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   BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2743
BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09 (https://dejure.org/2010,2743)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 2 C 34.09 (https://dejure.org/2010,2743)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 2 C 34.09 (https://dejure.org/2010,2743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1; BeamtVG §§ 14, 14a; BeamtVG a. F. § 14a Abs. 1; DNeuG Art. 4 Nr. 11 Buchst a Doppelbuchst. aa, Art. 17 Abs. 1
    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener Mindestruhegehaltssatz; amtsabhängiger Mindestruhegehaltssatz; Beamter; Ruhestand; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Nichtigkeit; Verfassungsmäßigkeit; Verhältnismäßigkeit; Vertrauensschutz; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1
    Antragstellung; Beamter; Dienstrechtsneuordnungsgesetz; Nichtigkeit; Ruhestand; Rückbewirkung von Rechtsfolgen; Rückwirkungsanordnung; Verfassungsmäßigkeit; Verhältnismäßigkeit; Vertrauensschutz; Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Zeitpunkt der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14a BeamtVG vom 05.02.2009, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG
    Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes; Verfassungsmäßigkeit der Regelung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkungsanordnung des Art. 17 Abs. 1 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) bzgl. der Kürzung von Ansprüchen auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes i.R.d. Versorgung von Beamten auf Grundlage des amtsbezogenen Mindestruhegehalts; ...

  • rewis.io

    Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes; Verfassungsmäßigkeit der Regelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes; Verfassungsmäßigkeit der Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkungsanordnung des Art. 17 Abs. 1 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) bzgl. der Kürzung von Ansprüchen auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes i.R.d. Versorgung von Beamten auf Grundlage des amtsbezogenen Mindestruhegehalts; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Herabsetzung des Ruhegehaltanspruchs eines Beamten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkende Herabsetzung des Ruhegehaltanspruchs verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkende Herabsetzung eines Ruhegehaltsanspruchs verfassungswidrig - Mindestruhegehalt kann keine Grundlage einer vorübergehenden Erhöhung sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 117 (Ls.)
  • DVBl 2011, 249
  • DÖV 2011, 366
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

    Denn der Anspruch auf amtsgemäße Versorgung entsteht erst mit dem Eintritt in den Ruhestand (vgl. Vorlagebeschluss vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 34.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 116, Rn. 25).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

    Die Wertung des Gesetzgebers, ob eine Norm konstitutiven oder deklaratorischen Charakter hat, bindet zwar als solche die Gerichte nicht (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - juris Rn. 73; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 34.09 - ZTR 2011, 59).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 121.07

    Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte der Deutschen Telekom AG;

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine Ungleichbehandlung bei Versorgungsbezügen oberhalb der Bagatellschwelle, wenn die Differenz der monatlichen Bezüge "im deutlich zweistelligen Bereich" liegt (Beschluss vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 34.09 - juris Rn. 36 ).
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