Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9054
BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07 (https://dejure.org/2008,9054)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2008 - 6 C 42.07 (https://dejure.org/2008,9054)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 6 C 42.07 (https://dejure.org/2008,9054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verknüpfung von Anschlusstarifen und Optionstarifen zu einheitlichen Paketangeboten im Rahmen sogenannter Paketangebote; Entgeltgenehmigungspflicht auch für sogenannte Paketangebote; Erstreckung der Genehmigungspflicht auf das Gesamtentgelt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    6 Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 17. Mai 2006 BVerwG 6 C 14.05 (BVerwGE 126, 74 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1) hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2007 Rs. C-262/06 entschieden, dass das frühere innerstaatliche Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen durch marktbeherrschende Unternehmen und die diesbezüglichen feststellenden Verwaltungsakte nach dem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorübergehend aufrechtzuerhalten sind.

    Wie in dem Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 (a.a.O.) nach nationalem Recht begründet und in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2007 (a.a.O.) gemeinschaftsrechtlich bestätigt, bezieht sich diese Übergangsvorschrift u.a. auf gesetzliche Verpflichtungen wie die hier umstrittene Entgeltgenehmigungspflicht nach § 25 Abs. 1 TKG 1996.

  • EuGH, 22.11.2007 - C-262/06

    Deutsche Telekom - Telekommunikationssektor - Universaldienst und Nutzerrechte -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    6 Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 17. Mai 2006 BVerwG 6 C 14.05 (BVerwGE 126, 74 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1) hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2007 Rs. C-262/06 entschieden, dass das frühere innerstaatliche Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen durch marktbeherrschende Unternehmen und die diesbezüglichen feststellenden Verwaltungsakte nach dem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorübergehend aufrechtzuerhalten sind.

    Wie in dem Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 (a.a.O.) nach nationalem Recht begründet und in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2007 (a.a.O.) gemeinschaftsrechtlich bestätigt, bezieht sich diese Übergangsvorschrift u.a. auf gesetzliche Verpflichtungen wie die hier umstrittene Entgeltgenehmigungspflicht nach § 25 Abs. 1 TKG 1996.

  • VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 8007/98

    Ausgestaltung der telekommunikationsrechtlichen Genehmigungspflicht der Entgelte

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    Als entgeltrelevant werden zwar nicht nur die Klauseln angesehen, die die Modalitäten der Entgeltberechnung oder -bezahlung betreffen (wie Fälligkeiten und Abrechnungszeiträume), sondern auch solche, die wesentlich oder unmittelbar auf die Kalkulation des Entgelts Einfluss haben (s. VG Köln, Urteil vom 2. Mai 2002 1 K 8007/98 MMR 2002, 636; Schuster/Stürmer, in BeckTKG, 2. Aufl. 2000, § 25 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    Diese ist aber nicht bestandskräftig, da sie ihrerseits von der Klägerin angefochten wurde und eine abschließende Entscheidung hierüber noch aussteht (s. Revisionsverfahren BVerwG 6 C 38.07).
  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    Die Klägerin hat jedenfalls für den Fall, dass ihre Klage gegen die Regulierungsverfügung Erfolg haben sollte, ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung über den im vorliegenden Rechtsstreit verfolgten Aufhebungsanspruch (s. auch Beschluss des Senats vom 15. März 2007 BVerwG 6 C 20.06 juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung dem Gesetz im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (s. zuletzt Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3 Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.2008 - 6 C 2.07

    Telefondienst, Auskunftsdienst, Teilnehmerverzeichnis, Teilnehmerdaten,

    Zwar hat der Senat bei einer für Teile eines Bündelproduktes gesetzlich angeordneten Entgeltgenehmigungspflicht angenommen, dass der Normzweck deren Erstreckung auf das für das Bündelprodukt erhobene Gesamtentgelt rechtfertigen kann, soweit das zur Verhinderung von Umgehungen notwendig ist (Urteil vom 19. Mai 2008 - BVerwG 6 C 42.07 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06

    In der tschechischen Republik von Deutschem erworbene Fahrerlaubnis; Umdeutung

    Hierfür reicht es jedoch aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Norm im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265, 268; Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, BVerwGE 119, 123, 124 f.; Urt. v. 19.05.2008 - 6 C 42.07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

    Doch reicht es aus, wenn die Ermächtigungsgrundlage für eine Feststellung der Norm im Wege der Auslegung unter Rückgriff auf den Normzweck entnommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265, 268; Urt. v. 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, BVerwGE 119, 123, 124 f.; Urt. v. 19.05.2008 - 6 C 42.07 -, juris).
  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

    Es ist anerkannt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 6 C 18.09 -, N&R 2011, 42 = Juris, Rn. 25, und Urteil vom 19. Mai 2008 - 6 C 42.07 -, Buchholz 442.066 § 25 TKG Nr. 1 = Juris, Rn. 15; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 -, BGHZ 158, 334 = Juris, Rn. 14, 16, und Urteil vom 04. November 2003 - KZR 38/02 -, K&R 2004, 346 = Juris, Rn. 22, dass jeder für die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf demselben oder einem anderen Markt nachteilige Wirkungszusammenhang als Beeinträchtigung im Sinne eines Missbrauchs in Betracht zu ziehen ist.
  • VG Köln, 19.06.2008 - 1 K 5578/07

    Bei der Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben verwendete Messgeräte zur

    Es genügt eine Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln lässt, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 8 C 105/83 - und vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1/91 -, Beschlüsse vom 02. Juli 1991 - 1 B 64/91 - und vom 19. Mai 2008 - 6 C 42.07 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht