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   BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81   

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BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81 (https://dejure.org/1981,5957)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1981 - 9 B 3095.81 (https://dejure.org/1981,5957)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 9 B 3095.81 (https://dejure.org/1981,5957)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81
    Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleichliegenden Fällen maßgeblich sein könnte (BVerwG Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 91 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]]).
  • BVerwG, 19.11.1979 - 1 B 1030.79

    Anspruch auf Asyl bei drohender politischer Verfolgung in einem kleinen Gebiet

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81
    Ferner ist nicht klärungsbedürftig, sondern versteht sich von selbst, daß ein Ausländer, der möglicherweise in einem Teilgebiet seines Heimatlandes politische Verfolgung befürchten müßte, im übrigen Staatsgebiet aber insoweit nicht gefährdet ist, keines Schutzes vor Verfolgung im Ausland bedarf und daher keinen Anspruch auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hat (BVerwG Beschluß vom 19. November 1979 - BVerwG 1 B 1030.79 -).
  • BVerwG, 20.04.1979 - 1 B 47.79

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verwertung von

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81
    Aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 37 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ergibt sich, daß diese Auskünfte nicht, wie der Kläger meint, bloße Parteibehauptungen sind (BVerwG Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - und vom 20. April 1979 - BVerwG 1 B 47.79 -).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81
    Aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie aus § 37 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ergibt sich, daß diese Auskünfte nicht, wie der Kläger meint, bloße Parteibehauptungen sind (BVerwG Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - und vom 20. April 1979 - BVerwG 1 B 47.79 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1981 - 9 B 3095.81
    Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleichliegenden Fällen maßgeblich sein könnte (BVerwG Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 91 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]]).
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