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   BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99   

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BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99 (https://dejure.org/1999,2339)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 8 B 61.99 (https://dejure.org/1999,2339)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 8 B 61.99 (https://dejure.org/1999,2339)
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Erhöhter Ablösebetrag

§ 68 VwGO, reformatio in peius nur nach Anhörung, §§ 71, 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO;

§ 48 VwVfG, kein schutzwürdiges Vertrauen bei Einleitung eines Widerspruchsverfahrens

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensrechtliches Vorverfahren; Anhörung des Widerspruchsführers; Aufhebung des Widerspruchsbescheids,

  • Judicialis

    VwGO § 71; ; VwGO § 79 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 117 Abs. 4 Satz 2; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; VwVfG § 48; ; VermG § 36 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verböserung eines belastenden VA ohne Anhörung im Widerspruchsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3793 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1218
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das angefochtene Urteil sei unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO verspätet nämlich erst nach Ablauf von mehr als fünf Monaten der Geschäftsstelle zugeleitet worden und deshalb so anzusehen, als ob es im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen" sei (vgl. hierzu: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367 ff.), geht sie von einem unzutreffenden Sachverhalt aus.

    Da es für die Einhaltung der Fünf-Monats-Frist auf die Zuleitung des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle und nicht wie die Beschwerde meint auf die Zustellung des Urteils an die Beteiligten ankommt (vgl. Beschluß vom 27. April 1993, a.a.O., S. 371), ist diese äußerste Grenze im vorliegenden Fall nicht überschritten worden.

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    e) Eine andere Beurteilung wäre auch dann nicht gerechtfertigt, wenn in der Festsetzung des Ablösebetrages durch den mit dem Widerspruch angefochtenen Ausgangsbescheid neben der belastenden Regelung zugleich eine begünstigende Regelung des Inhalts zu sehen sein sollte, "mehr" werde von den Klägern nicht verlangt (für Erschließungsbeitragsbescheide verneinend: Urteil vom 18. März 1988 BVerwG 8 C 92.87 BVerwGE 79, 163 ).

    Angesichts dessen kann auch dahinstehen, ob die Festsetzung des richtig berechneten höheren Ablösebetrages überhaupt die Rücknahme des Ausgangsbescheides erfordert oder ob nicht auch ohne dessen Aufhebung eine bloße "Nacherhebung" des Differenzbetrages möglich wäre (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Urteile vom 18. März 1988, a.a.O., S. 165 ff. und vom 26. Januar 1996 BVerwG 8 C 14.94 DVBl 1996, 1046).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 5 B 30.95

    Verfahrensrüge und Mängel des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Ausnahmsweise sind aber auch Fehler des Verwaltungsverfahrens beachtlich, wenn sie sich unmittelbar auf das gerichtliche Verfahren auswirken (Beschlüsse vom 1. Juni 1995 BVerwG 5 B 30.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 7, vom 27. Juni 1994 BVerwG 6 B 17.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 und vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 12.94 Buchholz 316 § 26 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Angesichts dessen kann auch dahinstehen, ob die Festsetzung des richtig berechneten höheren Ablösebetrages überhaupt die Rücknahme des Ausgangsbescheides erfordert oder ob nicht auch ohne dessen Aufhebung eine bloße "Nacherhebung" des Differenzbetrages möglich wäre (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Urteile vom 18. März 1988, a.a.O., S. 165 ff. und vom 26. Januar 1996 BVerwG 8 C 14.94 DVBl 1996, 1046).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 12.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg an der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Ausnahmsweise sind aber auch Fehler des Verwaltungsverfahrens beachtlich, wenn sie sich unmittelbar auf das gerichtliche Verfahren auswirken (Beschlüsse vom 1. Juni 1995 BVerwG 5 B 30.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 7, vom 27. Juni 1994 BVerwG 6 B 17.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 und vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 12.94 Buchholz 316 § 26 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Ausnahmsweise sind aber auch Fehler des Verwaltungsverfahrens beachtlich, wenn sie sich unmittelbar auf das gerichtliche Verfahren auswirken (Beschlüsse vom 1. Juni 1995 BVerwG 5 B 30.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 7, vom 27. Juni 1994 BVerwG 6 B 17.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 und vom 17. März 1994 BVerwG 3 B 12.94 Buchholz 316 § 26 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98

    Isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Zwar scheidet bei gebundenen Verwaltungsakten um die es bei der streitigen Festsetzung eines Ablösebetrages gemäß §§ 18 ff. VermG geht ebenso wie bei Anwendung des § 46 VwVfG regelmäßig die rechtliche Relevanz eines Verfahrensfehlers für die inhaltliche Sachentscheidung aus (Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 79 Rn. 14 f.; Beschluß vom 13. Januar 1999 BVerwG 8 B 266.98 ; zweifelnd: Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 79 Rn. 14).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Da angesichts der im öffentlichen Interesse liegenden zwingenden vermögensgesetzlichen Vorschriften über die Bemessung der Ablösebeträge (§ 18 VermG) allenfalls Vertrauensschutzgesichtspunkte zugunsten der Kläger gegen die Rücknahme sprechen könnten, diese Vertrauensschutzgesichtspunkte aber ersichtlich bei derartigen Sachverhalten allenfalls finanzieller Natur sein können und insoweit im Rahmen des an die Rücknahme anschließenden Entschädigungsanspruchs gemäß § 48 Abs. 3 VwVfG zu berücksichtigen sind, fehlt es im vorliegenden Fall an Anhaltspunkten aus dem persönlichen Bereich der Kläger, die bereits bei der Rücknahmeentscheidung im Rahmen des Ermessens Bedeutung erlangen könnten (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 BVerwG 7 C 38.90 NVwZ 1992, 565 zu § 49 VwVfG).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Unter diesem Umständen muß er mit der Möglichkeit einer reformatio in peius rechnen; ein Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts konnte sich bis zum Abschluß des Vorverfahrens nicht schutzwürdig bilden (Urteil vom 15. April 1983 BVerwG 8 C 170.81 BVerwGE 67, 129 ).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99
    Nach dem Erlaß des Widerspruchsbescheids ist eine Rücknahme des Widerspruchs durch die Kläger die ihnen bei vorheriger Anhörung möglich gewesen wäre hingegen ausgeschlossen (vgl. Dolde, a.a.O., § 69 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 31. August 1973 BVerwG IV C 33.72 BVerwGE 44, 64 ; a.A. Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 22 Rn. 35).
  • VG Dessau, 19.08.1998 - A 3 K 232/97
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Schließlich scheidet bei gebundenen Verwaltungsakten, wie dem Widerruf nach § 73 Abs. 3 AsylVfG, auch regelmäßig die rechtliche Relevanz eines Verfahrensfehlers für die inhaltliche Sachentscheidung aus (vgl. § 46 VwVfG; BVerwG, Beschluss vom 19.05.1999 - 8 B 61.99 - NVwZ 1999, S. 1218 ff. - zur Festsetzung eines Ablösebetrages gemäß §§ 18 ff. VermG - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Für die Annahme eines solchen Ausnahmefalls, der ggf. vorliegen mag, wenn ein zu Beteiligender durch den Verfahrensfehler an einer Handlung gehindert wird, die zu einer entscheidungserheblichen Änderung der für die gebundene Entscheidung maßgeblichen Sachlage hätte führen können (hierzu BVerwG, Beschluss vom 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, Juris, und Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 46 Rn. 83) und weiterhin entscheidungserheblich führen kann, bestehen hier jedenfalls keine Anhaltspunkte, da eine entsprechende Möglichkeit aufgrund der amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit nicht bestand.
  • VG Karlsruhe, 26.11.2018 - 14 K 3619/16

    Versetzung eines Bundesbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Grund

    Dieses Gutachten ist auch nicht völlig unzulänglich, sondern trägt vielmehr die Entscheidung (vgl. unter B.).Für die Annahme eines Ausnahmefalles, dass ein Beteiligter durch den Verfahrensfehler an einer Handlung gehindert wurde, die zu einer entscheidungserheblichen Änderung der für die gebundene Entscheidung maßgeblichen Sachlage hätte führen können und weiterhin entscheidungserheblich führen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.09.2018, a.a.O., Rn. 56 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, juris, und Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, a.a.O., § 46 Rn. 83), gibt es hier keine Anhaltspunkte.
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