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BVerwG, 19.05.1995 - 7 B 197.95, 7 PKH 61.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - VermG - - Klärungsbedürftig der Frage, ob es sich bei dem auf der Grundlage der Bodenreformverordnung übertragenen Eigentum um Volleigentum handelt - Frage der ...
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 24.01.1995 - 4 (3) A 665/93
- BVerwG, 19.05.1995 - 7 B 197.95, 7 PKH 61.95
- BVerwG, 13.07.1995 - 7 B 197.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Auszug aus BVerwG, 19.05.1995 - 7 B 197.95
Der Senat hat bereits mit Urteil vom 25. Februar 1994 entschieden, daß das Bodenreformeigentum persönliches Arbeitseigentum des Neubauern war, dem die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen, und die Rückführung von Bodenreformgrundstücken in den staatlichen Bodenfonds daher keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG ist (BVerwG, 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]). - BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
Auszug aus BVerwG, 19.05.1995 - 7 B 197.95
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß weder die Rechtsweggarantie noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug gewährleisten (grundlegend BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60]; stRspr).