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   BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10   

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https://dejure.org/2010,11873
BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10 (https://dejure.org/2010,11873)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2010 - 10 B 10.10 (https://dejure.org/2010,11873)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 10 B 10.10 (https://dejure.org/2010,11873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags zur weiteren Erforschung der medizinischen Versorgungsmöglichkeiten in der Demokratischen Republik Kongo als Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags zur weiteren Erforschung der medizinischen Versorgungsmöglichkeiten in der Demokratischen Republik Kongo als Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2010 - 10 B 10.10
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).
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