtet, ein Gleichheitsverstoß aber nicht mit unterschiedlichen Regelungen unterschiedlicher Normgeber begründet werden kann (vgl. Thym, Obergrenze für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, S. 1343; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2017 - BVerwG 2 C 2.16 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

    Ein Gleichheitsverstoß kann daher nicht mit unterschiedlichen Regelungen verschiedener Normgeber begründet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - juris Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 19.01.2017 - 2 C 1.16 u.a. - juris Rn. 13).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem

    Die vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Ankreuzbeurteilungen (Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 1.16 -, juris) hatte eine Beurteilung zum Gegenstand, die keine textlichen Ergänzungen enthielt, mit der Folge, dass die Entscheidung auf den hiesigen Fall nicht übertragbar ist, wie dies von dem Antragsgegner richtig gesehen wird.
  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 45.19

    Aufenthaltsrecht: Familiennachzug - Volljährigkeit - Zeitpunkt des

  • VG Berlin, 26.08.2019 - 38 K 26.19
  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188

    Soldatenversorgung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen

  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

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