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   BVerwG, 19.07.2017 - 2 A 9.16   

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https://dejure.org/2017,29291
BVerwG, 19.07.2017 - 2 A 9.16 (https://dejure.org/2017,29291)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2017 - 2 A 9.16 (https://dejure.org/2017,29291)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 2 A 9.16 (https://dejure.org/2017,29291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verweisung eines Rechtstreits betreffend den Abschluss eines Arbeitsvertrags an das Arbeitsgericht; Klage gegen die Ablehnung einer schriftlichen Bewerbung auf eine Anstellung beim Bundesnachrichtendienst (BND); Ausschreibung einer "befristeten Anstellung gemäß ...

  • rewis.io

    Bewerbung um Einstellung als Tarifbeschäftigter beim BND; Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines Rechtstreits betreffend den Abschluss eines Arbeitsvertrags an das Arbeitsgericht; Klage gegen die Ablehnung einer schriftlichen Bewerbung auf eine Anstellung beim Bundesnachrichtendienst (BND); Ausschreibung einer "befristeten Anstellung gemäß ...

  • rechtsportal.de

    Verweisung eines Rechtstreits betreffend den Abschluss eines Arbeitsvertrags an das Arbeitsgericht; Klage gegen die Ablehnung einer schriftlichen Bewerbung auf eine Anstellung beim Bundesnachrichtendienst (BND); Ausschreibung einer "befristeten Anstellung gemäß ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Ebenso hat der Senat die Klage eines selbstständigen Rechtsanwalts auf befristete Anstellung beim Bundesnachrichtendienst gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst als bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG angesehen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 A 9.16 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 36 Rn. 6).

    Die Stellenausschreibung ist nämlich nicht unmittelbar auf die Begründung eines Beamtenverhältnisses ausgerichtet, sodass für eine solche Rechtsstreitigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 A 9.16 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 36 Rn. 6 f.).

    Für das Verfahren um die Besetzung einer Stelle im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes sind die Arbeitsgerichte zuständig, unabhängig davon, ob der Bewerber Beamter oder Arbeitnehmer ist (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 A 9.16 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 36 Rn. 6; Sieveking, in: Fürst, GKÖD, Band I, Beamtenrecht, Stand Januar 2021, § 126 BBG Rn. 32).

  • OVG Bremen, 18.03.2020 - 2 B 50/20

    Verwaltungsrechtsweg bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle im öffentlichen

    Die von der Antragsgegnerin ausgeschriebene Stelle einer Lehrkraft für besondere Aufgaben soll nicht im Beamtenverhältnis übertragen, sondern im Angestelltenverhältnis besetzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.07.2017 - 2 A 9/16, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2018 - 2 B 227/18, juris Rn. 7).
  • BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss

    Für das Verfahren um die Besetzung einer Stelle im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes sind die Arbeitsgerichte zuständig, unabhängig davon, ob der Bewerber Beamter oder Arbeitnehmer ist (vgl. BVerwG 19. Juli 2017 - 2 A 9.16 - Rn. 6 f.) .
  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 6 C 19.2409

    Rechtsweg bei Klage gegen Anlassbeurteilung im Rahmen von angestrebter

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VGH Bayern, 19.12.2019 - 6 C 19.2407

    Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Arbeitnehmerbeurteilung aus Anlass einer

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VG München, 04.12.2018 - M 5 K 18.2420

    Ablehnung der Bewerbung auf Einstellung im Angestelltenverhältnis auf

    Irrelevant ist insoweit, dass der Beklagte bei der Ablehnungsentscheidung aufgrund seiner Rechtsnatur als öffentlich-rechtliche Körperschaft gem. Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) dazu verpflichtet ist, die Grundrechte des Klägers - insbesondere dessen Bewerbungsverfahrensanspruch gem. Art. 33 Abs. 2 GG - zu wahren (vgl. zu der daraus resultierenden teilweisen Überprüfung beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 A 9.16 - BeckRS 2017, 120752; B.v. 18.1.1993 - 6 B 5/92, NVwZ-RR 1993, 251; BayVGH, B.v. 7.4.2014 - 7 C 14.408 - BeckRS 2014, 50065; ThürOVG, B.v. 30.1.1996 - 2 EO 497/95 - juris; OVG RhPf, B.v. 10.12.1997 - 2 E 12965/97 - NVwZ-RR 1999, 51; OVG NW, B.v. 27.4.2010 - 1 E 406/10 - NVwZ-RR 2010, 587 - juris Rn. 7 ff.; nun anders OVG RhPf, B.v. 19.1.2018 - 2 E 10045/18.OVG - BeckRS 2018, 9722).
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 6 C 21.1279

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei der Prüfung einer Auswahlentscheidung

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2917 - 2 A 9.16 - juris; vgl. auch BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris Rn. 14 ff.) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VG Schleswig, 14.09.2022 - 12 B 41/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Das vorliegende Verfahren ist als Streitigkeit indes öffentlich-rechtlicher Natur, weil es um die Geltendmachung der Verletzung eines auf Art. 33 Abs. 2 GG beruhenden Bewerbungsverfahrensanspruchs geht im Hinblick auf die Besetzung einer Stelle bei Bewerbern mit oder - wie hier - ohne Beamtenstatus bei vom Dienstherrn bereits vorgenommener Organisationsentscheidung, dass die Stelle unmittelbar als Beamtenstelle ausgebracht werden soll (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 19.07.2017 - 2 A 9/16 -, juris Rn. 6 zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, wenn die Stellenausschreibung nicht unmittelbar auf die Begründung eines Beamtenverhältnisses ausgerichtet ist, sondern eine spätere Verbeamtung lediglich als Möglichkeit genannt wird).
  • VG Ansbach, 16.04.2021 - AN 16 K 21.00118

    Rechtsweg für die Überprüfung einer Anlassbeurteilung einer Tarifangestellten im

    So sind Klagen auf Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer solchen Einstellung - anders als Klagen auf Abschluss eines Arbeitsvertrags als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst (BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 A 9.16 - juris; BAG, U.v. 11.6.2013 - 9 AZR 668/11 - juris) - beamtenrechtlich und fallen in die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
  • VG München, 05.10.2018 - M 5 K 18.3963

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Besetzung einer Professorenstelle im

    Da danach um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Hochschule gestritten wird, sind für diese bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach §§ 13 GVG, 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) die Gerichte für Arbeitssachen zuständig (vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2017 - 2 A 9.16 - BeckRS 2017, 120752; B.v. 18.1.1993 - 6 B 5/92, NVwZ-RR 1993, 251; BayVGH, B.v. 7.4.2014 - 7 C 14.408 - BeckRS 2014, 50065; ThürOVG, B.v. 30.1.1996 - 2 EO 497/95 - juris; OVG RhPf, B.v. 10.12.1997 - 2 E 12965/97 - NVwZ-RR 1999, 51; OVG NW, B.v. 27.4.2010 - 1 E 406/10 - NVwZ-RR 2010, 587 - juris Rn. 7 ff.; nun anders OVG RhPf, B.v. 19.1.2018 - 2 E 10045/18.OVG - BeckRS 2018, 9722).
  • VG München, 10.09.2018 - M 5 E 18.1131

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts beim Konkurrentenstreit

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