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   BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07 (3 C 30.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18299
BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07 (3 C 30.05) (https://dejure.org/2007,18299)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2007 - 7 C 35.07 (3 C 30.05) (https://dejure.org/2007,18299)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2007 - 7 C 35.07 (3 C 30.05) (https://dejure.org/2007,18299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Anhörungsrügen gegen Entscheidungen des bisher zuständigen Senats und für die Verfahrensfortsetzung nach erfolgreicher Anhörungsrüge bei zwischenzeitlich geänderter Geschäftsverteilung; Auslegung des Geschäftsverteilungsplans des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07
    12 Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht auf seine Bindung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337) eingeht, musste es sich nicht mit jedem Argument des Beklagten auseinandersetzen (UA Rn. 10 bis 12).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht insbesondere schriftsätzlichen Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorhanden sind (BVerfGE 51, 126 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07
    Danach ist das Gericht zwar verpflichtet, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ernsthaft in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfGE 69, 233 ).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Dementsprechend entscheidet nach der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts beim Wechsel der Zuständigkeit der nunmehr zuständige Senat über die Anhörungsrüge gegen ein Urteil des bisher zuständigen Senats (Beschluss vom 19. April 2007 BVerwG 7 C 35.07 juris).
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