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   BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20   

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BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2021 - 6 C 8.20 (https://dejure.org/2021,9378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 65 Abs. 2; VwVfG § 35 Satz 2 Alt. 1; TKG § 61 Abs. 3
    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage eines Diensteanbieters auf Erlass zusätzlicher Vergaberegeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 65 Abs 2 VwGO, § 35 S 2 Alt 1 VwVfG, § 61 Abs 3 TKG 2004

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage eines Diensteanbieters auf Erlass zusätzlicher Vergaberegeln

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer notwendige Beiladung bei Streit über Vergabe- und Versteigerungsregeln nach TKG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil gerichtete Beschwerde der T. GmbH hat der Senat mit Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Im Rahmen der Verpflichtungsklage liegen diese Voraussetzungen dann vor, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der gegen einen Dritten gerichtet sein und diesen belasten soll, ferner dann, wenn der erstrebte Verwaltungsakt zugleich den Kläger begünstigt und den Dritten belastet, wenn also die rechtsgestaltende Wirkung des erstrebten Verwaltungsakts einen Dritten unmittelbar in dessen Rechtsposition betrifft, weil er Adressat des angestrebten Verwaltungsakts sein soll (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13; Beschlüsse vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - 4 C 1.13 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Bei der Festlegung von Vergabe- und Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 3 und 4 TKG handelt es sich um Verwaltungsakte in der Gestalt von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich um "konkret-generelle" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 - NVwZ 2020, 1672 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Bei der Festlegung von Vergabe- und Versteigerungsregeln nach § 61 Abs. 3 und 4 TKG handelt es sich um Verwaltungsakte in der Gestalt von Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich um "konkret-generelle" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richten (BVerwG, Urteil vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 24. Juni 2020 - 6 C 3.19 - NVwZ 2020, 1672 Rn. 15).
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20
    Denn zum Erlasszeitpunkt dieser Regelungen steht regelmäßig noch nicht fest, welche Telekommunikationsunternehmen an einer Beteiligung an dem Vergabeverfahren interessiert sind und daher von dem Geltungsanspruch des die Vergabe- und Versteigerungsregeln festlegenden Verwaltungsakts erfasst werden (vgl. allgemein zu personenbezogenen Allgemeinverfügungen: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen

    Dies ist hier nicht der Fall, denn auch wenn es bei dem erstinstanzlichen Verpflichtungsausspruch bliebe, würden hierdurch nicht unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Antragstellers gestaltet werden (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 19.03.2021 - 6 C 8.20 -, juris Rdnr. 5; Beschluss vom 12.08 1981 - 7 B 195.80 -, juris Rdnr. 11).
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