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   BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10, 8 B 68.09   

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https://dejure.org/2010,7837
BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10, 8 B 68.09 (https://dejure.org/2010,7837)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2010 - 8 KSt 1.10, 8 B 68.09 (https://dejure.org/2010,7837)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10, 8 B 68.09 (https://dejure.org/2010,7837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Änderung oder Ergänzung einer unanfechtbaren Entscheidung über die Tragung der außergerichtlichen Kosten von Beigeladenen; Stellung eines Antrags als Voraussetzung für die Auferlegung der Prozesskosten auf die Beigeladenen eines Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung oder Ergänzung einer unanfechtbaren Entscheidung über die Tragung der außergerichtlichen Kosten von Beigeladenen; Stellung eines Antrags als Voraussetzung für die Auferlegung der Prozesskosten auf die Beigeladenen eines Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/102 - ( BVerfGE 107, 395 ) klar zum Ausdruck gebracht.
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2010 - 8 KSt 1.10
    Dies gilt insbesondere für gerichtliche Entscheidungen, die ungeachtet etwaiger Rechtsfehler nach dem jeweiligen Verfahrensrecht in Rechtskraft erwachsen und deshalb weder mit ordentlichen Rechtsbehelfen angegriffen noch vom erkennenden Gericht abgeändert werden können (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 51.22

    Verwerfung der "außerordentlichen" Beschwerde

    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 12.01.2023 - 8 B 49.22

    Verwerfung der "außerordentlichen" Beschwerde

    Für einen derartigen in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht geregelten Rechtsbehelf besteht nach Inkrafttreten des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 8 KSt 1.10 - juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerwG, 23.09.2011 - 8 B 82.11
    Sie ermöglicht weder eine Durchbrechung der Rechtskraft der unanfechtbaren Sachentscheidung (§ 121 VwGO) noch eine Änderung der ebenfalls unanfechtbaren Entscheidung über die Kostentragungspflicht (Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 8 KSt 1.10 (8 B 68.09 - juris).
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