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   BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15   

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BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15 (https://dejure.org/2015,54596)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 B 49.15 (https://dejure.org/2015,54596)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 (https://dejure.org/2015,54596)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 VwGO, § 154 Abs 2 VwGO, § 1903 Abs 1 BGB, § 1903 Abs 3 BGB, § 1896 Abs 1 BGB
    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten; Kostenrisiko

  • Wolters Kluwer

    Prozessfähigkeit eines Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts des Betreuers

  • rewis.io

    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten; Kostenrisiko

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Prozessfähigkeit eines Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts des Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15
    Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1996 - 5 B 219.95 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 24 S. 2).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 16.16

    Beschwerde beim BVerwG ist nicht lediglich rechtlich vorteilhafte Erklärung

    Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 10 SF 29/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach vorheriger Anhörung durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid durch das Landessozialgericht bei Entschädigungsklagen vgl. BSG Bechluss vom 12. Februar 2015, Az.: B 10 ÜG 8/14 B).

    Aufgrund dessen ist die von der Klägerin im eigenen Namen erhobene Klage nach § 71 Abs. 1 SGG unwirksam, weil die Klägerin prozessunfähig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2002, Az.: BLw 33/01, RdNr. 4 bei juris; Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15) und der Betreuer der Klägerin die nach § 1903 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 108 Abs. 1 BGB zur Wirksamkeit der Klageerhebung erforderliche Genehmigung nicht erteilt hat.

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15 und vom 2. April 1998, Az.: 3 B 70/97).

  • BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16

    Notwendigkeit der Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der

    Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 5/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 10.16

    Kostenfolge bei fehlender Prozessfähigkeit hinsichtlich eines Nichtigkeitsantrags

    Der Nichtigkeitsantrag gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil seine Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 1 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 15/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 11.16

    Nichtigkeitsantrag gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Der Nichtigkeitsantrag gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil seine Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 1 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 31/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 15 SF 16/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 26.16

    Statthaftigkeit einer Beschwerde hinsichtlich Prozessfähigkeit eines

    Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 5/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 15/16
  • BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 16/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 31/15
  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 97.16

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 27.16

    Anforderungen an einen Einwilligungsvorbehalt im Rahmen eines gerichtlichen

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 103.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 100.16

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 109.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 106.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 108.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 105.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 99.16

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 98.16

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Umfang der Prozessfähigkeit

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