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   BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70   

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BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70 (https://dejure.org/1971,501)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1971 - I C 16.70 (https://dejure.org/1971,501)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1971 - I C 16.70 (https://dejure.org/1971,501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübung eines Handwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 15
  • DÖV 1972, 427
  • DÖV 1972, 472
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70
    Diese Ansicht verkennt die Bedeutung des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 97 [106]) gebilligten Befähigungsnachweises im Handwerksrecht, wie ihn die Handwerksordnung als Grundlage der Ausübung eines selbständigen Handwerks verlangt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17

    Berufsbilder des Fleischerei-Fachverkäufers, Fleischers und Fleischermeisters;

    35 Der Senat hat diesbezüglich bereits mit Urteil vom 22.04.1994 auf Grundlage der damals gültigen Fassung der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung vom 06.06.1975 (FleischerMV - BGBl. I S. 1326) ausgeführt, dass der Verkauf von Frischfleisch es erfordert, dass die Leitung des Betriebs grundsätzlich in den Händen eines Fleischermeisters liegt, der die Gewähr dafür bietet, dass an seine Kunden nur gesundheitlich unbedenkliche Fleischwaren abgegeben werden (vgl. das Senatsurteil vom 22.04.1994 - 14 S 271/94 -, GewArch 1994, 292 ; ebenso bereits OVG Berlin, Urteil vom 02.06.1965 - I B 57/65 -, GewArch 1966, 209; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.04.1970 - IV OVG A 42/69 -, GewArch 1970, 222 zur vorangehenden Rechtslage; nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerwG vom 26.02.1962 und vom 19.10.1971, die sich allein beziehen auf den Begriff des "Fleischereibetriebs" i.S.d. der außer Kraft getretenen HackfleischVO vom 26.07.1936, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26.02.1962 - I B 147.61 -, GewArch 1962, 164, bzw. auf die Frage der Wesentlichkeit der Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens allein von Hackfleischerzeugnissen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der ebenfalls außer Kraft getretenen HackfleischVO vom 16.07.1965 im Hinblick auf eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 2 der - zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr geltenden - HwO i.d.F. vom 28.12.1965, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.1971 - I C 16.70 -, GewArch 1972, 72 = BVerwGE 39, 15).
  • BVerwG, 15.10.1992 - 1 B 177.92

    Eintragung in die Handwerksrolle, eingeschränkte Ausnahmebewilligung,

    Ein Ausnahmefall läßt sich nicht schon daraus herleiten, daß nur die Ausübung eines Teilbereichs des Handwerks beabsichtigt sei und allein deswegen der Nachweis der Befähigung für das gesamte Handwerk durch eine Meisterprüfung eine unzumutbare Forderung bedeute (wie BVerwGE 39, 15 ).

    Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle darf nur auf solche Teilbereiche eines Handwerks eingeschränkt werden, die als besonderer Beruf ausgeübt werden können (wie BVerwGE 39, 15 ).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt (vgl. BVerwGE 39, 15 ).

    Auch das ist in der vom Schrifttum geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerwGE 39, 15 ; Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, § 8 HwO Rdnr. 38; Fröhler/Stolz, Die Erteilung der Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 8 HwO in der Rechtsprechung, 1978, S. 38, 75).

    Das bedeutet, daß die Ausnahmebewilligung nur auf solche Teilbereiche eines Handwerks eingeschränkt werden darf, die als besonderer Beruf ausgeübt werden können (BVerwGE 39, 15 ).

  • VG Düsseldorf, 06.07.2018 - 3 K 15639/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 1 B 177/92 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1971 - I C 16.70 -, juris Rn. 35; VG München, Urteil vom 21. Februar 2017 - M 16 K 16.2083 -, juris Rn. 31.
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Die für die Ausnahmebewilligung zuständige höhere Verwaltungsbehörde hat deshalb zwar zu prüfen, ob der Erlaubnisbewerber eine selbständige Berufsausübung anstrebt, weil andernfalls für seinen Antrag ein Sachbescheidungsinteresse fehlt (BVerwGE 39, 15).
  • VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083

    Löschung aus der Handwerksrolle und Anspruch auf beschränkte Ausnahmebewilligung

    Die Unzumutbarkeit darf dabei nicht mit der Erwägung begründet werden, dass nur die Ausübung eines Teilbereichs beabsichtigt wird und der Nachweis der Befähigung für das gesamte Handwerk eine zu weitgehende und deshalb nicht zumutbare Forderung bedeutet (BVerwG, U.v. 19.10.1971 - I C 16.70 - juris Rn. 35; BVerwG, B.v. 15.10.1992 - 1 B 177/92 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 14 S 271/94

    Fleischabteilung im Lebensmittelmarkt als handwerklicher Nebenbetrieb; Abgrenzung

    Aus diesen Anforderungen läßt sich ableiten, daß der Verordnungsgeber dem Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und deren Interesse an einer Versorgung mit einwandfreiem Fleisch erhebliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19.10.1971, BVerwGE 39, 15, 20 = GewArch 1972, 72).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 8 LA 3912/01

    Ausnahmebewilligung; Beschränkung; Eintragung; Handwerksbetrieb;

    Ausgehend davon kann eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 8 Abs. 2 HwO nur auf einen wesentlichen Teil der handwerklichen Tätigkeit, d. h. Teilbereiche eines Handwerks, die dessen Kernbereich ausmachen, ihm sein essenzielles Gepräge geben und als besonderer Beruf ausgeübt werden können (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1992 - 1 B 177/92 - Urt. v. 19.10.1971 - I C 16.70 - BVerwGE 39, 15 (18)), beschränkt werden.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 B 75.80

    Einbau industriell vorgefertigter Rolläden und Jalousien als wesentliche

    Die für die Ausnahmebewilligung zuständige höhere Verwaltungsbehörde hat zwar zu prüfen, ob der Erlaubnisbewerber eine selbständige Berufsausübung anstrebt, weil andernfalls für seinen Antrag ein Sachbescheidungsinteresse fehlt (BVerwGE 39, 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 8 L 8844/91

    Anforderungen; Meisterprüfung; Metallbauerhandwerk

    Danach sind die Arbeiten im Betrieb des Klägers wesentliche Teiltätigkeiten des Metallbauer-Handwerks, die infolge der Aufspaltung des Metallbauer-Handwerks in mehrere Fachrichtungen - darunter Metallgestaltung - auch als gesonderter Beruf ausgeübt werden können und insofern im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.10.1971 - BVerwGE 39, 15, 18; Beschl. v. 15.10.1992, a.a.O.) zulässiger Gegenstand einer beschränkten Ausnahmebewilligung gemäß § 8 Abs. 2 HandwO sein dürfen.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 5 B 158.82

    Voraussetzungen an die Erweiterung einer bereits erteilten Ausnahmebewilligung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß auch bei Erteilung einer auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten eines Handwerks beschränkten Ausnahmebewilligung ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HandwO vorliegen muß (BVerwGE 39, 15 [18 f.]).
  • BVerwG, 31.10.1974 - I B 41.74

    Objektivität einer Prüfungskommission - Voraussetzungen für die Erteilung einer

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