Rechtsprechung
BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08 (4 A 1001.04) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf eine Erinnerung hin - Erstattungsfähigkeit von in unmittelbarem Zusammenhang mit einem geführten Klageverfahren entstandenen Gerichtskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08
Sie entsprechen den Grundsätzen zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Privatgutachten und die Teilnahme der für die Klägerseite tätig gewordenen Gutachter an der mündlichen Verhandlung im Rahmen eines hochkomplexen fachplanungsrechtlichen Rechtsstreits nach dem Luftverkehrsgesetz, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 16. November 2006 - BVerwG 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) - und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 (4 A 1073.04) - aufgestellt hat. - BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08
Die von den Klägerinnen geltend gemachten Gutachterkosten, die unter II 1.5 Gegenstand des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 22. Februar 2008 sind und in Höhe von insgesamt 18 015, 78 EUR der Schutzgemeinschaft "Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V." unter der Anschrift Gemeinde Schulzendorf, Herrn Bürgermeister Dr. B., in Rechnung gestellt worden sind, sind entgegen der Erinnerung des Beklagten nach § 162 Abs. 1 VwGO erstattungsfähig, weil sie den Klägerinnen in unmittelbarem Zusammenhang mit den von ihnen geführten Klageverfahren BVerwG 4 A 1001.04 entstanden sind und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. - BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06
Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08
Sie entsprechen den Grundsätzen zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Privatgutachten und die Teilnahme der für die Klägerseite tätig gewordenen Gutachter an der mündlichen Verhandlung im Rahmen eines hochkomplexen fachplanungsrechtlichen Rechtsstreits nach dem Luftverkehrsgesetz, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 16. November 2006 - BVerwG 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) - und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 (4 A 1073.04) - aufgestellt hat. - BVerwG, 31.01.2007 - 4 KSt 1003.06
Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit für das …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08
Sie entsprechen den Grundsätzen zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Privatgutachten und die Teilnahme der für die Klägerseite tätig gewordenen Gutachter an der mündlichen Verhandlung im Rahmen eines hochkomplexen fachplanungsrechtlichen Rechtsstreits nach dem Luftverkehrsgesetz, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 16. November 2006 - BVerwG 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) - und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 (4 A 1073.04) - aufgestellt hat.
- BVerwG, 24.11.2010 - 4 A 4000.09
Flughafen Berlin-Schönefeld: Beiladung von Stahnsdorf und Teltow zum anhängigen …
Ob rechtliche Interessen eines anderen auch dann durch die Entscheidung berührt werden können, wenn er den Planfeststellungsbeschluss, der Gegenstand des anhängigen Verfahrens ist, hat unanfechtbar werden lassen (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2005 - BVerwG luftrecht-online.de ; bverwg; rh; drsp; buchholz; beck-rs; beck-lsk; makrolog; drsp-makrolog; wb; kosdirekt; instanzen2; bverwg-pm; bverwg-neu">4 A 1001.04; {2}BVerwG; 17.05.2005; 4 A 1001.04; {3}BVerwG; 11.10.2004; 4 A 1001.04; {4}BVerwG; 06.10.2005; 4 A 1001.04; {5}BVerwG; 24.07.2006; 4 A 1001.04; {6}BVerwG; 19.08.2008; 4 KSt 1002.08; {7}BVerwG; 19.08.2008; 4 KSt 1001.08">4 A 1001.04 - juris) und ob die Gemeinde Stahnsdorf befugt gewesen wäre, den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 und den Planergänzungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 anzufechten, kann dahingestellt bleiben. - BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1001.08
Anerkennung von Reisekosten eines Sachverständigen als erstattungsfähige Kosten
Der Umstand, dass die Klägerinnen diese Gutachten bereits im Eilverfahren (BVerwG 4 VR 1001.04) vorgelegt haben, steht der Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten im Hauptsacheverfahren (BVerwG 4 A 1001.04) nicht entgegen.Insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 19. August 2008 in der Rechtssache BVerwG 4 KSt 1002.08 (4 A 1001.04), der auf die Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Februar 2008 ergangen ist.
Die geltend gemachten Reisekosten sind im Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 und im Verfahren BVerwG 4 A 1078.04 angefallen.