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   BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21   

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BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21 (https://dejure.org/2022,29459)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2022 - 5 PB 17.21 (https://dejure.org/2022,29459)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2022 - 5 PB 17.21 (https://dejure.org/2022,29459)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21
    Sie geht - abgesehen von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2009 - 6 PB 29.08 - weder auf die vom Verwaltungsgerichtshof für seine Ansicht angeführten Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur in genügender Weise ein, noch zeigt sie substantiiert auf, warum den tragenden Gründen des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu folgen ist.
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21
    b) Soweit die Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 4) die Grundsatzbedeutung der Rechtssache weiterhin mit dem Hinweis begründen möchte, bei "Fragen der Auslegung des § 74 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 13" HPVG handele es sich "um Fragen von grundlegender Bedeutung zu denen eine höchstrichterliche Entscheidung abschließend bisher nicht vorliegt", wird bereits das Erfordernis, eine durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen (BVerwG, Beschluss vom 1. November 2016 - 5 PB 2.16 - juris Rn. 4 m. w. N.), verfehlt.
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. September 2018 - 5 PB 8.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).
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