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   BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91   

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https://dejure.org/1992,4426
BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91 (https://dejure.org/1992,4426)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 9 B 157.91 (https://dejure.org/1992,4426)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 9 B 157.91 (https://dejure.org/1992,4426)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91
    Zwar ist - wie der Senat im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - entschieden hat - in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstands eingetreten mit der Folge, daß auch in diesem Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 157.91
    Abgesehen davon, daß eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Revisionszulassung weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz noch nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen Rechtsgrundsätzlichkeit rechtfertigt (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]), übersieht die Beschwerde, daß das Berufungsgericht die Klage in erster Linie mit der Begründung abgewiesen hat, bei dem Asylantrag des Klägers handele es sich um einen unbeachtlichen Folgeantrag im Sinne des § 14 AsylVfG.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für

    Die Kläger haben weiter auch keinen Feststellungsanspruch nach § 51 Abs. 1 und 2 AuslG, der nach § 7 Abs. 1 AsylVfG in der seit dem 1.1.1991 geltenden Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 9.4.1991 (BGBl. I, S. 869) und nunmehr nach § 13 AsylVfG i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26.6.1992 (BGBl. I S. 1126) Bestandteil eines jeden Asylbegehrens ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, Bay.VBl, 1992, S. 377, und Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 235.91 - und BVerwG 9 B 157.91 -).

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und BVerwG 9 B 158.91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise;

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
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