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   BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03   

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BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03 (https://dejure.org/2004,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 4 C 4.03 (https://dejure.org/2004,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 (https://dejure.org/2004,1132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 5; GG Art. 14 Abs. 1
    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; Wohnhaus; Zwillingsbau; Haushälfte; Ersetzung; Gleichartigkeit; Erweiterung; Angemessenheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 5
    Angemessenheit; Außenbereich; Bauernhaus; Entprivilegierung; Ersetzung; Erweiterung; Gleichartigkeit; Haushälfte; Wohngebäude; Wohnhaus; Zwillingsbau; sonstiges Vorhaben

  • Wolters Kluwer

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses als Ersatz für ein sanierungsbedürftiges Bauernhaus; Entgegenstehen von öffentlichen Belangen bei Aufstockung der Zahl der Wohneinheiten; Verfestigung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Erforderliche Gleichartigkeit von ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung eines Bauernhauses durch Doppelhaushäften im Außenbereich - Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; Wohnhaus; Zwillingsbau; Haushälfte; Ersetzung; Gleichartigkeit; Erweiterung; Angemessenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelhaus als Ersatzbau im Außenbereich? (IBR 2004, 348)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 130
  • NVwZ 2004, 982
  • BauR 2004, 1045 (Ls.)
  • BauR 2005, 358
  • ZfBR 2004, 456
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Das spricht dafür, dass auch nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB anlässlich der Errichtung eines Ersatzbaus die innere Einteilung und Nutzung der Räume geändert werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, a.a.O. ).

    Das Berufungsgericht hätte daher nicht die Wohnflächen, sondern die Grundflächen und die Rauminhalte der Vergleichsgebäude zueinander in Beziehung setzen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, a.a.O. ).

    Die zweite Wohneinheit verleiht dem Neubau im Vergleich zum vorhandenen Altbau mithin eine andere Qualität (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 ).

  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 63.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Im Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 BauGB muss sich die Klägerin so behandeln lassen, als wenn sie an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 63.77 - DÖV 1980, 765 ).

    Gleichartigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Urteil vom 13. Juni 1980 - a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Der Senat hat die letztgenannte Vorschrift unter Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien als Härteklausel bezeichnet (Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 59.78 - NJW 1982, 2513 ).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Es hält sich im Rahmen zulässiger Sozialbindung, wenn im Anwendungsbereich des § 35 BauGB, der vom Leitgedanken größtmöglicher Schonung des Außenbereichs beherrscht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - BRS 52 Nr. 78), ein Ersatzbau für ein abgängiges Gebäude nur bis zur Grenze der Zahl der vorhandenen Wohnungen zugelassen wird.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Der Senat hat wiederholt betont, dass es ein Recht auf Zulassung eines Vorhabens außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (z.B. Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Das ist mit dem Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - DÖV 1980, 765).
  • BVerwG, 08.05.1979 - 4 B 83.79

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich - Geringfügige Erweiterung im

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Dem liegt die zutreffende Erkenntnis zugrunde, dass sich durch hinzukommende Wohneinheiten die Belastung des Außenbereichs, das heißt die Beeinträchtigung öffentlicher Belange, regelmäßig insofern verstärkt, als die natürliche Eigenart der Landschaft zusätzlich beeinträchtigt und der Verfestigung einer Splittersiedlung Vorschub geleistet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1979 - BVerwG 4 B 83.79 - n.V.).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Da er sich dem vorhandenen Gebäudebestand der Hofstelle, die nur ein weiteres kleines Wohngebäude aufweist, im Umfang nicht deutlich unterordnet, würde er die unerwünschte Zersiedlung des Außenbereichs vorantreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Gleichartigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Urteil vom 13. Juni 1980 - a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03
    Auch die Baufreiheit, die vom Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst wird, ist nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 u.a. - BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77

    Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes -

  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 -, BVerwGE 120, 130 = BauR 2005, 358 = juris Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 -, BVerwGE 120, 130 = BauR 2005, 358 = juris Rn. 10 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 -, BVerwGE 120, 130 = BauR 2005, 358 = juris Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004- 4 C 4.03 -, BRS 67 Nr. 110 = juris Rn. 12, m.w.N.

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Der Vergleich zwischen Alt- und Neubau ist nicht bei der Prüfung des § 35 Abs. 2, 3 BauGB, sondern allenfalls und erst im Rahmen der Prüfung des § 35 Abs. 4 BauGB vorzunehmen; bei Anwendung von § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 3 BauGB muss sich ein Bauherr vielmehr so behandeln lassen, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten will (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1980 - IV C 63.77 - BauR 1980, 553 = juris Rn. 18; U.v. 19.2.2004 - BVerwGE 120, 130 - 4 C 4.03 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2004 - 4 B 74.04 - BauR 2005, 702 = juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 22.5.2014 - 1 B 14.196 - juris Rn. 26 f.; B.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.6.2011 - OVG 2 S 14.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen

    In diesem Sinn hat der Senat die Regelung auch in seiner bisherigen Rechtsprechung verstanden, in der von einem "Beiseiteschieben" gesprochen wird (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 ).

    Maßgeblich für den Gesetzgeber war, dass die Situation vor Ort sich auf die vorhandene Bebauung eingestellt hat (Urteil vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 135).

    Das Gesetz lässt Bauvorhaben, die der Erweiterung eines im Außenbereich zulässigerweise errichteten Betriebs dienen, nur deshalb bevorzugt zu, weil der Außenbereich an dieser Stelle durch die vorhandenen zum Betrieb gehörenden baulichen Anlagen bereits vorgeprägt ist und deshalb angenommen werden kann, die Situation vor Ort habe sich auf diese bauliche Nutzung eingestellt (vgl. auch Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

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