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BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; WaStrG § 7 Abs. 4; WaStrG § 48; GVG § 17a Abs. 3; DSchG SchlH § 7; DSchG SchlH § 9
Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; Bund- Länderstreit; Bundeswasserstraße; bauliche Anlage; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; Genehmigungserfordernis. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1
Bund- Länderstreit; Bundesverwaltungsgericht; Bundeswasserstraße; Genehmigungserfordernis; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; bauliche Anlage; sachliche Zuständigkeit - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses einer Landesdenkmalbehörde zur vorläufigen Stellung einer Schleusenanlage zweier Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland unter Denkmalschutz; Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes für eine ...
- Judicialis
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; ; WaStrG § 7 Abs. 4; ; WaStrG § 48; ; GVG § 17a Abs. 3; ; DSchG SchlH § 7; ; DSchG SchlH § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht: Sachliche Zuständigkeit des BVerwG in Bund-Länder-Streit, Bundeswasserstraßen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachliche Zuständigkeit im Streit WaStrg - DSchG-SH?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 696
- DVBl 2008, 665 (Ls.)
- DÖV 2008, 562
- BauR 2008, 1126
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75
Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht seine sachliche Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für eine Streitigkeit angenommen, die das Verhältnis zwischen der Ordnungshoheit des Landes und der Verteidigungshoheit des Bundes betraf, nämlich die Frage, ob ein Land bei einer der Verteidigungshoheit zugeordneten baulichen Anlage aus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Landesbauordnung Änderungen verlangen kann (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163). - BVerwG, 16.12.2003 - 4 A 14.03
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz; Künftige …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (Beschluss vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 4 A 14.03 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschluss vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23). - BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04
Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität; …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (Beschluss vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 4 A 14.03 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschluss vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01
Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
Ebenso hat es seine Zuständigkeit für eine Streitigkeit über die Frage angenommen, ob ein Planfeststellungsbeschluss der Bundeswasserstraßenverwaltung gemäß § 14 Abs. 3 WaStrG des Einvernehmens der zuständigen Landesbehörde bedurfte, weil das Vorhaben Belange der Landeskultur berührte (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 A 24.01 - NVwZ 2002, 1239 ).
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19
Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink
Ebenso hat es seine Zuständigkeit für eine Streitigkeit über die Frage angenommen, ob ein Planfeststellungsbeschluss der Bundeswasserstraßenverwaltung gemäß § 14 Abs. 3 WaStrG des Einvernehmens der zuständigen Landesbehörde bedurfte, weil das Vorhaben Belange der Landeskultur berührte (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 A 24.01 - NVwZ 2002, 1239 ), und für den Fall der Auslegung von Normen, die - wie § 7 Abs. 4 und § 48 WaStrG - Hoheitsbefugnisse des Bundes gegenüber Vollzugsbehörden der Länder abgrenzen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 A 4.07 - NVwZ 2008, 696). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2003 - 4 A 14.03 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschl. v. 01.07.2004 - 7 VR 1.04 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23; vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 19.03.2008 - 7 A 4.07 -, NVwZ 2008, 696 - jeweils zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei …
Sie brauchen aufgrund der Sondervorschrift des § 48 S. 2 WaStrG keine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (so auch BVerwG, Beschl. 19.03.2008 [NVwZ 2008, 696, zitiert nach juris] …und Urt. vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 - zu einer insoweit vergleichbaren Rechtsfrage zur Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens). - VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10
Land Berlin kann vom Bund Rückfallvermögen verlangen
Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind ( BVerwG, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 A 4/07 - zitiert nach [...] m.w.N.) Die hier beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (im Folgenden: BImA) ist schon nicht mit dem Bund gleichzusetzen. - VG Schleswig, 05.03.2015 - 6 A 85/14
Notwendigkeit einer Tages- und Nachtkennzeichnung und der Veröffentlichung als …
Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist nur bei Streitigkeiten eröffnet, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen und es um die Abgrenzung von Hoheitsrechten geht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 19.3.2008, NVwZ 2008, 696).