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   BVerwG, 19.06.1975 - VI C 9.75   

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BVerwG, 19.06.1975 - VI C 9.75 (https://dejure.org/1975,761)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1975 - VI C 9.75 (https://dejure.org/1975,761)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1975 - VI C 9.75 (https://dejure.org/1975,761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines Vertreters für einen nach der Liste zunächst berufenen ehrenamtlichen Richter - Vorliegen einer Verhinderung - Unterscheidung zwischen zwischen erklärter und nicht erklärter Verhinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Unabdingbare Voraussetzung für eine den Vertretungsfall auslösende unvorhergesehene Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters (vgl. hierzu BVerwGE 44, 215 [218, 219]) ist aber weder dessen vorherige Erklärung, verhindert zu sein, noch die berechtigte Annahme des Gerichts, der zunächst berufene ehrenamtliche Richter sei nach einer pflichtgemäßen Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, verhindert zu sein.

    Eine Manipulierung der Besetzung der Richterbank im Einzelfall, die durch die vorherige Bestimmung der zur Entscheidung berufenen Richter verhindert werden soll (BVerwGE 44, 215 [219]), ist infolge des vom beschließenden Senat für zulässig erachteten Verfahrens bei unentschuldigtem Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters nicht zu besorgen.

  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 150.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der nicht

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Es bestehen Bedenken, ob dieses allgemeine, auf einer Vermutung beruhende Vorbringen dem Darlegungserfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügt (vgl. Beschluß vom 20. September 1965 - BVerwG IV CB 25.65 - [Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 2 = DVBl. 1965, 948]); doch könnte insofern zu berücksichtigen sein, daß die Umstände des Ausbleibens des Richters S. dem Kläger nicht bekannt und für ihn schwer zu ermitteln waren, so daß ihm eine genauere Darlegung kaum möglich war (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]).

    Der oben angesprochene Gesichtspunkt, es sei hinsichtlich des Darlegungserfordernisses zu berücksichtigen, wenn der Revisionsführer die zur genauen Bezeichnung des seiner Ansicht nach gegebenen Mangels erforderlichen Informationen nicht haben kann (Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 150.63 - [a.a.O.]), greift hier nicht ein.

  • BVerwG, 20.09.1965 - IV CB 25.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Es bestehen Bedenken, ob dieses allgemeine, auf einer Vermutung beruhende Vorbringen dem Darlegungserfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügt (vgl. Beschluß vom 20. September 1965 - BVerwG IV CB 25.65 - [Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 2 = DVBl. 1965, 948]); doch könnte insofern zu berücksichtigen sein, daß die Umstände des Ausbleibens des Richters S. dem Kläger nicht bekannt und für ihn schwer zu ermitteln waren, so daß ihm eine genauere Darlegung kaum möglich war (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]).
  • BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Diese Pflicht zur eigenen Information und Darlegung kann nicht durch eine allgemeine Behauptung unter Beweisangebot umgangen werden (so zu einer vergleichbaren Fallgestaltung Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 11]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    In einem solchen Fall braucht das Gericht grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob die angeführten Hinderungsgründe tatsächlich vorliegen; das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt (BVerwGE 13, 147 [148]), von den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten (§ 31 VwGO) ehrenamtlichen Richtern sei zu erwarten, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne zwingende Gründe entziehen.
  • OLG Braunschweig, 19.03.1965 - Ss 6/65
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Die im Zusammenhang mit der Vertretung ehrenamtlicher Richter auftretenden Fragen sind daher in erster Linie unter praktischen Gesichtspunkten zu sehen (so mit Recht Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 19. März 1965 - Ss 6/65 - [NJW 1965, 1240]).
  • BSG, 29.03.1968 - 6 RKa 1/67

    Gerichtsbesetzung - Ehrenamtlicher Richter - Unvorhergesehene Verhinderung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Derselbe Gedanke liegt der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Heranziehung von Hilfsschöffen (§ 49 Abs. 2 GVG) zugrunde (vgl. auch zur Zuziehung von Vertretern der ehrenamtlichen Richter bei den Sozialgerichten gemäß § 26 SGG Bundessozialgericht, Beschluß vom 29. März 1968 - 6 RKa 1/67 - [NJW 1960, 1446 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Derselbe Gedanke liegt der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Heranziehung von Hilfsschöffen (§ 49 Abs. 2 GVG) zugrunde (vgl. auch zur Zuziehung von Vertretern der ehrenamtlichen Richter bei den Sozialgerichten gemäß § 26 SGG Bundessozialgericht, Beschluß vom 29. März 1968 - 6 RKa 1/67 - [NJW 1960, 1446 [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]]).
  • BSG, 21.07.1965 - 11 RA 208/64

    Unrichtige Besetzung - Blinder Richter - Ausschlussgründe bei blindem Richter -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
    Es bestehen Bedenken, ob dieses allgemeine, auf einer Vermutung beruhende Vorbringen dem Darlegungserfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügt (vgl. Beschluß vom 20. September 1965 - BVerwG IV CB 25.65 - [Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 2 = DVBl. 1965, 948]); doch könnte insofern zu berücksichtigen sein, daß die Umstände des Ausbleibens des Richters S. dem Kläger nicht bekannt und für ihn schwer zu ermitteln waren, so daß ihm eine genauere Darlegung kaum möglich war (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]).
  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Das Gericht darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. BVerwGE 13, 147 [148]; Beschlüsse vom 22. Juni 1973 - BVerwG 6 C 30.73 - [a.a.O.] und vom 10. September 1973 - BVerwG 6 CB 128.73 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 6]; BVerwGE AA, 215 [216/217]; Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10 = VerwRspr.

    Bd. 27 Nr. 171 S. 765 - RiA 1976, 29] und vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 13 - VerwRspr.

    § 30 Abs. 2 VwGO gestattet damit in erster Linie aus praktischen Gründen eine Änderung der Besetzung des Gerichts und läßt dadurch eine aus solchen Gründen geänderte Richterbank zum "vorschriftsmäßig" besetzten Gericht werden (Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [a.a.O.]; Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 2 C 8.74 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 12]).

    Ein zwingendes Erfordernis, zugunsten derartiger, im Ergebnis oft zweifelhafter Bemühungen zunächst auf die sicheren Erfolg versprechende Heranziehung des nächsten erreichbaren Vertreters zu verzichten, kann jedoch dem Sinn und Zweck des § 30 VwGO nicht entnommen werden (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen in der Regel um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kläger für eine Darlegung im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (vgl. dazuBeschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 [a.a.O.] undvom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 Nr. 10]).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    "Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen i.d.R. um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kl. für eine Darlegung i.S. des 139 Abs. 2 Setz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (vgl. dazu Beschlüsse vom 26.6.1964 - 7 C 150.63 -, a.a.O., und vom 19. Juni 1975 - 6 C 9.75 -, Buchholz 310 30 VwGO Nr. 10).
  • BFH, 03.09.1999 - I R 54/98

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

    So weicht das Gericht auch dann nicht ohne sachlichen Grund von der nach § 27 Abs. 1 FGO aufgestellten Liste ab, wenn der nach § 27 Abs. 1 FGO zuständige ehrenamtliche Richter unentschuldigt der Sitzung fernbleibt (BFH-Beschluß vom 10. April 1995 VIII R 69/94, BFH/NV 1995, 912; BVerwG-Beschluß vom 19. Juni 1975 6 C 9.75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1976, 128; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 27 FGO Tz. 2).
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

    Es wäre Sache des Revisionsführers gewesen, sich etwa durch eine zumutbare Nachfrage beim Verwaltungsgericht Klarheit darüber zu verschaffen, wie es zu der Besetzung der Richterbank gekommen ist, um so dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu schaffen (vgl. Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG VI C 9.75 -).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 C 281.82

    Teilnahme an einer Beerdigung - Arbeitskollege - Triftiger Hinderungsgrund -

    Als Verhinderungsgründe kommen etwa Krankheit, Ortsabwesenheit, anderweitige dringende Inanspruchnahme oder ähnliche Gründe in Betracht (Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Eine vom

    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - ausgesprochen, daß es einem Verfahrensbeteiligten, der die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts zu rügen beabsichtigt, zuzumuten ist, bei einer vom Geschäftsverteilungsplan abweichenden Besetzung des Gerichts im Termin zur mündlichen Verhandlung um Auskunft darüber zu bitten, wie sich die Besetzung des Gerichts erklärt, und erforderlichenfalls die bei dem Gericht geführte Vertretungsliste einzusehen, um so die Tatsachen festzustellen, die erforderlich sind, um dem Revisionsgericht den gerügten Mangel eindeutig und schlüssig darzulegen.
  • BVerwG, 04.12.1980 - 6 C 9.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - ausgesprochen, daß eseinem Verfahrensbeteiligten, der die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts zu rügen beabsichtigt, zuzumuten ist, bei einer vom Geschäftsverteilungsplan abweichenden Besetzung des Gerichts im Termin zur mündlichen Verhandlung um Auskunft darüber zu bitten, wie sich die Besetzung des Gerichts erklärt, und erforderlichenfalls die bei dem Gericht geführte Vertretungsliste einzusehen, um so die Tatsachen festzustellen, die erforderlich sind, um dem Revisionsgericht den gerügten Mangel eindeutig und schlüssig darzulegen.
  • BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74

    Gewährung von Versorgungsbezügen - Verletzung von gerichtlichen

    Das ist schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen des - beiden Parteien bekannten - Beschlusses vom 19. Juni 1975 - BVerwG VI C 9.75 - (RiA 1976, 29) klargestellt worden.
  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 83.79

    Anforderungen an eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Anforderungen an

    Es wäre Sache des Revisionsführers gewesen, im Termin zur mündlichen Verhandlung um Aufklärung der Umstände zu bitten, die zu der Besetzung des Gerichts in dieser Verhandlung führten, oder sich nachträglich danach zu erkundigen, um dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen (Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung -

  • BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79

    Voraussetzungen für die Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes - Begründetheit

  • BVerwG, 02.04.1980 - 9 C 56.80

    Besetzung des Gerichts - Unvorschriftsmäßige Besetzung - Bezeichnung von

  • BVerwG, 12.12.1980 - 6 C 12.80

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts im

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 C 103.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Rüge

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