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   BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14   

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BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14 (https://dejure.org/2015,5717)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2015 - 1 C 17.14 (https://dejure.org/2015,5717)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 (https://dejure.org/2015,5717)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    BGB § 1768 Abs. 1, § 1772 Abs. 1; JGG § 1 Abs. 2; SGB VIII § 41; StAG § 6 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 1a, § 30 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 1
    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung; Erwachsenenadoption; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Minderjährigenadoption; Staatsangehörigkeit; Feststellung der Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGB § 1768 Abs. 1, § 1772 Abs. 1
    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Erwachsenenadoption; Feststellung der Staatsangehörigkeit; Minderjährigenadoption; Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes; Zeitpunkt der Antragstellung; Zulässigkeit der Feststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1768 Abs 1 BGB, § 1772 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 JGG, § 29 Abs 1 RuStAG, § 29 Abs 1a RuStAG
    Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1768 Abs 1 BGB, § 1772 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 JGG, § 29 Abs 1 RuStAG, § 29 Abs 1a RuStAG
    Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer

    Feststellungbegehren bzgl. des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme an Kindes statt durch einen deutschen Staatsangehörigen; Ermächtigung der Staatsangehörigkeitsbehörde zur verbindlichen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 1768 Abs. 1, BGB § 1772 Abs. 1, JGG § 1 Abs. 2, StAG § 6 S. 1, StAG § 29 Abs. 1, StAG § 29 Abs. 1a, StAG § 30 Abs. 1
    Adoption, Erwachsenenadoption, Einbürgerung, Minderjährigenadoption, Zeitpunkt der Antragstellung, Staatsangehörigkeit, Feststellung der Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Satz 1, § 30 StAG, § 1768 Abs. 1, § 1772 Abs. 1 BGB, § 43 VwGO
    Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit | Zulässigkeit der Feststellungsklage im Staatsangehörigkeitsrecht; Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes; Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit; ...

  • doev.de PDF

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit

  • rewis.io

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungbegehren bzgl. des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme an Kindes statt durch einen deutschen Staatsangehörigen; Ermächtigung der Staatsangehörigkeitsbehörde zur verbindlichen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erwerbn der Staatsangehörigkeit durch Adoption nach dem 18. Geburtstag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Satz 1, § 30 StAG, § 1768 Abs. 1, § 1772 Abs. 1 BGB, § 43 VwGO
    Staatsangehörigkeitsrecht: Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit | Zulässigkeit der Feststellungsklage im Staatsangehörigkeitsrecht; Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes; Adoption nach Eintritt der Volljährigkeit; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 245
  • NVwZ-RR 2015, 552
  • FamRZ 2015, 923
  • DÖV 2015, 583
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14
    § 6 Satz 1 StAG erfordert für den Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes einen hinreichenden verfahrens- und materiellrechtlichen Zusammenhang zwischen dem vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gestellten Annahmeantrag und der nachfolgenden Annahme an Kindes statt (Fortentwicklung von BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111).

    2.3 Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 6 Satz 1 StAG erforderlich ist, dass ein Annahmeantrag zu einem Zeitpunkt bei dem Familiengericht gestellt worden ist, zu dem das Kind das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (s.a. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216), und dass dieser Annahmeantrag verfahrensrechtlich nicht dadurch "verbraucht" worden sein darf, dass er im Zeitpunkt der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres abschließend negativ beschieden oder wirksam zurückgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Der Anwendung des § 6 Satz 1 StAG steht für sich allein auch nicht entgegen, dass das auf diesen Antrag hin eingeleitete familiengerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht und die Akten schließlich weggelegt worden sind; dies bewirkt keine Erledigung dieses Verfahrens im Rechtssinne (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Dieser neuerliche Antrag ist Voraussetzung dafür, dass es - wie von § 6 Satz 1 StAG vorausgesetzt - nach Eintritt der Volljährigkeit überhaupt zu einer Annahme an Kindes statt kommen kann und steht daher dem erforderlichen Zusammenhang mit dem vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gestellten Antrag für sich genommen nicht entgegen (s.a. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    a) Die durch das Gesetz vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142) eingefügte Vorverlagerung des Anknüpfungszeitpunktes für einen gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption auf den Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt Art. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern - Europäisches Adoptionsübereinkommen - (BGBl. 1980 II S. 1093 und 1981 II S. 72) und passt im Kern die Reichweite des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs dem Geltungsbereich dieses Abkommens an (s.a. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Minderjährigen, die durch ihre Einwilligung (§ 1746 BGB) zu dem Adoptionsantrag ihren Wunsch und Willen zur Annahme durch Einleitung des dafür vorgesehenen Verfahrens wirksam bekundet haben, sollen lediglich die ihnen gewährten Rechtsvorteile ohne Rücksicht auf die Dauer und Gestaltung des Adoptionsverfahrens erhalten bleiben (s. - unter Auswertung der Entstehungsgeschichte - BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Auch das Urteil des Senats vom 14. Oktober 2003 (1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ) hat nicht das Erfordernis einer "funktionalen Verbindung" zwischen dem ersten Adoptionsantrag mit dem Annahmebeschluss als Anwendungsvoraussetzung des § 6 Satz 1 StAG abgelehnt; abgestellt wird allein darauf, dass die in jenem Verfahren zu dessen Verneinung herangezogenen Gründe die seinerzeitige Berufungsentscheidung nicht tragen konnten.

  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98

    Adoption; Annahme als Kind; Annahmeantrag; Annahmeverfahren; Erwachsenenadoption;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14
    2.3 Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 6 Satz 1 StAG erforderlich ist, dass ein Annahmeantrag zu einem Zeitpunkt bei dem Familiengericht gestellt worden ist, zu dem das Kind das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (s.a. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216), und dass dieser Annahmeantrag verfahrensrechtlich nicht dadurch "verbraucht" worden sein darf, dass er im Zeitpunkt der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres abschließend negativ beschieden oder wirksam zurückgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Dies modifiziert die bei Einfügung des § 6 StAG (Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976, BGBl. I S. 1749) getroffene Grundentscheidung, dass nur die Adoption Minderjähriger staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen haben soll, um jeden Anreiz zu vermeiden, durch eine Adoption die für Ausländer bestehenden aufenthaltsrechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen Beschränkungen zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216 ; s.a. BT-Drs. 7/3061; S. 65), für Fälle im Grenzbereich zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption.

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14
    Diese Rechtsprechung gründete sich maßgeblich darauf, dass nach seinerzeitigem Recht ein auf Antrag ausgestellter Staatsangehörigkeitsausweis lediglich den Charakter einer widerlegbaren Vermutung (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1985 - 1 C 52.82 - BVerwGE 71, 309 ) hatte und daher auch die inzidenten Feststellungen über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht in allen Angelegenheiten Rechtsklarheit schaffen konnten, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich war.
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14
    Dies modifiziert die bei Einfügung des § 6 StAG (Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976, BGBl. I S. 1749) getroffene Grundentscheidung, dass nur die Adoption Minderjähriger staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen haben soll, um jeden Anreiz zu vermeiden, durch eine Adoption die für Ausländer bestehenden aufenthaltsrechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen Beschränkungen zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216 ; s.a. BT-Drs. 7/3061; S. 65), für Fälle im Grenzbereich zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption.
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung

    Dieses verfolgt sie in statthafter Weise mit der Verpflichtungsklage (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 12-14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Dabei handelt es sich um einen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 StAG der Verbindlichkeit fähigen feststellenden Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17/14 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 30.16

    Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

    Dieses verfolgt sie in statthafter Weise mit der Verpflichtungsklage (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 12).

    Das Gebot der Rechtssicherheit hat aufgrund der verfassungsrechtlichen Wertung in Art. 16 Abs. 1 GG besonderes Gewicht bei den Verlusttatbeständen nach § 17 StAG, ist aber auch bei der Auslegung der Tatbestände zu beachten, die einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes bewirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 - BVerfGE 135, 48 Rn. 42; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 26 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 25).

  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig

    Der mit einer solchen Klage verfolgte Anspruch ist darauf gerichtet, dass die Behörde einen neuen - ergänzten - Vormerkungsbescheid und damit einen feststellenden Verwaltungsakt erlässt (zur Verpflichtungsklage auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts s auch BVerwG Urteil vom 20.11.2014 - 3 C 26/13 - juris RdNr 24; BVerwG Urteil vom 19.2.2015 - 1 C 17/14 - BVerwGE 151, 245 = juris RdNr 12 ff) .
  • VG Hamburg, 10.01.2017 - 2 K 6629/15

    Zulässigkeit der Untätigkeitsklage bei fehlendem schutzwürdigem Interesse an der

    Nach dem verfolgten Gesetzeszweck tritt die behördliche Feststellung gemäß § 30 Abs. 1 StAG - es handelt sich um einen feststellenden Verwaltungsakt (Marx, a.a.O, Rn. 29 ff., zust. BVerwG, Urt. v. 19.2.2015, 1 C 17/14, BVerwGE 151, 245, juris Rn. 13) - an die Stelle einer nur bei einem berechtigten Interesse zulässigen gerichtlichen Feststellung gemäß § 43 Abs. 1 VwGO und dient der Herstellung der Rechtssicherheit.

    In Übereinstimmung damit geht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 19.2.2015, 1 C 17/14, BVerwGE 151, 245, juris Rn. 13) davon aus, dass "[b]ei Streit" über das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 30 Abs. 1 StAG nunmehr die verbindliche Klärung durch einen feststellenden Verwaltungsakt zu erfolgen hat.

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als

    Denn dieser Staatsangehörigkeitsausweis hatte nach der seinerzeit geltenden Rechtslage nur den Charakter einer widerlegbaren Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - 19 A 169/19

    Anspruch auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen

    BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 -, BVerwGE 151, 245, juris, Rn. 13 f.; OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 19 E 51/14 -, juris, Rn. 5; VG Köln, Urteil vom 4. Februar 2015 - 10 K 7733/13 -, juris, Rn. 70 ff.

    Hierzu vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a. a. O., Rn. 26; zu Verlustgründen vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 -, StAZ 2020, 17, juris, Rn. 33.

  • VG Ansbach, 22.09.2021 - AN 14 K 20.00072

    Deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Vaterschaftsanfechtung, Erfordernis einer

    Denn bei der Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 17/14 - juris Rn. 12).

    Der Staatsangehörigkeitsbehörde steht es nicht frei, auf den auch von Amts wegen im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 3 StAG möglichen Erlass des feststellenden Verwaltungsaktes zu verzichten und den Einzelnen direkt auf eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO zu verweisen, die insofern nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 17/14 - juris Rn. 13; BeckOK MigR/Schöninger, 7. Ed. 1.1.2021, StAG § 30 Rn. 47; BeckOK AuslR/Kluth/Bohley, 29. Ed. 1.4.2021, StAG § 30 Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2018 - 19 A 2331/17

    Nachweis der Identität des angenommenen Kindes i.R.d. Prüfung eines

    BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 -, BVerwGE 151, 245, juris, Rn. 17.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 2 M 16/23

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Täuschungshandlungen des Ausländers

    Auch das Staatsangehörigkeitsrecht erkennt in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4, Abs. 1a StAG nunmehr an, dass der Prozess des Aufwachsens im Bundesgebiet erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres als beendet anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 19 A 2381/14

    Anfechtungsklage als statthafte Klageart gegen einen amtswegigen

  • VG Stuttgart, 15.12.2015 - 11 K 3637/15

    Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit; statthafte Klageart; Erfordernis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 11 A 2525/17

    Nachträgliche Einbeziehung der Angehörigen als Abkömmlinge des Spätaussiedlers in

  • VG Lüneburg, 28.11.2019 - 6 A 112/18

    Abstammung; rückwirkend; Staatsangehörigkeit; Vaterschaftsanfechtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 19 A 2812/19
  • VG Köln, 09.01.2019 - 10 K 36/17
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