Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1328
BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07 (https://dejure.org/2009,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 C 55.07 (https://dejure.org/2009,1328)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 C 55.07 (https://dejure.org/2009,1328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 4; SGB IX § 2 Abs. 3; LVO NW § 6 Abs. 1 Satz 6
    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter Behinderter; Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes; Gleichstellungsbescheid; Rechtswirkungen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 4
    Altersgrenze; Altersgrenze für die Einstellung; Arbeitsplatz; Beamter auf Probe; Einstellung; Erhaltung; Erlangung; Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes; Gleichstellung; Gleichstellungsbescheid; Gleichstellungsbescheid; Gleichstellungsklausel; Laufbahnbewerber; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Altersgrenze bei der Übernahme eines gleichgestellten Arbeitnehmers in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Altersgrenze von 43 Jahren für schwerbehinderte Laufbahnbewerber auf gleichgestellte Behinderte i.S.d. § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • Judicialis

    LVO NW § 6 Abs. 1; ; SGB IX § 2 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht, Laufbahnrecht: Anwendbarkeit der Altersgrenze von 43 Jahren für schwerbehinderte Laufbahnbewerber auf gleichgestellte Behinderte i.S.d. § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch ( SGB IX )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263

    Gleichstellung eines behinderten Beamten - Verkürzung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07
    Ob außerhalb dieses Regelungskreises auch bei anderen Vorschriften, die für Schwerbehinderte gelten, eine rechtliche Gleichsetzung geboten ist, wenn eine ausdrückliche Bezugnahme fehlt, ist eine Frage der Auslegung ( VGH München, Urteil vom 27. Januar 2009 - 15 BV 08.263 - [...] Rn. 13 und 16; Müller-Wenner/Schorn, SGB IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht, 2003, § 68 Rn. 50).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07
    § 2 Abs. 3 SGB IX dient dem Schutz der Behinderten im Erwerbsleben und soll Ungerechtigkeiten und Härten beseitigen, die bei der starren Grenze des § 2 Abs. 2 SGB IX auftreten können (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 57/01 R - SozR 3-3870 § 2 Nr. 2 = [...] Rn. 22).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Ob außerhalb dieses Regelungskreises auch bei anderen Vorschriften, die für Schwerbehinderte gelten, eine rechtliche Gleichstellung geboten ist, wenn eine ausdrückliche Bezugnahme fehlt, ist eine Frage der Auslegung (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

    Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 AZV nimmt hinsichtlich des Begriffs des Schwerbehinderten - anders als z.B. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BBG - nicht ausdrücklich Bezug auf § 2 Abs. 2 SGB IX. Fehlt im Wortlaut einer Norm eine eindeutige Beschränkung auf Schwerbehinderte im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX, so ist es eine Frage der weiteren Auslegung der Vorschrift, ob von dem dort verwendeten Begriff des Schwerbehinderten auch solche Personen erfasst werden, die nach § 2 Abs. 3 SGB IX schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind (Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12 a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11

    Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen

    Eine solche Ermächtigung umfasst alle Regelungsmaterien, die herkömmlicherweise zum Laufbahnwesen der Beamten zählen; Regelungen über Höchstaltersgrenzen zählen dazu (Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O.).

    Insbesondere sind nach der Praxis des Berufungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 282/08 - juris Rn. 71 f.; seitdem stRspr des OVG) Übernahmeanträge, die vor dem Bekanntwerden des Urteils vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) gestellt und unter Berufung auf die alte unwirksame Altersgrenze, jedoch noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden sind, auch bei solchen Bewerbern positiv zu bescheiden, die im Laufe des Verfahrens auch die neue Altersgrenze überschritten haben.

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f. bzw. S. 7 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 07.11.2011 - 2 B 91.11

    Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für Laufbahnbewerber im Lande

    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O.).

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 146 ff.).

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2011 - 6 A 57/11

    Beamtenverhältnis auf Probe trotz einer Überschreitung der Höchstaltersgrenze;

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12 a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 6 A 15/11

    Berufung eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12 a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 48.11

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde hinsichtlich der Überprüfung der neuen

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 19.11

    Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis;

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 6.11

    Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 7.11

    Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12 a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

  • BVerwG, 06.04.2011 - 2 B 58.11

    Verweigerung der Aufnahme eines Lehrers in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 5.11

    Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 24.03.2011 - 2 B 52.11

    Rechtfertigung des Vorliegens eines Einstellungshöchstalters von 40 Jahren in der

  • BVerwG, 01.03.2011 - 2 B 29.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11

    Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 14.03.2011 - 2 B 44.11

    Beschwerde aufgrund der Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf eine

  • BVerwG, 01.03.2011 - 2 B 30.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 23.11

    Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 B 43.11

    Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.11

    Beanstandung des Einstellungshöchstalters für den Lehrerberuf; Zulassung der

  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 20.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 46.11

    Übernahme eines unbefristet angestellten Lehrers in ein Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11

    Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme

  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 35.11

    Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 01.03.2011 - 2 B 31.11

    Vereinbarkeit der §§ 6 , 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 21.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 23.02.2011 - 2 B 22.11

    Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO

  • BVerwG, 04.04.2011 - 2 B 55.11

    Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33

  • BVerwG, 24.03.2011 - 2 B 51.11

    Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 47.11

    Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei

  • BVerwG, 14.03.2011 - 2 B 42.11

    Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers; Verhältnismäßigkeit des

  • BVerwG, 02.03.2011 - 2 B 27.11

    Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 01.03.2011 - 2 B 28.11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 B 24.11

    Vereinbarkeit der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande

  • BVerwG, 15.02.2011 - 2 B 16.11

    Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers; Verhältnismäßigkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 6 A 371/12

    Berufung eines Kriminalhauptkommissars i.R.e. Klage gegen seine Versetzung in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 6 A 2449/11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 6 A 3/11

    Klage eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1853/10

    Klage eines über die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung liegenden Lehrers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 6 A 3545/07

    Anspruch eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Lehrers auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht