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   BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03   

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BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03 (https://dejure.org/2004,2795)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 7 C 10.03 (https://dejure.org/2004,2795)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 (https://dejure.org/2004,2795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EGV Art. 174 Abs. 2 Satz 1; EG-AbfRRL Art. 5 Abs. 1 und 2; GG Art. 72 Abs. 1; KrW/AbfG § ... 3 Abs. 8 Satz 1, § 13 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1; AVV; BestbüAbfV; BdgAbfG § 1 Abs. 2, § 14; SAbfEV § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 2 und 3
    Abfall; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung; Andienungspflicht; Befreiung von der Andienungspflicht; dynamische Verweisung; umweltverträgliche Abfallbeseitigung; territorialer Vorrang; Näheprinzip; Entsorgungsautarkie; Verhältnismäßigkeit der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EGV Art. 174 Abs. 2 Satz 1
    Abfall; Andienungspflicht; Befreiung von der Andienungspflicht; Entsorgungsautarkie; Näheprinzip; Verhältnismäßigkeit der Andienungsregelungen; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung; dynamische Verweisung; territorialer Vorrang; umweltverträgliche ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuweisung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung an eine Verbrennungsanlage ; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von angedienten Abfällen; Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle in der Nähe ihres Entstehungsortes ; Umsetzung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 174 Abs. 2 Satz 1; ; EG-AbfRRL Art. 5 Abs. 1; ; EG-AbfRRL Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; K... rW-/AbfG § 3 Abs. 8 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 4 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 41 Abs. 1; ; AVV; ; BestbüAbfV; ; BdgAbfG § 1 Abs. 2; ; BdgAbfG § 14; ; SAbfEV § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SAbfEV § 3 Abs. 2 Satz 2; ; SAbfEV § 4 Abs. 1 Satz 2; ; SAbfEV § 5 Abs. 2; ; SAbfEV § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Territorialprinzip bei Andienungsregelungen für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung - Abfall: besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung; Andienungspflicht; Befreiung von der Andienungspflicht; dynamische Verweisung; umweltverträgliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltschutz - Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 739
  • DVBl 2004, 660
  • DÖV 2004, 576
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - (Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5) ausgeführt hat, setzt die Einführung von Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung voraus, dass die Andienungspflichten der Sicherstellung einer umweltverträglichen Entsorgung dienen, nicht auf andere Ziele ausgerichtet und zur Gewährleistung dieses Zwecks geeignet sind.

    Derartige Regelungen sind nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, die Verhältnismäßigkeit des in der Andienungspflicht liegenden Eingriffs sicherzustellen (Urteil vom 13. April 2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Es trifft allerdings zu, dass sich der brandenburgischen Sonderabfallentsorgungsverordnung kein allgemeiner Befreiungstatbestand entnehmen lässt, wie er beispielsweise in § 5 Abs. 2 der entsprechenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg enthalten ist und den der Verwaltungsgerichtshof Mannheim aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für geboten gehalten hat, um atypischen Fällen Rechnung tragen zu können (vgl. Urteil vom 22. Mai 2001 - 10 S 1405/99 - ZUR 2002, 51 ; dazu Beschluss des Senats vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 1.02 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Die Parallele, welche die Klägerin zu der Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 13 Abs. 4 Satz 4 KrW-/AbfG ergebenden Anpassungspflicht zieht (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 CN 1.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 2), ist schon deswegen verfehlt, weil die Definition der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung in § 41 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG, an der sich die getroffene Grundentscheidung ausgerichtet hatte, gleich geblieben war.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81

    Jahr

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Der Senat ist befugt, die landesrechtlichen Normen der Sonderabfallentsorgungsverordnung eigenständig im Hinblick auf die Übergangsfähigkeit eines Andienungsverfahrens auf einen Rechtsnachfolger auszulegen, weil das Oberverwaltungsgericht diese Frage offen gelassen und das Landesrecht insoweit nicht angewendet hat (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Da das Land Brandenburg, wie dargelegt, aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG berechtigt war, eine lückenlose Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung einzuführen, durfte es auch den Fortbestand der Lückenlosigkeit durch eine entsprechende Verweisung auf die bundesrechtlichen Bestimmungen zur Definition dieser Abfälle sicherstellen; denn dynamische Verweisungen haben vor allem dort ihre Berechtigung, wo das Verweisungsobjekt - wie hier die in § 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG in Bezug genommene Verordnung nach § 41 Abs. 1 KrW-/AbfG - dem naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt gehorchend von vornherein auf Änderungen angelegt ist (vgl. BVerfGE 60, 135 ).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02

    Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Der Grundsatz der Entsorgungsautarkie soll gemäß Art. 5 Abs. 1 EG-AbfRRL die Gemeinschaft insgesamt und jeden Mitgliedstaat in die Lage versetzen, mittels eines integrierten und aufgabenadäquaten Netzes technologisch fortgeschrittener und keine übermäßigen Kosten verursachender Anlagen die Abfallbeseitigung sicherzustellen (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 CN 1.02 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 191).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 1.02

    Sonderabfallverordnung 1999 für die Sicherstellung der umweltverträglichen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Es trifft allerdings zu, dass sich der brandenburgischen Sonderabfallentsorgungsverordnung kein allgemeiner Befreiungstatbestand entnehmen lässt, wie er beispielsweise in § 5 Abs. 2 der entsprechenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg enthalten ist und den der Verwaltungsgerichtshof Mannheim aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für geboten gehalten hat, um atypischen Fällen Rechnung tragen zu können (vgl. Urteil vom 22. Mai 2001 - 10 S 1405/99 - ZUR 2002, 51 ; dazu Beschluss des Senats vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 1.02 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 8).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03
    Solche dynamischen Verweisungen sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht generell ausgeschlossen, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Landesverordnungsgeber - wie hier - auf eine bundesrechtliche Vorschrift Bezug nimmt (BVerfGE 47, 285 ).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auch verschiedene andere Zuständigkeitsregelungen im Bereich des Abfallrechts verfolgen mit einer möglichst engen Anknüpfung an den Anfall des Abfalls denselben Gedanken (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 25 und Nr. 9 S. 40 f.).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Gerade für diese Fälle hat eine dynamische Verweisung aber ihre Berechtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW/AbfG Nr. 9, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

    Da diese Anforderung hinsichtlich der Andienungs- und Überlassungspflichten bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung nicht vorgesehen war (vgl. § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG), blieb nur die Schlussfolgerung, dass bei diesen Abfällen gesetzlich keine Erforderlichkeitsprüfung verlangt wird (BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - 7 CN 1.98 - BVerwGE 109, 236, 240 f.; BVerwG, Beschluss vom 31.01.2002 - 7 B 1.02 - DVBl 2002, 569, 570; BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 7 C 10.03 - NVwZ 2004, 739, 740 = DVBl 2004, 660, 661).

    Nach der Vorgabe des § 17 Abs. 4 Satz 1 KrWG ("Sicherstellung der umweltverträglichen Beseitigung") dürfen Andienungs- und Überlassungspflichten nicht auf andere Ziele ausgerichtet sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2002 - 7 B 1.02 - DVBl 2002, 569; BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 7 C 10.03 - NVwZ 2004, 739, 740 = DVBl 2004, 660, 661 - jeweils zu § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG).

    Dazu war er auch befugt; auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 Satz 1 KrWG dürfen die Andienungsregelungen - in Übereinstimmung mit dem europäischen Abfallrecht - an dem Prinzip der Entsorgungsautarkie und an dem Näheprinzip ausgerichtet werden (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 7 C 10.03 - NVwZ 2004, 739, 741 = DVBl 2004, 660, 661 - zur Vorgängerregelung gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KrW-/AbfG).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 29.13

    Tierische Nebenprodukte; Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz;

    Zutreffend ist das Berufungsgericht im Übrigen und jenseits der Ermächtigung der Länder, eine Entsorgung in Anlagen außerhalb der Einzugsbereiche zuzulassen (§ 6 Abs. 2 TierNebG), davon ausgegangen, dass die möglichen Wirkungen eines örtlichen Benutzungszwangs es mit Blick auf Art. 14 und 12 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebieten können, in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger, nicht beabsichtigter Härten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 - Buchholz 415.1 Allg KommR Nr. 142 und Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 9 S. 42; VGH München, Urteil vom 26. April 2007 - 4 BV 05.1037 - DÖV 2007, 935).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 10 S 790/03

    Zur Klassifizierung vorgemischter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle als

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass die verordnungsrechtliche Andienungspflicht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in der Sache eine auf Gründen des Umweltschutzes beruhende Ausfuhrbeschränkung im Sinne des grenzüberschreitenden Abfallverbringungsrechts sei, die jedoch nach dem europarechtlichen Prinzip der Nähe, dem Gebot zum Vorrang der Verwertung und dem Grundsatz der Entsorgungsautarkie gemäß der EG-Abfallrahmen-Richtlinie gerechtfertigt sei (BVerwG, Urt. v. 11. April 2002 - 7 CN 1.02 - DVBl 2002, 1127, 1129 = UPR 2002, 390, 392 = ZUR 2002, 409, 410 f.; vgl. zur Rechtswirksamkeit landesrechtlicher Andienungsregelungen für besonders überwachungsbedürftigen Abfall zur Beseitigung auch BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 - DVBl 2004, 660 = DÖV 2004, 576 = NVwZ 2004, 739 = BayVBl 2004, 698).
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    Das Landesrecht darf im Rahmen seiner Regelungen auf eine bundesrechtliche Vorschrift Bezug nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvR 786/70 u. a. - BVerfGE 47, 285 ; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 9 S. 40 und Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 4 Rn. 28).
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

    Das Landesrecht darf im Rahmen seiner Regelungen grundsätzlich auch auf eine bundesrechtliche Vorschrift Bezug nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvR 786/70 u. a. - BVerfGE 47, 285 ; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 C 10.03 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 9 S. 40 und Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 4 Rn. 28).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2015 - 6 K 1327/13

    Zuweisung vorbehandelter gefährlicher Abfälle zur Sonderabfalldeponie; nicht

    Verfügt ein Land im Bereich der gefährlichen Abfälle über geeignete Entsorgungsanlagen, darf es deren Benutzung auch durch entsprechende Andienungs- und Zuweisungsregelungen sicherstellen, ohne dass es darüber hinaus eines konkreten Nachweises bedürfte, dass eine umweltverträgliche Beseitigung nicht anderweitig sichergestellt werden kann (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 19.02.2004 - 7 C 10.03, Rdnrn. 23 ff. ; Karpenstein/Dingemann , a.a.O. § 17 Rdnr. 216 m.w.N.).
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