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   BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76   

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https://dejure.org/1979,3483
BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76 (https://dejure.org/1979,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1979 - 5 CB 59.76 (https://dejure.org/1979,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1979 - 5 CB 59.76 (https://dejure.org/1979,3483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens getroffenen Schätzwertfeststellungen und dem Flurbereinigungsplan - Bindung des Revisionsgerichts an die flurbereinigungsgerichtlich festgestellten Tatsachen - Irrevisibilität von Landesrecht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76
    Das Flurbereinigungsgericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJV 1978, S. 989]).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76
    Ein solcher Fehler führt jedoch nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, weil für diesen Zulassungsgrund nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens herangezogen werden können (BVerwGE 10, 37 [43]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76
    Das Flurbereinigungsgericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 13, 132 [149]; 42, 364 [368] und Beschluß vom 1. Februar 1978 [NJV 1978, S. 989]).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein darauf gestützter Verfahrensfehler nur dann anzunehmen, wenn die Begründung des Urteils überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist (Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 5 CB 59.76
    Darüber hinaus ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch die besondere Besetzung des Flurbereinigungsgerichts nach § 139 FlurbG eine sachverständige Würdigung der im Flurbereinigungsverfahren zu entscheidenden Sachverhalte regelmäßig gewährleistet (BVerwG in RdL 1960, 190; 1966, 111; 1975, 69und 268).
  • BVerwG, 25.04.1979 - 5 CB 30.77

    Vorliegen eines Verfahrensmangels - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    In der Beschwerde wird zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf die Begründung in der Sache BVerwG 5 CB 59.76 verwiesen.

    Soweit zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auf die Ausführungen zur Beschwerde in der Sache BVerwG 5 CB 59.76 verwiesen wird, ist darauf hinzuweisen, daß der gebotenen Darlegungspflicht, die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der betreffenden Beschwerdeschrift selbst zu erfolgen hat, durch eine pauschale Verweisung auf Ausführungen in einem anderen Verwaltungsstreitverfahren nicht genügt wird.

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