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   BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93   

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https://dejure.org/1993,12744
BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93 (https://dejure.org/1993,12744)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1993 - 2 B 87.93 (https://dejure.org/1993,12744)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 2 B 87.93 (https://dejure.org/1993,12744)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterschied zwischen Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und Begründung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Solche Angriffe sind revisionsrechtlich demzufolge nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und damit für das Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - ; vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - ).
  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Insoweit hat die Beschwerde nicht dargetan, daß das Berufungsgericht einen von der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - ) abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat, vielmehr ist das Berufungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats von dem Grundsatz ausgegangen, wonach ein Schadensersatzanspruch die Feststellung voraussetzt, daß die Behörde, wenn sie den beanstandeten Fehler vermieden hätte, voraussichtlich zugunsten des Klägers entschieden hätte (Bl. 7 der UA).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht sei dem Antrag des Klägers, die Beamten S. und R. als Zeugen zur unterschiedlichen Beurteilung der Beamten M., S. und des Klägers zu vernehmen, nicht nachgekommen, fehlt es bereits an der genauen Bezeichnung des Schriftsatzes, in welchem der Kläger Beweis angeboten hat (vgl. dazu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -), sowie an der Darlegung, daß die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85

    Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Lediglich zusätzlich hat es darauf hingewiesen, daß selbst, wenn man eine solche Beweisvereitelung unterstelle, dies prozessual bei der Beweiswürdigung zum Nachteil der Beklagten gereichen, nicht aber zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. dazu auch Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat (st. Rspr.; vgl. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht sei dem Antrag des Klägers, die Beamten S. und R. als Zeugen zur unterschiedlichen Beurteilung der Beamten M., S. und des Klägers zu vernehmen, nicht nachgekommen, fehlt es bereits an der genauen Bezeichnung des Schriftsatzes, in welchem der Kläger Beweis angeboten hat (vgl. dazu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -), sowie an der Darlegung, daß die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92

    Räumliche Versetzung eines Beamten - Normativ nicht geregelte, behördeninterne

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht sei dem Antrag des Klägers, die Beamten S. und R. als Zeugen zur unterschiedlichen Beurteilung der Beamten M., S. und des Klägers zu vernehmen, nicht nachgekommen, fehlt es bereits an der genauen Bezeichnung des Schriftsatzes, in welchem der Kläger Beweis angeboten hat (vgl. dazu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -), sowie an der Darlegung, daß die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Daß das Berufungsgericht bei Anwendung der zitierten Rechtsprechung gleichwohl zu einem anderen als vom Kläger für richtig gehaltenen Ergebnis gekommen ist, ist für die Frage der Abweichung unbeachtlich (Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - ).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93
    Solche Angriffe sind revisionsrechtlich demzufolge nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und damit für das Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - ; vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - ).
  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 168/16

    Qualifizierter Dienstunfall; besondere Gefahr; Diensthandlung; Autobahn;

    34 b) Die hiernach vorliegende besondere Lebensgefahr ist ein objektiv gegebenes spezifisches Merkmal der Diensthandlung i. S. d. § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG a. F. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. August 1993 - 2 B 87.93 -, juris Rn. 6).
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