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   BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17   

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BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17 (https://dejure.org/2019,12461)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2019 - 5 P 7.17 (https://dejure.org/2019,12461)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 (https://dejure.org/2019,12461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB II § 44d Abs. 4, § 44h Abs. 3 und 5; BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2
    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; Maßnahme; Mitbestimmung; Personalrat; gemeinsame Einrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44b Abs 1 S 1 SGB 2, § 44h Abs 3 SGB 2, § 44h Abs 5 SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2, § 75 Abs 1 Nr 2 BPersVG
    Der Personalrat einer gemeinsamen Einrichtung hat mitzubestimmen bei der Eingruppierung ihr erstmalig zugewiesener Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Bundesagentur für Arbeit; gemeinsame Einrichtung; Eingruppierung; Mitbestimmung; Personalrat; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; Maßnahme

  • doev.de PDF

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung erstmalig zugewiesener Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Der Personalrat einer gemeinsamen Einrichtung hat mitzubestimmen bei der Eingruppierung ihr erstmalig zugewiesener Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesagentur für Arbeit; gemeinsame Einrichtung; Eingruppierung; Mitbestimmung; Personalrat; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; Maßnahme

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Eingruppierung ihr erstmalig zugewiesener Arbeitnehmer; Bestimmung der beteiligungsrechtlichen Zuständigkeit eines Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 164, 363
  • NZA-RR 2019, 446
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Aus § 44h SGB II folgt nichts anderes (Fortführung von BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127).

    Letzteres ist keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 26 und vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist nicht im Hinblick auf die Regelung des § 44h SGB II zu modifizieren (noch offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 16 f.).

  • BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Unter einer Maßnahme im Sinne des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 1 BPersVG ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 21 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Die Entscheidung des Dienststellenleiters, den Arbeitnehmer einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuordnen, ist nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Unter einer Maßnahme im Sinne des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 1 BPersVG ist jede auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielende Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und durch deren Durchführung das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 21 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381 Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Letzteres ist keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 26 und vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 14.14

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Rechtsträger; Zuständigkeit; Aufgabenteilung;

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Dies hätte die vom Gesetz nicht gewollte Konsequenz, dass ein beteiligungsrechtlicher Schutz ausgerechnet gegenüber solchen Maßnahmen nicht gegeben wäre, die der Dienststellenleiter mangels eigener Zuständigkeit nicht durchführen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2015 - OVG 62 PV 14.14 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 16.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Soweit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124; - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Soweit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124; - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Soweit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124; - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 13.13

    Mitbestimmung im Jobcenter bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Soweit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2014 - 6 P 13.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 124; - 6 P 14.13 - PersV 2015, 108; - 6 P 15.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 123 und - 6 P 16.13 - ZfPR 2015, 2) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Des Weiteren hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden und wird von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen, dass der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG sowohl die Einstufung in eine Tätigkeitsebene einschließlich der Entwicklungsstufe nach dem bei der Bundesagentur für Arbeit geltenden Tarifvertrag (TV-BA) als auch die Zuordnung zu Funktionsstufen erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 Rn. 24 ff. und vom 27. Mai 2009 - 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
    Des Weiteren hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden und wird von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen, dass der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG sowohl die Einstufung in eine Tätigkeitsebene einschließlich der Entwicklungsstufe nach dem bei der Bundesagentur für Arbeit geltenden Tarifvertrag (TV-BA) als auch die Zuordnung zu Funktionsstufen erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 Rn. 24 ff. und vom 27. Mai 2009 - 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 Rn. 22 ff.).
  • VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19
    Ebenso wenig erfüllt ein bloßes Unterlassen des Dienststellenleiters die Kriterien einer Maßnahme, weil und soweit dadurch die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7/17 -, juris Rn. 9 ff. und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 10 jew. mit weiteren Nachweisen zu seiner ständigen Rechtsprechung).

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, ist grundsätzlich keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 13 und Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N., st. Rspr.).

    In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit auch des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung allein maßgeblich ist, ob - wie oben dargelegt - der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 14 und 2. Leitsatz).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 62 PV 11.19

    Agentur für Arbeit; Jobcenter; gemeinsame Einrichtung; Auswahlentscheidung;

    Das ist für die Identifizierung des Mitbestimmungsrechts maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 und vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 13 f.).

    Denn abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Zuständigkeitsregelungen, sondern die tatsächlichen Handlungen der Dienststellenleitungen maßgeblich sind (Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 und vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 13 f.), ist höchstgerichtlich geklärt, dass die Auswahlentscheidung allein in der gemeinsamen Einrichtung getroffen werden darf (BAG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - juris Rn. 23 ff.; offengelassen im Beschluss des Senats vom 6. März 2015 - OVG 62 PV 12.14 - juris Rn. 19 bis 21).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 17 LP 2/20

    Beschwerde; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Mitbestimmung; Rückkehr;

    Der bei einem als gemeinsame Einrichtung gebildeten Jobcenter bestehende Personalrat kann von dem Geschäftsführer des Jobcenters eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung daher nur bei solchen Maßnahmen im Sinne des § 44h Abs. 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 69 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BPersVG beanspruchen, die der Geschäftsführer des Jobcenters zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat und die nach § 44h Abs. 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit §§ 75 ff. BPersVG beteiligungspflichtig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.2.2019 - BVerwG 5 P 7.17 -, BVerwGE 164, 363, 366 f. - juris Rn. 13 ff.; Senatsbeschl. v. 3.8.2017 - 17 LP 4/16 -, juris Rn. 43 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 62 PV 15.18

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im

    Der Senat hat in der mündlichen Anhörung von der erstinstanzlich gewählten abstrakten Antragsfassung abgeraten, weil sich nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - und vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - die Mitbestimmung eines Personalrats auf die Absicht einer Maßnahme der eigenen Dienststellenleitung ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Zuständigkeiten beziehe und deswegen die abstrakte Feststellung außer Streit stehen dürfte.

    Aus § 44h SGB II ergibt sich für die gemeinsamen Einrichtungen nichts anderes (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 26.07.2021 - 5 PB 11.20

    Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug

    Letzteres ist keine personalvertretungsrechtliche, sondern eine behördenrechtliche Frage (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Berlin, 21.10.2019 - 5 K 97.17

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Beteiligung

    Unzuständig wäre aber auch - jedenfalls im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes - die Gleichstellungsbeauftragte des Trägers, deren Zuständigkeit sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, nicht aber nach der rechtlichen Zuständigkeit bestimmt (vgl. zum parallelen personalvertretungsrechtlichen Beteiligungstatbestand in § 44h SGB II BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 14 ff.; offen gelassen noch bei BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Zwar hat der Senat entschieden, dass es für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich allein maßgeblich ist, ob der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat und aus § 44h SGB II insoweit nichts anderes folgt (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - NZA-RR 2019, 446 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an

    a) Die Beschwerde entnimmt den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 und vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 die Rechtssätze, eine Maßnahme (im personalvertretungsrechtlichen Sinn) setze lediglich voraus, dass im Ergebnis eine Veränderung der bestehenden Zustände vorgenommen werde; eine Untätigkeit, die den Maßnahmebegriff insoweit nicht erfüllen könne, solle nur dann vorliegen, wenn gerade keine Änderung der Zustände erfolge.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 4 B 4.20

    Ausschreibung und geplante Vergabe betriebsärztlicher Leistungen durch die

    Das betrifft die Gleichstellungsbeauftragten (siehe § 44j Satz 3 SGB II) nicht anders als die Personalvertretungen (§ 44h Abs. 3, 5 SGB II; dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.11.2022 - 5 PB 1.22

    Befugnis des Arbeitgebers zur Entscheidung über die Ausstattung von

    Diese Einschätzung (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - BVerwGE 164, 363 Rn. 15) stellt die Beschwerde nicht infrage.
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20

    Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 6 L 5/20

    Vorlage von Auswahlunterlagen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren bei einem

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