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   BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19   

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https://dejure.org/2019,7673
BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19 (https://dejure.org/2019,7673)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 8 B 9.19 (https://dejure.org/2019,7673)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 8 B 9.19 (https://dejure.org/2019,7673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines früheren Verfolgungsbeginns im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Erfassung in der sogenannten Kerblochkarte; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BerRehaG § 25 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Anerkennung eines früheren Verfolgungsbeginns im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Erfassung in der sogenannten Kerblochkarte; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Dazu hätte nicht nur eine aufklärungsbedürftige tatsächliche Frage benannt, sondern darüber hinaus dargelegt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag der bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägerin hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis eine entsprechende Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwieweit dies zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Dazu hätte nicht nur eine aufklärungsbedürftige tatsächliche Frage benannt, sondern darüber hinaus dargelegt werden müssen, welche Ermittlungen sich dem Verwaltungsgericht nach seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auch ohne förmlichen Beweisantrag der bereits in erster Instanz anwaltlich vertretenen Klägerin hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches Ergebnis eine entsprechende Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwieweit dies zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Vielmehr müssen denklogisch schlechthin unmögliche, von Willkür geprägte Schlussfolgerungen aufgezeigt werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Hat die Vorinstanz eine Tatsache, aus der sich die Erheblichkeit der aufgeworfenen Frage ergäbe, nicht festgestellt, scheidet eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 35 S. 2).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 106.09

    Vermögensrechtliche Berechtigung bei gestufter Beteiligung; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 und vom 29. Juli 2010 - 8 B 106.09 - insoweit in Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 77 nicht abgedruckt - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 3 B 39.14

    Berufliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; DDR; Beendigung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
    Er ordnet die Beweiserleichterung durch Herabsetzung des Beweismaßes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 3 B 39.14 - Buchholz 428.8 § 25 BerRehaG Nr. 1) unzutreffend als Beweislastregel ein.
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