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   BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92   

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https://dejure.org/1994,824
BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92 (https://dejure.org/1994,824)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1994 - 8 C 23.92 (https://dejure.org/1994,824)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 (https://dejure.org/1994,824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 1, Abs. 3; BBauG § 135 Abs. 5
    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, Behandlung von Sportplatzgrundstücken im Rahmen der Verteilungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Sportanlagen - Sportplatz - Erschließungsbeiträge - Erschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 194
  • DVBl 1995, 66 (Ls.)
  • ZfBR 1995, 43
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Mangelt es an einem derartigen Vorsorgeerfordernis, läßt sowohl das Fehlen als auch die Unvereinbarkeit einer Einzelbestimmung mit einer bundesrechtlichen Vorgabe die Wirksamkeit der Verteilungsregelung im übrigen unberührt (im Anschluß u. a. an Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 [311]).

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 [311] m.w.N.) geht das Berufungsgericht davon aus, Bundesrecht verlange eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung, daß sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands für alle die Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit).

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Denn die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids beantwortet sich grundsätzlich nach dem Recht, das im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend war, wobei wegen der Einheit des Verwaltungsverfahrens mit Rücksicht auf die Maßgeblichkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts in der durch den Widerspruchsbescheid erlangten Gestalt bei Anfechtungsklagen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier den 18. Juni 1987 - abzustellen ist (vgl. u. a. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 [364]).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Für sie aber besteht Anlaß, in der Satzung Vorsorge zu treffen, ausschließlich dann, wenn feststeht, daß sie im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung im Gemeindegebiet vorhanden sind, oder ihr Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 5 [7 f.]).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Als Außenbereichsgrundstücke aber sind sie unfähig, einer Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BBauG zu unterliegen, und scheiden deshalb aus dem Kreis der durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke aus (vgl. Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 [63 ff.]).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Maßstab für die

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Da davon ausgegangen werden könne, daß in Gewerbegebieten mindestens eine eingeschossige Bebaubarkeit zulässig sei, die Geschoßflächenzahl mithin insgesamt 1, 0 betrage (vgl. § 17 Abs. 1 BauNVO in der seinerzeit maßgebenden Fassung vom 15. September 1977 [BGBl I S. 1763]) und deshalb insoweit die zulässige Geschoßfläche und Grundstücksfläche gleichgroß seien, ergebe sich in Gewerbegebieten ein Artzuschlag von insgesamt mindestens 10 v.H. Gegen eine solche Höhe des Artzuschlags bestünden keine bundesrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 61.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 49 S. 55 ff.).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits im Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7) mit der Rechtmäßigkeit einer Artzuschlagsregelung im Rahmen eines Verteilungsmaßstabs beschäftigt, der eine Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands - wie hier - im Verhältnis der Summen aus den Grundstücks- und zulässigen Geschoßflächen der erschlossenen Grundstücke anordnet und für die Ermittlung des Artzuschlags einzig auf die Geschoßflächen abstellt.
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Richtig ist, daß auch ein Sportplatzgrundstück als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG anzusehen sein kann (vgl. Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [150]).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt (vgl. so schon u. a. Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 [250]) die Auffassung vertreten, daß der Vollgeschoßmaßstab insbesondere wegen seiner weitaus größeren Praktikabilität und der Überschaubarkeit des Heranziehungsverfahrens den Vorzug vor dem Geschoßflächenmaßstab verdient.
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 ).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht).
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