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   BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97   

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https://dejure.org/1998,12622
BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97 (https://dejure.org/1998,12622)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1998 - 5 B 91.97 (https://dejure.org/1998,12622)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 5 B 91.97 (https://dejure.org/1998,12622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot durch Zahlungen von höheren Entgelten für Leistungen an Sozialstationen als an private Anbieter - Pflicht des Gerichtes zur Beweiserhebung ohne entsprechende Beantragung durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts insbesondere dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt (stRspr; s. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 14.91 - Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 24).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97
    Ihnen hat der Gesetzgeber folglich mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Elftes Buch Pflegeversicherung - SGB XI -, d.h. für die Zeit ab dem 1. Januar 1995 (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes in bezug auf den Ermessensanspruch eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Abschluß einer Pflegesatzvereinbarung s. Urteil des Senats vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 = Buchholz 436.0 § 93 BSHG Nr. 1), einen in Einzelheiten gehenden rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen insbesondere auch in bezug auf Regelungen einer Leistungsvergütung geschaffen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97
    Dieser Zulassungsgrund setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß die Rechtssache grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97
    Dieser Zulassungsgrund setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß die Rechtssache grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. bereits BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 5 B 91.97
    Eine Verletzung allgemeiner Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), wenn sie denn überhaupt mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (s. dazu Beschluß des Senats vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199), setzt jedoch einen Verstoß gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze voraus.
  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2000 - 19 K 7503/97

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf die Übernahme der Kosten einer

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 5 B 91/97-.
  • VG Braunschweig, 06.11.2003 - 3 A 387/02

    Interessen sozialhilferechtlicher Art; Kostenübernahme; Kostenübernahmeerklärung;

    In der Entscheidung vom 19.06.1998 (5 B 91.97- recherchiert in Juris -) verweist das Bundesverwaltungsgericht den Leistungserbringer auch nach dem Inkrafttreten des SGB XI zur Klärung möglicher Rechtsansprüche in Bezug auf die Höhe der Vergütung und die Modalitäten der Abrechnung auf seine Ansprüche gegen den Sozialhilfeempfänger.
  • VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 73/01

    Heimunterbringungskosten; Interessen sozialhilferechtlicher Art;

    In der Entscheidung vom 19.06.1998 (5 B 91.97- recherchiert in Juris -) verweist das Bundesverwaltungsgericht den Leistungserbringer auch nach dem Inkrafttreten des SGB XI zur Klärung möglicher Rechtsansprüche in Bezug auf die Höhe der Vergütung und die Modalitäten der Abrechnung auf seine Ansprüche gegen den Sozialhilfeempfänger.
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