Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15513
BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12 (https://dejure.org/2013,15513)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2013 - 20 F 10.12 (https://dejure.org/2013,15513)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 (https://dejure.org/2013,15513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 VwGO
    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben bei einem die Rechte und Interessen des Beteiligten betreffenden Verwaltungsverfahren; zum Prüfprogramm des Fachsenats

  • Wolters Kluwer

    Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern bei Behörden und bei der Aufsicht von Behörden unterliegenden Unternehmen vor dem Hintergrund einer begehrten Einsicht in Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einsicht in Unterlagen der BaFin betreffend die Aufsicht über Finanzdienstleistungsunternehmen

  • rewis.io

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben bei einem die Rechte und Interessen des Beteiligten betreffenden Verwaltungsverfahren; zum Prüfprogramm des Fachsenats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern bei Behörden und bei der Aufsicht von Behörden unterliegenden Unternehmen vor dem Hintergrund einer begehrten Einsicht in Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    IFG §§ 1, 3; VwGO § 99; KWG § 9; WpHG § 8
    Zur Einsicht in Unterlagen der BaFin betreffend die Aufsicht über Finanzdienstleistungsunternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff. und zuletzt vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Diese spezifische Nähe zu den in den Verwaltungsakten dokumentierten Vorgängen fehlt demgegenüber im Allgemeinen bei den voraussetzungslosen Informationszugangsansprüchen, so dass hier die Vermutung für ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Behördenmitarbeiter und um so mehr hinsichtlich der Mitarbeiter der beaufsichtigten Unternehmen streitet (siehe Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - NVwZ 2012, 112 Rn. 22 , vom 25. April 2012 - BVerwG 20 F 6.11 - juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Hierzu zählen neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch die durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten personenbezogenen Daten Dritter (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25 und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12).

    Indessen bleibt gegebenenfalls zu prüfen, ob sich gerade aus dem Zusammenhang, in den die betreffenden Daten in den vorzulegenden Akten gestellt sind, Hinweise auf eine gleichwohl gegebene Schutzwürdigkeit ergeben (vgl. Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22 und vom 10. Januar 2012 a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 7.12

    Anonymisierung zum Schutz von geheim zu haltenden personenbezogenen Daten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Fehlt es an dieser, ist auf Antrag die Rechtswidrigkeit der Vorlageverweigerung festzustellen (Beschluss vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 7.12 - juris Rn. 11).

    Eine Schwärzung, die aber lediglich Seiten ohne Informationsgehalt und demnach nichts Verwertbares übrig lässt oder zu einer Verfälschung des Aussagegehalts und damit zu Missverständnissen führt, muss nicht in Erwägung gezogen werden (Beschluss vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 7.12 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Hierunter sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zu verstehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 ; siehe auch § 3 Abs. 1 BDSG).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Schutzwürdigen Belangen Betroffener ist vielmehr im Rahmen des Weigerungsgrundes der wesensmäßigen Geheimhaltungsbedürftigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO) Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ), den die Sperrerklärung ebenfalls in Anspruch nimmt.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Indessen bleibt gegebenenfalls zu prüfen, ob sich gerade aus dem Zusammenhang, in den die betreffenden Daten in den vorzulegenden Akten gestellt sind, Hinweise auf eine gleichwohl gegebene Schutzwürdigkeit ergeben (vgl. Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22 und vom 10. Januar 2012 a.a.O. Rn. 34).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 20 F 6.11

    Sperrerklärung bei personenbezogenen Daten Drittbetroffener

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Diese spezifische Nähe zu den in den Verwaltungsakten dokumentierten Vorgängen fehlt demgegenüber im Allgemeinen bei den voraussetzungslosen Informationszugangsansprüchen, so dass hier die Vermutung für ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Behördenmitarbeiter und um so mehr hinsichtlich der Mitarbeiter der beaufsichtigten Unternehmen streitet (siehe Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - NVwZ 2012, 112 Rn. 22 , vom 25. April 2012 - BVerwG 20 F 6.11 - juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff. und zuletzt vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 4.12 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2013 - 20 F 6.12

    Nichtverbreitung unternehmensbezogener Informationen im Konkurs- und

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Diese spezifische Nähe zu den in den Verwaltungsakten dokumentierten Vorgängen fehlt demgegenüber im Allgemeinen bei den voraussetzungslosen Informationszugangsansprüchen, so dass hier die Vermutung für ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Behördenmitarbeiter und um so mehr hinsichtlich der Mitarbeiter der beaufsichtigten Unternehmen streitet (siehe Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - NVwZ 2012, 112 Rn. 22 , vom 25. April 2012 - BVerwG 20 F 6.11 - juris Rn. 12 und vom 12. April 2013 - BVerwG 20 F 6.12 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12
    Hierzu zählen neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch die durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten personenbezogenen Daten Dritter (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25 und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 8 A 1943/13

    Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, ZIP 2014, 442, juris, Rn. 10; Urteil vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 -, BVerwGE 121, 115, juris, Rn. 30 ff.; anders wohl BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 B 131.07 -, Buchholz 237.8 § 102 RhPLBG Nr. 2, juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 8 A 2429/14

    Kein Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters

    So i. E. wohl auch BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, ZIP 2014, 442, juris, Rn. 13.
  • BVerwG, 28.11.2013 - 20 F 11.12

    Einsichtsanspruch eines Wertpapierunternehmens in Unterlagen der BaFin bzgl.

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff. und zuletzt vom 19. Juni 2013 - BVerwG 20 F 10.12 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Indessen bleibt gegebenenfalls zu prüfen, ob sich gerade aus dem Zusammenhang, in den die betreffenden Daten in den vorzulegenden Akten gestellt sind, Hinweise auf eine gleichwohl vorhandene Schutzwürdigkeit ergeben (vgl. Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22 und vom 19. Juni 2013 a.a.O. Rn. 11).

    Allerdings kann sich ein gesteigertes Interesse auch auf die für die Behörde handelnden Personen richten (Beschluss vom 19. Juni 2013 a.a.O. Rn. 13).

    Dabei muss allerdings eine Schwärzung, die lediglich Seiten ohne Informationsgehalt und demnach nichts Verwertbares übrig lässt oder zu einer Verfälschung des Aussagegehalts und damit zu Missverständnissen führen kann, nicht in Erwägung gezogen werden (Beschluss vom 19. Juni 2013 a.a.O. Rn. 16).

    Fehlt es an dieser, ist auf Antrag die Rechtswidrigkeit der Vorlageverweigerung festzustellen (Beschlüsse vom 5. April 2013 - BVerwG 20 F 7.12 - juris Rn. 11 und vom 19. Juni 2013 - BVerwG 20 F 10.12 - juris Rn. 15).

  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 466/14

    Hartz IV-Empfänger aus Braunschweig hat keinen Anspruch auf Zugang zur

    Hierunter sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, NJW 1984, 419; BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442; siehe auch § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG -).

    Hiernach vermag sich das Informationsinteresse des Klägers gegenüber dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442) als überwiegend vermuteten Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten von Behördenbediensteten nicht durchzusetzen.

    Der Umstand, dass Behördenmitarbeiter in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und somit in ihrer Eigenschaft als Amtswalter tätig werden, ändert nichts daran, dass personenbezogene Angaben wie Namen und Telefonnummern vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

    An der Schutzwürdigkeit solcher Angaben kann es fehlen, wenn die Daten schon anderweitig öffentlich bekannt sind oder wenn die Daten in allgemein zugänglichen Quellen erwähnt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 27.15

    Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

    Denn die dienstlichen Telefonnummern werden als personenbezogene Daten der Mitarbeiter vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - NVwZ 2016, 1014 Rn. 25; Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 Rn. 10, 13 und vom 29. Oktober 2015 - 1 B 32.15 - CR 2016, 154 Rn. 7).

    Telefonnummern gehören zu diesen personenbezogenen Daten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 Rn. 10; Gola/Klug/Körffer, in: Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 3 Rn. 3; Schild, in: Wolff/Brink, BeckOK Datenschutzrecht, § 3 BDSG Rn. 19; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 11 Rn. 39).

  • VG Köln, 30.10.2014 - 13 K 498/14

    Anspruch eines Sozialleistungsempfängers auf Zugang zur aktuellen

    Hiernach vermag sich das Informationsinteresse des Klägers gegenüber dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, juris Rn. 16, grundsätzlich als überwiegend vermuteten Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten von Behördenbediensteten nicht durchzusetzen.

    Der Umstand, dass Behördenmitarbeiter in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und somit in ihrer Eigenschaft als Amtswalter tätig werden, ändert nichts daran, dass personenbezogene Angaben wie Namen und Telefonnummern vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts erfasst werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, juris Rn. 13.

    Denn dem voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch des Klägers fehlt es von vornherein an der spezifischen Nähe zu den begehrten Informationen, vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 -, juris Rn. 16.

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 28.15

    Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern

    Telefonnummern gehören zu diesen personenbezogenen Daten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 Rn. 10; Gola/Klug/Körffer, in: Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 3 Rn. 3; Schild, in: Wolff/Brink, BeckOK Datenschutzrecht, § 3 BDSG Rn. 19; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 11 Rn. 39).

    Sie werden vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - NVwZ 2016, 1014 Rn. 25; Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 Rn. 10, 13, und vom 29. Oktober 2015 - 1 B 32.15 - CR 2016, 154 Rn. 7).

  • VG Ansbach, 14.11.2014 - AN 14 K 13.00671

    Informationszugang, vorhandene amtliche Information, dienstliche Telefonliste,

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konzentriert sich der Informationszugangsanspruch in aller Regel auf die in den Akten enthaltenen Sachinformationen (vgl. BVerwG, B. v. 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

    Die spezifische Nähe zu den in den Verwaltungsakten dokumentierten Vorgängen fehlt im Allgemeinen bei den voraussetzungslosen Informationszugangsansprüchen (vgl. BVerwG, B. v. 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

    Denn auch insoweit bleiben sie Träger von Grundrechten (vgl. BVerwG, B. v. 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

    Der Umstand, dass Behördenmitarbeiter in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und somit in ihrer Eigenschaft als Amtswalter tätig werden, ändert nichts daran, dass personenbezogene Angaben wie Namen und Telefonnummern vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts erfasst werden (vgl. BVerwG, B. v. 19. Juni 2013 - 20 F 10/12 -, ZIP 2014, 442).

  • VG Berlin, 25.02.2016 - 2 K 180.14

    Informationszugang zu einem Kabinettsprotokoll - Verlaufsprotokoll und

    Zwar ändert der Umstand, dass Behördenmitarbeiter in Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und somit in ihrer Eigenschaft als Amtswalter tätig werden, nichts daran, dass personenbezogene Angaben wie Namen und Funktionsbezeichnungen vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - BVerwG 20 F 10.12 - Rn. 10; a.A. offenbar BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG 2 B 131.07 - Juris Rn. 8).

    Gegenüber dem so gewichteten Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten von Behördenmitarbeitern, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013, a.a.O., Rn. 13) grundsätzlich als überwiegend vermutetet wird, vermag sich das Informationsinteresse des Klägers hier durchzusetzen.

  • BVerwG, 29.10.2015 - 1 B 32.15

    Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass personenbezogene Daten von Behördenmitarbeitern grundsätzlich vom Schutzbereich des informationellen Selbstbestimmungsrechts erfasst werden und sich die Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben nach einer Abwägung mit den entgegenstehenden Informationsinteressen bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 20 F 10.12 - ZIP 2014, 442 - juris Rn. 10, 12).
  • VG Bremen, 16.02.2015 - 4 K 685/14

    Amtsangemessene Alimentation (Besoldungsniveau 2013 - A11) - Jobcenter;

  • VG Bremen, 13.02.2015 - 4 K 1158/14

    Erteilung von Auskünften zur aktuellen Diensttelefonliste - Jobcenter;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19

    Informationszugang zu personenbezogenen Daten (hier: Namen und Kontaktverbot) von

  • VG Berlin, 22.11.2018 - 2 K 384.16

    Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2017 - 12 B 5.16

    Zugang eines Journalisten zum Kabinettprotokoll der Bundesregierung

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15

    Dem Wesen nach geheim; einem Gesetz nach geheim; Geheimhaltung;

  • BVerwG, 23.02.2023 - 20 F 5.21

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 12 B 21.14

    Informationszugang; Diensttelefonliste; Jobcenter; aktueller Stand; Mitarbeiter;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2015 - 12 B 22.14

    Informationszugang; Diensttelefonliste; Jobcenter; aktueller Stand; Mitarbeiter;

  • BVerwG, 10.01.2017 - 20 F 3.16

    Fachhochschule; Universität; Angleichung; Dienstaufgaben; Fachhochschulprofessor;

  • VG Berlin, 18.11.2021 - 2 K 6.19

    Richterdaten müssen nicht herausgegeben werden

  • BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

  • VG Berlin, 05.06.2014 - 2 K 252.13

    Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG

  • VG Berlin, 17.03.2016 - 2 K 1.15

    Zugang zu Daten der Mitglieder der Unterausschüsse des Gemeinsamen

  • VG Berlin, 17.03.2016 - 2 K 185.14

    Zugang zu Daten der Mitglieder der Unterausschüsse des Gemeinsamen

  • VG Berlin, 05.06.2014 - 2 K 54.14

    Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG

  • VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 114.14

    Informationszugang; hier: Namensnennung von Verhandlungsteilnehmern für die

  • VG Frankfurt/Main, 22.04.2015 - 7 K 4127/12

    § 1 IFG, § 2 Nr 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 9 KWG, § 8 WpHG, ...

  • VG Bremen, 12.06.2017 - 4 K 1069/14

    Aushändigung Telefonlisten - Funktionsfähigkeit; informationelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15

    Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

  • BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15

    Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für

  • OVG Saarland, 25.02.2016 - 8 F 44/16

    Verweigerung der Aktenvorlage zum Informantenschutz

  • VG Greifswald, 01.09.2016 - 6 A 1241/14

    Informationszugangsanspruch zu einer Diensttelefonliste; Jobcenter

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht