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   BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65   

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BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65 (https://dejure.org/1970,231)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - II C 87.65 (https://dejure.org/1970,231)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - II C 87.65 (https://dejure.org/1970,231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Nebentätigkeitsvergütungen durch Rechtsverordnung - Rechtspolitische Überlegungen zum Schutz der Arbeit des Beamten

  • nrw.de PDF

    Begrenzung der Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und Ablieferungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 676
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] .[306]; 31, 241 [247]).

    Soweit die Begrenzung der Nebentätigkeitsvergütung und die Ablieferungspflicht den Beamten oder Richter daran hindern, in der ihm zur freien Verfügung stehenden, nicht zur Erholung notwendigen (vgl. BVerwGE 31, 241 [252 f.]) Zeit im öffentlichen Dienst eine entgeltliche Nebentätigkeit auszuüben, welche dienstliche Interessen nicht gefährdet, könnte deshalb sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ohne Rechtfertigung aus Art. 33 Abs. 5 GG beeinträchtigt sein.

  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Die bisherige Verordnungspraxis (vgl. BVerfGE 7, 282 [293, 295]; BVerwGE 28, 36 [46]), d.h. die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung selbst können nach der Ansicht des Senats nicht als Hilfsmittel zur Auslegung des § 80 LBG herangezogen werden.
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Deshalb kann auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen werden (vgl. BVerfGE 17, 172 [180]).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] .[306]; 31, 241 [247]).
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Die Vorschriften, nach denen Versorgungsbezüge in bestimmtem Umfange ruhen, wenn sie mit Einkünften aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst zusammentreffen (§ 158 BBG, § 165 LBG), sind zwar - trotz der im Schrifttum auch gegen ihre Verfassungsmäßigkeit erhobenen Bedenken - vom Bundesverwaltungsgericht bisher als verfassungsgemäß angesehen worden (vgl. BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 ff.; 25, 291 [294]).
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67

    Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Nach dem geltenden Beamtenrecht hat sich der Beamte seinem Hauptamt zwar "mit voller Hingabe" (§ 54 BBG, § 65 LBG), jedoch mit seiner Arbeitskraft im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 61.67 -).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Die bisherige Verordnungspraxis (vgl. BVerfGE 7, 282 [293, 295]; BVerwGE 28, 36 [46]), d.h. die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung selbst können nach der Ansicht des Senats nicht als Hilfsmittel zur Auslegung des § 80 LBG herangezogen werden.
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65
    Denn Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich zwar unmittelbar nur an den Bundesgesetzgeber; die in dieser Verfassungsvorschrift zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt gelten jedoch als Ausfluß der Prinzipien des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung kraft Bundesverfassungsrechts auch für die Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 7, 244 [253]; 18, 52 [59]; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 1966, Art. 80 RdNrn. 1 und 2).
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Mit der Frage der Rechtsgültigkeit von Nr. 11 und Nr. 12 NTVO hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - beschäftigt.

    Zur Frage, ob Nr. 12 Abs. 1 NTVO durch die Pflicht des Beamten gerechtfertigt wird, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - schon in bezug auf die Nebentätigkeit eines voll besoldeten Richters oder Beamten folgende Bedenken geäußert:.

    Diese Bedenken, die der Rechtsauffassung des Oberbundesanwalts im vorliegenden Rechtsstreit sehr nahe kommen, haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 noch nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar schlechthin als verfassungswidrig anzusehen.

    Auch hierzu - und zwar wiederum schon in bezug auf die Nebentätigkeit auf Lebenszeit angestellter Beamter und Richter mit voller durch die Besoldung gewährleisteter Alimentation - hat der Senat in dem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - die folgenden Bedenken geäußert:.

    Auch diese Bedenken haben allerdings den Senat in dem Verfahren BVerwG II C 87.65 nicht veranlaßt, Nr. 12 Abs. 1 NTVO unmittelbar bereits für voll alimentierte Beamte und Richter als verfassungswidrig anzusehen.

  • BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66

    Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und

    Der Oberbundesanwalt hält mit dem Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für geboten.

    Zu dieser Auffassung bestimmen den Senat die Erwägungen, die schon seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) zugrunde liegen und die im folgenden zusammengefaßt wiederholt und ergänzt werden.

    Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bejaht der Senat aus den gleichen Gründen wie im Falle BVerwG II C 87.65.

    Es bleibt zu erwähnen, daß der Senat - ebenso wie im Falle BVerwG II C 87.65 - außer seiner den Vorlagebeschluß tragenden Ansicht von der Unbestimmtheit des § 81 LBG rechtliche Bedenken auch dagegen hat, daß die in Nr. 12 Abs. 1 NTVO bestimmten Freibeträge von 2.400 bzw. 3.600 DM undifferenziert und angesichts der Undifferenziertheit unangemessen niedrig bestimmt sind.

  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    In Literatur und Rechtsprechung herrscht dagegen überwiegend die Auffassung, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG sei die Konkretisierung des im Grundgesetz strenger als früher verstandenen Rechtsstaatsprinzips und finde daher auf die Landesgesetzgebung Anwendung (außer den im Urteil vom 4. Dezember 1968, aaO, aufgeführten Nachweisen vertreten diese Auffassung: Wilke in von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 80;, Anm. XIII; Rupp, NJW 1970, 412 (413); BVerwG, Vorlagebeschluß an das Bundesverfassungsgericht vom 19. März 1970 - II C 87.65 -, ZBR 1970, 184 (186)).

    Entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 19. März 1970, aaO) hat das Bundesverfassungsgericht in keiner der im Vorlagebeschluß angeführten Entscheidungen die Auffassung einer Geltung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG für den Landesgesetzgeber ausgesprochen.

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Der Kläger könne auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - hinweisen und geltend machen, § 81 HBG stelle keine hinreichende Ermächtigungsnorm dar.

    Schon deshalb kann die Revision sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die sich mit der Pflicht zur Abführung der erwähnten Vergütung befaßt sowie mit der Frage, welchen Anforderungen im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz genügen muß, das zum Erlaß einer Rechtsverordnung über Grund und Höhe dieser Pflicht ermächtigt (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676] und - BVerwG II C 28.66 -, ferner BVerwGE 35, 201 und BVerwGE 41, 316).

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der VIII, Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 258 [260]) und der II. Senat (Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [DVBl. 1970, 676, 678]) vertreten allerdings die Ansicht, die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt seien eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips im Sinne des Grundgesetzes und müßten deshalb über Art. 28 Abs. 1 GG auch für die in Landesgesetzen enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten.

    Ebensowenig beruht das Berufungsurteil auf einer Abweichung von den Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 -, (DVBl. 1970, 676), weil das Berufungsgericht geprüft hat, ob die Ermächtigungsnorm des § 23 Abs. 7 SchOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer

    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 258 [260]) und der II. Senat (Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [DVBl. 1970, 676, 678]) vertreten allerdings die Ansicht, die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt seien eine Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips im Sinne des Grundgesetzes und müßten deshalb über Art. 28 Abs. 1 GG auch für die in Landesgesetzen enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gelten.

    Ebensowenig beruht das Berufungsurteil auf einer Abweichung von dem Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (DVBl. 1970, 676), weil das Berufungsgericht geprüft hat, ob die Ermächtigungsnorm des § 23 Abs. 7 SchOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im

    Die im Lande Nordrhein-Westfalen geltende Regelung der zuletzt bezeichneten Art hat der Senat in früheren Entscheidungen für rechtlich bedenklich (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184]) und, soweit sie auf die nicht voll besoldeten Beamten im Vorbereitungsdienst angewendet wurde, für ungültig erklärt (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66 - [DVBl. 1970, 678]).
  • VG Karlsruhe, 24.11.2009 - 11 K 3998/08

    Polizeidienst; Arbeitszeit; Rüstzeit

    Hierdurch wird der bereits in § 34 Satz 1 BeamtStG (so auch noch in § 73 Satz 1 LBG) enthaltene, mit dem Lebenszeitprinzip korrespondierende hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Beamte verpflichtet ist, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, dahin konkretisiert, dass der Beamte sich seinem Hauptamt mit seiner Arbeitskraft im Allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1970 - II C 87.65 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 1; Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 31, 241 [247, 248]; Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970 S. 184, 185]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 21.71

    Arbeitszeit eines Beamten - Begriff des Bereitschaftsdienstes - Abgrenzung des

    Die Pflicht zur "vollen Hingabe" wird nach geltendem Beamtenrecht vielmehr zeitlich dahin modifiziert, daß sich der Beamte seinem Amt im allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen hat (vgl. Vorlagebeschluß des II. Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970, 184]).
  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 3 ZB 13.1454

    Anrechnung gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 69.79

    Deutsche Bundesbahn - Leistungslohnverfahren - Leistungszulage - Ruhensregelung

  • BVerwG, 25.11.1971 - II C 28.66

    Nebentätigkeit eines Beamten - Folgen der Änderung der Nebentätigkeitsverordnung

  • BVerwG, 12.09.1973 - IV B 10.73

    Anwendung von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG auf Verordnungsermächtigungen in

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 148.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 3.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 149.69

    Errichtung von nordrhein- westfälischen Bekenntnis-Hauptschulen -

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 1.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • BVerwG, 29.03.2000 - 1 D 62.98

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten - Verletzung der

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 2.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung;

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung

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