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   BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97   

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BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97 (https://dejure.org/1997,18768)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 4 NB 9.97 (https://dejure.org/1997,18768)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 4 NB 9.97 (https://dejure.org/1997,18768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Divergenz und Formulierung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung bei Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften des Nachbarschutzes - Verletzung der Vorlagepflicht des Normenkontrollgerichts durch die Befürchtung eines für die vom angefochtenen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - (BVerwGE 40, 258) entnimmt die Beschwerde den Rechtssatz, ein Bebauungsplan mit nicht nachvollziehbaren Festsetzungen sei wegen fehlender Erforderlichkeit nichtig.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Im Normenkontrollverfahren ist eine Beiladung nicht zulässig (BVerwG, Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131; vgl. auch Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 14.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 07.05.1993 - 4 NB 14.93

    Normenkontrolle - Beiladung - Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Im Normenkontrollverfahren ist eine Beiladung nicht zulässig (BVerwG, Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131; vgl. auch Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 14.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 4 NB 24.89

    Bauleitplanung - Vorschriften - Landesrecht - Abstandsflächen - Vereinfachtes

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Hinsichtlich der geltend gemachten Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1989 - BVerwG 4 NB 24.89 - (Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 45) formuliert die Beschwerde weder einen die Normenkontrollentscheidung tragenden Rechtssatz noch einen entsprechenden Rechtssatz aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Normenkontrollgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Nichtvorlagebeschwerdeverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 4 NB 9.97
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Normenkontrollgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Nichtvorlagebeschwerdeverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 78.97

    Enteignende Eingriffe durch Gemeindeplanungen, die nicht in derselben Planung

    Gleiches gilt für die Behauptung, die Festsetzungen des Bebauungsplans führten zu "baurechtlichen Unmöglichkeiten" (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. März 1997 - BVerwG 4 NB 9.97 -).
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