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   BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06   

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BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06 (https://dejure.org/2007,31432)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 WD 7.06 (https://dejure.org/2007,31432)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 (https://dejure.org/2007,31432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SG §§ 7, 10 Abs. 3, Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 12 Satz 2, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7
    Pflicht zum treuen Dienen; Fürsorgepflicht; Erteilung eines Befehls zu nicht dienstlichen Zwecken; Kameradschaftspflicht; Vertuschen eines Unfalls mit Dienstfahrzeug; Einbeziehen von Untergebenen in Vertuschungsvorgang; strafbares Verhalten gegenüber Untergebenen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05

    Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Ein solches Fehlverhalten stellt ein erhebliches Versagen dar (vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 9.05 - Buchholz 449 § 6 SG Nr. 3), was sich zum einen schon daraus ergibt, dass der Soldat insoweit wegen Verleitens von Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat kriminelles Unrecht begangen hat (§ 33 WStG), er zum anderen aber auch durch die von der Truppendienstkammer festgestellten Verstöße gegen seine Fürsorge- und Kameradschaftspflicht in gesteigertem Maße an Achtung und Vertrauen eingebüßt hat.

    Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 4.70 - BVerwGE 43, 149 und vom 4. Mai 2006 a.a.O. ).

    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 , vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 4. Mai 2006 a.a.O. ) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 , vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 4. Mai 2006 a.a.O. ) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

    Der in den Augen eines den Sachverhalt objektiv und vorurteilsfrei wertenden Betrachters (vgl. Urteil vom 6. Mai 2003 a.a.O.) bewirkte allgemeine Verlust an Vertrauen in seine persönliche und dienstliche Integrität kann auch durch eine ansonsten tadelfreie Führung sowie durch gute dienstliche Leistungen nicht in einer Weise ausgeräumt werden, die es ermöglicht, ihm den Dienstgrad zu belassen.

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    § 10 Abs. 3 SG verpflichtet ihn, sich bei allen Handlungen vom Wohlwollen einem Untergebenen gegenüber leiten zu lassen, diesen bei seiner dienstlichen Tätigkeit und in seiner dienstlichen Stellung zu schützen, ihn vor Nachteilen und Schäden zu bewahren und alles zu unterlassen, womit er seine Stellung als Vorgesetzter zum Nachteil des Untergebenen ausnutzen würde (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 13. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 33.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 1 = ZBR 2004, 207; Scherer/Alff, SG, 7. Aufl. 2003, § 10 Rn. 21, 22).

    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - BVerwGE 103, 257 f. = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 34 und vom 13. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - BVerwGE 103, 257 f. = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 34 und vom 13. Februar 2003 a.a.O.).

    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - BVerwGE 76, 54 , vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218 = NZWehrr 1990, 119, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - BVerwGE 93, 52 und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 , vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 4. Mai 2006 a.a.O. ) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.

    Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N. und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 42.97 - BVerwGE 113, 235 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 21).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - BVerwGE 103, 257 f. = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 34 und vom 13. Februar 2003 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Diese dienstliche Folge seines Tuns muss er sich erschwerend zurechnen lassen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - BVerwGE 103, 357 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 17 = NZWehrr 1996, 260).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Auch das Bekanntwerden der sachgleichen strafrechtlichen Verfehlung gegenüber Polizei und den sonstigen mit der Strafverfolgung und der Durchführung des Strafverfahrens befassten Organen ist angesichts der damit verbundenen Ansehensbeeinträchtigung zu seinen Lasten zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
    Die Erteilung eines Befehls zu nicht dienstlichen Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein schwerwiegender Verstoß gegen eine zentrale Dienstpflicht eines Vorgesetzten, weil hierdurch das Vertrauen Untergebener in die Autorität eines Vorgesetzten in besonderer Weise erschüttert wird (hierzu u.a. Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - NZWehrr 2007, 79).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 03.12.1970 - I WD 4.70

    Außerdienstliche Verfehlungen im geschlechtlichen Intimbereich als eine

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

  • BVerwG, 19.03.1991 - 2 WD 50.90

    Bundeswehrfahrlehrer - Militärkraftfahrlehrer - Disziplinare Würdigung -

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

  • BVerwG, 27.01.1983 - 2 WD 25.82

    Dienststellenleiter - Mißbrauch der Befugnisse - Dienstvergehen - Dienstvergehen

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    Sie gehört zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen und verpflichtet ihn, sich bei allen Handlungen vom Wohlwollen einem Untergebenen gegenüber leiten zu lassen, diesen bei seiner dienstlichen Tätigkeit und in seiner dienstlichen Stellung zu schützen, ihn vor Nachteilen und - wie hier gesundheitlichen - Risiken oder Schäden zu bewahren und alles zu unterlassen, womit er seine Stellung als Vorgesetzter zum Nachteil des Untergebenen ausnutzen würde (BVerwG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 21 Rn. 26).

    aaa) Zwar hat der Soldat nicht gegen § 34 Abs. 1 WStG verstoßen, weil die Tat, zu der er den Zeugen O. verleiten wollte, keinen Straftatbestand erfüllt hätte (zu § 33 WStG: BVerwG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 21 Rn. 25).

    Hinzu tritt ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 SG (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 - Rn. 31).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Die Wahrheitspflicht bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge (vgl. Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - BVerwGE 76, 54 = NZWehrr 1984, 69, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218 = NZWehrr 1990, 119, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - BVerwGE 93, 52 = NZWehrr 1991, 161, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 und vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - ), mithin also auch auf die Stellung von Anträgen auf Mietentschädigung im Rahmen der Umzugskostenvergütung.
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteil vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - ).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteil vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 21).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Die Wahrheitspflicht bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - BVerwGE 76, 54 , vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218 = NZWehrr 1990, 119, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - BVerwGE 93, 52 , vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 und vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 21 ).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Für ein Fehlverhalten, das geprägt wird durch das Einbeziehen von Untergebenen und durch strafbares Verhalten diesen gegenüber, die damit zugleich der Gefahr strafrechtlicher und/oder disziplinarer Ermittlungen ausgesetzt wurden, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zwar grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung (BVerwG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 21 Rn. 43).
  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteil vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - ).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

    Die versuchte Einflussnahme auf das Aussageverhalten eines Untergebenen wiegt aber deutlich weniger schwer als eine - regelmäßig mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahndende - entwürdigende Behandlung eines Untergebenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72 f m.w.N.) oder die Einbeziehung eines Untergebenen in eigenes strafbares Verhalten, welches im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls grundsätzlich zur Dienstgradherabsetzung führen würde (BVerwG, Urteil vom 19. April 2007 - 2 WD 7.06 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 21 Rn. 43).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteil vom 19. April 2007 BVerwG 2 WD 7.06 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr., z.B. Urteil vom 19. April 2007 - BVerwG 2 WD 7.06 - ).
  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

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