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   BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03   

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BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03 (https://dejure.org/2004,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 (https://dejure.org/2004,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 (https://dejure.org/2004,1208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; BeamtVG § 14 Abs. 3, § 69 d Abs. 3
    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand; Abhängigkeit der Höhe von Versorgungsbezügen vom Alter eines Beamten bei Eintritt in den Ruhestand; Ausgleich zwischen Leistungsdauer und Leistungshöhe bei Bemessung von Versorgungsbezügen; Beachtung des ...

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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten prinzipiell auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

    Dem Gesetzgeber ist es möglich, Normen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anknüpfen, zu erlassen und unter Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten mit einer Änderung seines Normenwerks zu reagieren oder durch eine solche Änderung erst bestimmte soziale Gegebenheiten zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 76, 256 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 4.03 - ).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (BVerfGE 76, 256 ), garantiert nicht das Fortbestehen der Rechtslage, die der Betroffene beim Eintritt in das Beamtenverhältnis vorgefunden hat.

    Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern kann (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).

    Zwar ist der Dienstherr verpflichtet, die Versorgungsbezüge des Beamten prinzipiell auf der Grundlage der Dienstbezüge des von dem Beamten zuletzt innegehabten Amtes zu berechnen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, nicht nur die amtsangemessene Besoldung des Beamten während der aktiven Dienstzeit, sondern auch die amtsangemessene Versorgung während des Ruhestandes zu gewährleisten (z.B. BVerfGE 70, 69 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Ein solcher Vergleich ist nur dann angezeigt, soweit es um ausschließlich bedarfsdeckende Bestandteile der Versorgung geht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Ein solcher Vergleich ist nur dann angezeigt, soweit es um ausschließlich bedarfsdeckende Bestandteile der Versorgung geht (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03
    Während das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 eine feste Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand noch nicht kannte, wurde mit dem Preußischen Gesetz vom 15. Dezember 1920 und dann durch die Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923 (RGBl I S. 999) die Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf das 65. Lebensjahr festgesetzt (vgl. BVerfGE 71, 255 ).
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03

    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Im Bereich des Versorgungsrechts sollen der Versorgungsabschlag gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG und die Anrechnung privatwirtschaftlichen Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge Frühpensionierungen entgegenwirken (Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Er darf der bei zu attraktiver Besoldung nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch missbräuchliches Erwirken des Status als begrenzt dienstfähiger Beamter begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 , vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20).
  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08 .00795

    Anerkennung von Studienzeiten; Versorgungsabschlag bei einem schwerbehinderten;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe auch den gesetzlich vorgesehenen Versorgungsabschlag für rechtmäßig und verfassungskonform erachtet (BVerwG 2 C 12.03).

    Gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge in dieser Höhe bestehen keine (verfassungs)-rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 - 2 C 48/03, NVwZ 2005, 1082; vom 19.2.2004 - 2 C 12.03, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und vom 19.2.2004 -2 C 20.03, NVwZ 2004, 1361, jeweils m.w.N.; BayVGH vom 1.3.2005 - 3 B 03.498).

    Scheiden sehr viele Beamte vorzeitig aus dem aktiven Berufsleben aus und beziehen entsprechend länger Ruhegehalt, gerät das Gesamtsystem von Alimentierung der Beamtenschaft einerseits und der von dieser erbrachten Dienstleistung andererseits aus dem Gleichgewicht (BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O.).

    Diese Verpflichtung lässt der Versorgungsabschlag unberührt (BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O.).

    Bis zu dem leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte keine gefestigte versorgungsrechtliche Position erlangt (BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O., und vom 23.4.1998 - 2 C 2.98, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4 S. 3).

    Die Einführung des Versorgungsabschlags verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 06.01.2009 - 1 A 1246/08

    Versorgungsabschlag; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen

    Denn wie bereits das Bundesverfassungsgericht zu der früheren Fassung von § 14 Abs. 3 i. V. m. § 85 Abs. 5 BeamtVG (Beschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 - DVBl. 2006, 1241 = NVwZ 2006, 1280) und das Bundesverwaltungsgericht zu der seit 1. Januar 2001 geltenden aktuellen Fassung von § 14 Abs. 3 BeamtVG i. V. m. der Übergangsregelung des § 69d Abs. 3 BeamtVG (Urteile vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 und 2 C 20.03 -, fortgeführt mit Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -) festgestellt haben, steht der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand mit Verfassungsrecht in Einklang.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das vorzeitige Ausscheiden des Beamten nicht auf einem Dienstunfall beruht und folglich nicht dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn zuzurechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 -) und auch unabhängig davon, ob der betroffene Beamte aus eigenem Entschluss vorzeitig in den Ruhestand tritt oder nicht ( BVerwG, Urteile vom 19.2.2004 - 2 C 12.03 - und 2 C 20.03 -).

    Der Gesetzgeber hat lediglich einen ergänzenden Zeitfaktor eingeführt, der die Höhe der Versorgungsbezüge zusätzlich an das Lebensalter bei Eintritt in den Ruhestand knüpft und damit die unterschiedliche Dauer des Bezuges der Leistungen nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten berücksichtigt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe zur Zulässigkeit des Versorgungsabschlages sind in den Urteilen vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 und 2 C 20.03 - ausdrücklich für einen wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten entwickelt worden und können deshalb ohne weiteres auf den Fall des Klägers übertragen werden, der ebenfalls wegen Dienstunfähigkeit im Alter von 58 Jahren in den Ruhestand versetzt worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08

    Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den

    Das Gericht schließe sich den überzeugenden Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - an, wonach der auf 10, 8 % begrenzte Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 3 i.V.m. § 69d Abs. 3 BeamtVG in Einklang mit dem Verfassungsrecht stehe.

    Damit setze sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.02.2004 (a.a.O.) nicht auseinander.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - (a.a.O.) festgehalten, dass es in der Zielrichtung des Versorgungsabschlags liege, unabhängig von individuellen Bedingungen allein die längere Dauer des Bezugs von Versorgungsleistungen jedenfalls dann auszugleichen, wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherren herrührten; der Versorgungsabschlag sei auch prinzipiell geeignet, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der Ausgaben zur Finanzierung der anwachsenden Versorgungslasten zu mindern.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - (a.a.O.) zu einem wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzten Beamten entschieden, dass der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG (umfassend) "im Einklang mit Verfassungsrecht" steht.

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt;

    Er darf der nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch zu attraktive Besoldung begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 16, vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

    Im Bereich des Versorgungsrechts sollen der Versorgungsabschlag gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG und die Anrechnung privatwirtschaftlichen Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge Frühpensionierungen entgegenwirken (Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 13).
  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -, in welchem der Versorgungsabschlag noch als gerechtfertigt angesehen worden sei, da er geeignet sei, den Anstieg der Ausgaben zur Finanzierung anwachsender Versorgungsleistungen zu mindern, könne vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2006 nur bedingt herangezogen werden.

    Der Versorgungsabschlag, der keine Sanktion für ein von der Rechtsordnung missbilligtes Verhalten sei, also nicht den Charakter einer Straf- oder Disziplinarmaßnahme habe und unabhängig davon vorzunehmen sei, ob der Betroffene aus eigenem Entschluss in den Ruhestand trete, stehe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -) im Einklang mit Verfassungsrecht.

    (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 -, ZBR 2004, 253, zitiert nach JURIS, und Urteil vom selben Tag - 2 C 20.03 -, BVerwGE 120, 154 = ZBR 2004, 250),.

    wobei das im Rechtsstreit 2 C 12.03 ergangene Urteil eben den auch hier vorliegenden Fall einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze betrifft.

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Der Versorgungsabschlag ist auch dann mit Verfassungsrecht vereinbar, wenn die individuelle Lebensdienstzeit des Beamten länger ist als die für den Höchstruhegehaltssatz erforderliche Dienstzeit (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154).

    Der Gesetzgeber hielt bei den Beamten, die auf eigenen Antrag bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten, eine Minderung des Ruhegehalts für erforderlich, um die längere Bezugsdauer der Versorgung auszugleichen (vgl. Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - und - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17

    Diskriminierung; Verbot der Diskriminierung; Versorgungsabschlag

    Dass die Festsetzung eines Versorgungsabschlags der Vermeidung von Frühpensionierungen dienen kann und deshalb grundsätzlich zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (- BVerwG 2 C 12.03 -, juris Rn. 18) und hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 (- 2 BvR 361/03 -, juris) ausgeführt.
  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

  • VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08

    Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft

  • VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08

    Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht

  • VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 23 K 2804/08

    Besoldung bei angefochtener Zurruhesetzung Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • VG Düsseldorf, 27.08.2008 - 13 K 2275/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zum Versorgungsabschlag in § 14 Abs. 3 Gesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
  • VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06

    Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 1 A 30/07

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3416/03

    Anwendung eines Versorgungsabschlags auf Pensionszahlungen eines Richters;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 4 S 1132/04

    Zur Vereinbarkeit der Absenkung jährlicher Sonderzuwendungen mit allgemeinen

  • VG München, 09.09.2020 - M 12 K 19.4789

    Voraussetzungen des abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestandes bei Lehrkräften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung;

  • VG Gießen, 14.10.2008 - 5 K 587/08

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen - nicht

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 11255/17

    Versorgungsabschlag, Altersteilzeit, Teilzeit, Blockmodell, Arbeitsphase,

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991

    Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit;

  • VG Ansbach, 15.03.2016 - AN 1 K 15.02574

    Versorgungsabschlag bei einer schwerbehinderten Lehrerin, die Altersteilzeit im

  • VG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - 9 K 225/08

    Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 07.660

    Beamtenversorgung - Mindestwartefrist - Versorgungsabschlag bei Eintritt in den

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 50/09

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des einem begrenzt dienstfähigen Beamten

  • VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09

    Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S.

  • OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen

  • OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 A 29/08

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten ohne Berücksichtigung eines

  • VG Düsseldorf, 06.05.2008 - 23 K 6261/06

    Widerspruch gegen die Festsetzung des Versorgungsabschlags - Anrecht auf

  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2006 - 12 K 4670/03

    Versorgungsabschlag, Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Berufserkrankung,

  • VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10

    Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige

  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
  • VG Aachen, 20.08.2009 - 1 K 1446/07

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eines Realschullehrers;

  • VG Gießen, 26.06.2008 - 5 E 1923/07

    Versorgungsabschlag für Beamte bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.1358

    Ruhestandsbeamtin; Versetzung in den Ruhestand; Zwangspensionierung;

  • VG Lüneburg, 25.08.2004 - 1 A 233/01

    Abschlag; Anwartschaft; Beamter; Dienstunfähigkeit; erhöhtes Ruhegehalt;

  • VG Köln, 07.10.2009 - 3 K 7041/08

    Anspruch auf Anerkennung der Dauer eines Prüfungsverfahrens als Vordienstzeiten;

  • VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03

    Anwartschaft; Beamtendienstzeit; Kürzung; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige

  • VG Ansbach, 05.04.2016 - AN 1 K 15.00638

    Verringerung des Ruhegehaltes durch Versorgungsabschlag

  • VG Augsburg, 21.02.2011 - Au 2 K 10.393

    Verfahrensfortführung durch den Rechtsnachfolger bei Tod - Bindung der

  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 3 ZB 08.205

    Versorgungsrecht; Versorgungsabschlag bei psychischer Erkrankung durch private

  • VG Hamburg, 15.05.2008 - 8 K 2069/06

    Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten im vorzeitigen Ruhestand

  • VG Ansbach, 22.03.2010 - AN 1 S 09.02369

    Kein Verwaltungsaktscharakter der Aufrechnung; Mindestbelassungsbetrag gemäß § 53

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