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   BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15   

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BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15 (https://dejure.org/2016,32702)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2016 - 3 B 52.15 (https://dejure.org/2016,32702)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 (https://dejure.org/2016,32702)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 35 Abs 1 S 2 EGRL 73/2009
    Untersagung eines Firmennamens wegen Irreführung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Auftretens unter der Bezeichnung "Römerhof Weinkellerei" im geschäftlichen Verkehr

  • rewis.io

    Untersagung eines Firmennamens wegen Irreführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Auftretens unter der Bezeichnung "Römerhof Weinkellerei" im geschäftlichen Verkehr

  • rechtsportal.de

    WeinG § 25 Abs. 1 ; WeinG § 25 Abs. 3 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Auftretens unter der Bezeichnung "Römerhof Weinkellerei" im geschäftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung des Auftretens unter der Bezeichnung "Römerhof Weinkellerei"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Die Klägerin sieht in diesen Ausführungen einen Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 31), mit dem der erkennende Senat entschieden habe, dass es für den Begriff der Irreführung auf dessen gemeinschaftsrechtliche Bedeutung ankomme und § 25 WeinG nicht anwendbar sei.

    Ausgehend davon hat das Oberverwaltungsgericht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 - (Buchholz 418.72 WeinG Nr. 31 Rn. 32) darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen werde, wobei es weder auf den flüchtigen Verbraucher noch umgekehrt auf den Weinkenner ankomme (UA S. 11).

    Die Entscheidung vom 18. Juni 2008 - BVerwG 3 C 5.08 - verhält sich hierzu nicht.

    Eine Divergenz legt die Beschwerde auch nicht mit ihrem Vorbringen dar, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen, dass mit der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ein Übergang vom sog. Verbotsprinzip zum sog. Missbrauchsprinzip erfolgt sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 C 5.08 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 31 Rn. 33).

  • BVerwG, 20.06.2012 - 3 B 87.11

    Irreführende Bezeichnung von Lebensmitteln; Aufzählung von Zutaten; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Diese Tatsachenfeststellungen zum Inhalt der Verbrauchererwartung (BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 B 79.10 - juris Rn. 4 und vom 20. Juni 2012 - 3 B 87.11 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.) und zu den Gegebenheiten im Betrieb der Klägerin sind von der Beschwerde nicht mit einer Verfahrensrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO angegriffen worden und daher für den Senat bindend (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Diese Tatsachenfeststellungen zum Inhalt der Verbrauchererwartung (BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 B 79.10 - juris Rn. 4 und vom 20. Juni 2012 - 3 B 87.11 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.) und zu den Gegebenheiten im Betrieb der Klägerin sind von der Beschwerde nicht mit einer Verfahrensrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO angegriffen worden und daher für den Senat bindend (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Prüfung, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher durch die streitige Bezeichnung irregeführt wird, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998 - C-210/96 [ECLI:EU:C:1998:369], Gut Springenheide und Tusky - Rn. 31, vom 28. Januar 1999 - C-303/97 [ECLI:EU:C:1999:35], Sektkellerei Kessler - Rn. 36 und vom 4. Juni 2015 - C-195/14 [ECLI:EU:C:2015:361], Teekanne - Rn. 36) darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die fragliche Angabe mutmaßlich verstehen wird.
  • EuGH, 18.10.1988 - 311/87

    Goldenes Rheinhessen / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Soweit die Beschwerde sinngemäß geklärt wissen möchte, ob für die Verwendung der Bezeichnung "Weinkellerei" eigene Lagerkapazitäten und Anlagen zur Weinbehandlung zur Voraussetzung gemacht werden dürfen, obwohl nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verwendung der Angabe "Erzeugerabfüllung" keine eigene Abfüllanlage des Erzeugers voraussetzt (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 - C-311/87 [ECLI:EU:C:1988:483], Goldenes Rheinhessen - Rn. 9 ff.), ergibt sich auch daraus kein grundsätzlicher Klärungsbedarf.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Prüfung, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher durch die streitige Bezeichnung irregeführt wird, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998 - C-210/96 [ECLI:EU:C:1998:369], Gut Springenheide und Tusky - Rn. 31, vom 28. Januar 1999 - C-303/97 [ECLI:EU:C:1999:35], Sektkellerei Kessler - Rn. 36 und vom 4. Juni 2015 - C-195/14 [ECLI:EU:C:2015:361], Teekanne - Rn. 36) darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die fragliche Angabe mutmaßlich verstehen wird.
  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat bei der Prüfung, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher durch die streitige Bezeichnung irregeführt wird, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998 - C-210/96 [ECLI:EU:C:1998:369], Gut Springenheide und Tusky - Rn. 31, vom 28. Januar 1999 - C-303/97 [ECLI:EU:C:1999:35], Sektkellerei Kessler - Rn. 36 und vom 4. Juni 2015 - C-195/14 [ECLI:EU:C:2015:361], Teekanne - Rn. 36) darauf abgestellt, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die fragliche Angabe mutmaßlich verstehen wird.
  • BVerwG, 30.07.2015 - 3 B 42.14

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; konspirative

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15
    Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt vor, wenn sich das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat zu einem ebensolchen Rechtssatz, der in der Entscheidung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellt worden ist, und wenn das vorinstanzliche Urteil auf dieser Abweichung beruht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 3 B 42.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:300715B3B42.14.0] - Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 2 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2019 - 8 A 11522/18

    Keine Irreführung der Verbraucher durch "FEDI"-Flaschenetikett für teilweise

    Es kommt weder auf den flüchtigen Verbraucher, noch umgekehrt auf den Weinkenner an (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 18. Juni 2006 - 3 C 5.08 -, NJW 2008, 3589 und juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 11. September 2013 - 8 A 10219/13.OVG -, GewArch 2014, 42 und juris, Rn. 31; Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG -, RdL 2015, 320 und juris, Rn. 38, Urteil vom 10. September 2015 - 8 A 10345/15.OVG -, GewArch 2015, 500 und juris, Rn. 39; Rathke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: Juli 2018, § 25 WeinG, Rn. 22).

    Ob dies auch für das derzeit geltende europäische Recht gilt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung, da auch § 25 WeinG kein anderer als der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Irreführung zugrunde liegt als den europarechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15.OVG -, RdL 2015, 320 und juris, Rn. 36; Rathke, a.a.O., § 25 WeinG, Rn. 10a und 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 9 A 517/20

    Bezeichnung Geflügel Salami irreführend bei Schweinespeck als Zutat

    vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-195/14 -, juris Rn. 36 (zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/13); BVerwG, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris Rn. 10.
  • BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16

    Neues Vorbringen nach Ablauf der Frist zur Begründung der

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 19. September 2016 - BVerwG 3 B 52.15 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 9 A 2719/19

    Vorliegen einer Irreführung bei der Herstellung von Lebensmitteln

    vgl. EuGH, etwa Urteile vom 4. Juni 2015 - C-195/14 -, juris Rn. 36, und vom 15. Juli 2004 - C-239/02 -, juris Rn. 46; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris Rn. 10.
  • VG Trier, 03.05.2018 - 2 K 14789/17

    Nur gärende Produkte dürfen als "Federweißer" bezeichnet werden

    Entscheidend ist hier darauf abzustellen, dass ein Verstoß gegen § 25 WeinG einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 a) der VO (EU) Nr. 1169/2011 einschließt, wonach Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen, insbesondere nicht in Bezug auf die Methode der Herstellung (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. April 2015 - 8 A 10050/15 -, juris Rn. 36; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2016 - 3 B 52/15 -, juris Rn. 6; a. A. BayVGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -, juris Rn. 44; vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission).
  • VG Trier, 25.06.2019 - 2 K 624/19

    Bezeichnung eines Weins als Perlwein

    Überdies stimmt das bundesrechtliche Irreführungsverbot ohnehin weitgehend mit dem europarechtlichen Irreführungsgebot überein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2016 - 3 B 52.15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 13. März 2019 - 8 A 11522/18 -, juris).
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