Rechtsprechung
BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungspflichten bei Geltendmachung einer Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Asyl
Verfahrensgang
- VG Köln, 31.05.1985 - 11 K 10287/83
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1985 - 19 A 10173/85
- BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 47.86
- BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
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- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Die nach diesen rechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Prüfung hat des weiteren davon auszugehen, daß das Grundrecht auf Asyl dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt und politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter nur dann als Asylgrund anerkennt, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist, also - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - im Verhältnis zu den Dritten derart eine "Substitutenstellung" einnimmt, daß er in der asylrechtlichen Verantwortlichkeit an die Stelle der Dritten tritt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der damit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Staat als dessen eigene - mittelbar staatliche - politische Verfolgung nur dann zuzurechnen, wenn er "Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt, und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 318).
Sie ist daher auch ungeeignet, die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln nichtstaatlicher Stellen und Einzelpersonen zu begründen (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 -).
- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Nach dieser Vorschrift ist eine Verfolgung politisch dann, wenn sie nach ihrer Motivation auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die politische Überzeugung der Betroffenen zielt (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).Sie erscheinen zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maße verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S. 188).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Die nach diesen rechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Prüfung hat des weiteren davon auszugehen, daß das Grundrecht auf Asyl dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt und politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter nur dann als Asylgrund anerkennt, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist, also - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - im Verhältnis zu den Dritten derart eine "Substitutenstellung" einnimmt, daß er in der asylrechtlichen Verantwortlichkeit an die Stelle der Dritten tritt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).Politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der damit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Staat als dessen eigene - mittelbar staatliche - politische Verfolgung nur dann zuzurechnen, wenn er "Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt, und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (BVerfGE 54, 341 ;… Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 318).
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Für die revisionsgerichtliche Entscheidung bedarf es dabei keiner näheren Stellungnahme zu den aus früheren Entscheidungen durch Bezugnahme übernommenen eingehenden Darlegungen des Berufungsgerichts, mit deren es seine Ansicht begründet, die Unruhen in den singhalesischen Siedlungsgebieten während des Jahres 1983 seien ihrerseits als asylerhebliche Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu werten (vgl. dazu Urteile vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 sowie Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43). - BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84
Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Bereits erlittene politische Verfolgung setzt es dagegen nicht voraus, wie umgekehrt eine frühere politische Verfolgung dann asylrechtlich unbeachtlich ist, wenn für den Fall der Rückkehr in den Heimatstaat eine Gefahr politischer Verfolgung nicht mehr droht (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 [BVerwG 26.03.1985 - 9 C 107/84]). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Gerade ein Mehrvölkerstaat wird in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen dürfen, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Für die revisionsgerichtliche Entscheidung bedarf es dabei keiner näheren Stellungnahme zu den aus früheren Entscheidungen durch Bezugnahme übernommenen eingehenden Darlegungen des Berufungsgerichts, mit deren es seine Ansicht begründet, die Unruhen in den singhalesischen Siedlungsgebieten während des Jahres 1983 seien ihrerseits als asylerhebliche Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu werten (vgl. dazu Urteile vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 sowie Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 43). - BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79
Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Mit diesem Ergebnis rückt der Senat nicht ab von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Anspruch auf Asyl auch dann bestehen kann, wenn sich politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleitet (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Maßgebend für die danach allein entscheidungserhebliche Verfolgungsprognose ist der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 47.86
Sie ist daher auch ungeeignet, die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln nichtstaatlicher Stellen und Einzelpersonen zu begründen (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 818/81]; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 -). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung …