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   BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19   

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BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19 (https://dejure.org/2019,8584)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 6 AV 10.19 (https://dejure.org/2019,8584)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 6 AV 10.19 (https://dejure.org/2019,8584)
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  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19
    Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 730/01 - NJW 2001, 3533).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 108, 122 ).
  • BVerwG, 08.09.2010 - 8 B 54.10

    Richterlicher Hinweis und Befangenheitsablehnung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19
    Daher rechtfertigt die Mitteilung einer Rechtsauffassung als solche in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2010 - 8 B 54.10 - juris Rn. 4; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 72).
  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 6 AV 10.19
    Dabei lässt es der Senat dahinstehen, ob das Ablehnungsgesuch dem sogenannten Anwaltszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74 Rn. 11 f.).
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