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   BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93   

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BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93 (https://dejure.org/1993,17122)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1993 - 9 B 468.93 (https://dejure.org/1993,17122)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1993 - 9 B 468.93 (https://dejure.org/1993,17122)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen Eingriffen in die Religionsausübung als politische Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
    Sie befaßt sich nämlich - ohne daß dies einer Klärung in einem Revisionsverfahren bedürfte - ebenso wie bereits frühere Entscheidungen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. -) ersichtlich mit der Frage, welchen Anforderungen eine Prognose bei Anlegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs im Falle eines verfolgt ausgereisten Ahmadi genügen muß, während hier der Kläger Pakistan unverfolgt verlassen hat.
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
    Damit besteht kein Gegensatz zu der von der Beschwerde vorgelegten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1890/91
    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
    Damit besteht kein Gegensatz zu der von der Beschwerde vorgelegten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
    Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 - und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]).
  • BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
    Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 - und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]).
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