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   BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21   

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BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21 (https://dejure.org/2022,17238)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2022 - 2 B 41.21 (https://dejure.org/2022,17238)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 2 B 41.21 (https://dejure.org/2022,17238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer Beweiserhebung

  • doev.de PDF

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Notwendigkeit einer Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung setzt nicht den formellen Fortbestand der verwerteten Probezeitbeurteilung und deren Rechtmäßigkeit voraus. Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt ...

  • rechtsportal.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung; Zutreffender Sachverhalt in der Probezeitbeurteilung; Informatorische Anhörung von Personen

  • datenbank.nwb.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer Beweiserhebung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informatorische Anhörung statt Beweiserhebung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 727
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 53 ff. und 56).

    Grundlage dieser nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG zu treffenden Prognoseentscheidung ist regelmäßig die am Ende der Probezeit zu erstellende Probezeitbeurteilung, die der Feststellung dient, ob sich der Beamte während der Probezeit bewährt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 2 A 10.07 - Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 5 Rn. 17 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 27).

    Keine anderen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Entlassung wegen mangelnder Bewährung ergeben sich aus der von der Beschwerde zitierten Passage in Rn. 71 des Urteils des Senats vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - (BVerwGE 165, 263 Rn. 71).

    Weiter ist anerkannt, dass ausgehend von der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils des Dienstherrn grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit sein kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 54).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 53 ff. und 56).

    Weiter ist anerkannt, dass ausgehend von der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils des Dienstherrn grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit sein kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 54).

    Die Divergenzrüge ist in Bezug auf die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - (BVerwGE 85, 177 ) unbegründet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung der gegenüber § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG inhaltsgleichen Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 1. Juni 1987 (GVOBl. Schl.-H. S. 272) den von der Beschwerde zutreffend bezeichneten Rechtssatz aufgestellt, dass maßgebend für die Beurteilung, ob sich ein Beamter auf Probe bewährt hat oder nicht, allein sein Verhalten in der laufbahnrechtlichen Probezeit ist (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 ).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Damit wird das zur Entlassung führende Bewährungsurteil nicht auf der Grundlage eines außerhalb der Probezeit liegenden Sachverhalts gerichtlich überprüft, sondern aus diesem Sachverhalt werden Schlüsse retrospektiv auf das Verhalten in der Probezeit gezogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 45 zur Prognoseentscheidung).

    Weiter ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 45) bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs nicht ausgeschlossen, dass in die Entscheidung des Dienstherrn solche Umstände Eingang finden können, die zwar nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit eingetreten sind, aber Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in dieser Zeit zulassen.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Damit wird das zur Entlassung führende Bewährungsurteil nicht auf der Grundlage eines außerhalb der Probezeit liegenden Sachverhalts gerichtlich überprüft, sondern aus diesem Sachverhalt werden Schlüsse retrospektiv auf das Verhalten in der Probezeit gezogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 45 zur Prognoseentscheidung).

    Weiter ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 45) bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs nicht ausgeschlossen, dass in die Entscheidung des Dienstherrn solche Umstände Eingang finden können, die zwar nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit eingetreten sind, aber Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in dieser Zeit zulassen.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 53 ff. und 56).

    Weiter ist anerkannt, dass ausgehend von der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils des Dienstherrn grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit sein kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 54).

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77

    Genehmigungsantrag für Einrichtung und Nutzung eines Schlachtraums bei

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Würdigt das Tatsachengericht dennoch die Erklärungen des informatorisch Befragten so wie es dessen Vernehmung hätte würdigen dürfen, verkennt es also den Unterschied zwischen informatorischer Anhörung und Vernehmung eines Zeugen im Rahmen seiner Beweiswürdigung, liegt darin ein Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauGB Nr. 179 S. 12 f. zur Notwendigkeit einer Vernehmung von Beteiligten).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 15).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Der Kläger war auch nicht gehalten, das Berufungsgericht vorbeugend auf eventuelle Verfahrensverstöße aufmerksam zu machen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - InfAuslR 2001, 463 Rn. 20).
  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 28. Januar 2020 - 2 B 15.19 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 87 Rn. 15).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 106.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • BVerwG, 08.02.2017 - 2 B 2.16

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom 26. Juli 2021 (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41/21 - Juris, Rn. 10).

    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - Juris, Rn. 18; Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41/21 - Juris, Rn. 12).

    Ob diese Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1986 - 2 B 84/85 - Juris, Rn. 7; Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87 - Juris, Rn. 6; Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41/21 - Juris, Rn. 13).

    Auch nach dem Ablauf der Probezeit eingetretene Umstände sind allerdings zu berücksichtigen, wenn sie Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35/88 - Juris, Rn. 19; Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27/90 - Juris, Rn. 14; Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41/21 - Juris, Rn. 16; m. w. N.).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 18.23

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender Bewährung mangels

    Dieses erste Berufungsurteil hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2022 âEURŒ- 2 B 41.21 - (Buchholz 232.01 § 23 BeamtStG Nr. 3) wegen Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aufgehoben; die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2024 - 6 B 1245/23

    Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe Nichtbewährung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.5.2022 - 2 B 41.21 -, NVwZ-RR 2022, 727 = juris Rn. 12 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2023 - 6 B 795/23 -, juris Rn. 4 f. m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23

    Unterrichtung des Personalrats von einer beabsichtigten Maßnahme; mangelnde

    Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen hat, und ob er sich mit den darauf gestützten oder herangezogenen Wertungen im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.05.2022 - 2 B 41.21 -, Juris Rn. 12 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2023 - 4 S 7.23

    Stellung und Aufgaben eines Schulleiters; Feststellung der Bewährung eines

    Daraus folgt, dass berechtigte Zweifel an der Eignung für das höhere Amt einem Bewerber zum Nachteil gereichen (vgl. entsprechend zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41.21 - juris Rn. 12).

    Kann selbst eine formell fehlerhafte dienstliche Beurteilung zur rechtmäßigen Entscheidung des Dienstherrn führen, ein Beamter habe sich nicht bewährt (so BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 41.21 - juris Rn. 13), gilt das erst recht für einen Bericht über die Bewährung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2024 - 6 B 1288/23

    Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe Polizeivollzugsdienst Dienstantritt unter

    vgl. BVerwG Beschlüsse vom 19.5.2022 - 2 B 41.21 -, NVwZ-RR 2022, 727 = juris Rn. 13 und vom 14.1.1988 - 2 B 64.87 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 = juris Rn. 6.
  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 3 CS 23.1884

    Probezeitbeurteilung, 16-teilige Punkteskala, Umrechnung, Widersprüchlichkeit der

    Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2022 (2 B 41.21 - juris Rn. 13).
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