Rechtsprechung
BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; Restitutionsausschluß; gewerbliche Nutzung des Grundstücks; restitutionsbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens; redlicher Erwerb; Stichtag.
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Hausgrundstücks - Überführung in DDR-Volkseigentum zum Zweck des "Wiederaufbaus von Wohnungen sowie Erhaltung" - Restitutionsausschließender redlicher Erwerb - Unmöglichkeit der Rückgabe wegen Zuführung des entzogenen Grundstücks bzw. Gebäudes zur ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; gewerbliche Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der offenen Vermögensfragen; Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; Restitutionsausschluß; gewerbliche Nutzung des Grundstücks; restitutionsbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens; redlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 30.06.1997 - 1 A 69/94
- BVerwG, 23.01.1998 - 7 B 395.97
- BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
Papierfundstellen
- NJ 1999, 216
- NJ 1999, 217
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter; …
§ 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) um, in dem die Zielrichtung zum Ausdruck kommt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 Nr. 18 S. 49 m.w.N.).Der Gesetzgeber sieht damit von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - a.a.O. S. 53 m.w.N.).
- BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02
Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche …
Entscheidend ist , dass ein Erwerb nach § 1 des Verkaufsgesetzes schon deshalb nicht in Betracht kam, weil hiernach nur der Erwerb des Gebäudes, nicht jedoch des Grundstücks zulässig war (stRspr des BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 und vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18). - BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04
Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung; …
Daraus folgt, dass es nur um einen baulichen Aufwand gehen kann, der gerade wegen der bestimmten Nutzungsänderung betrieben wurde (vgl. zur stRspr des BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27; Urteil vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5; Urteil vom 19. November 1998 - 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18; Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 25.01 - BVerwGE 117, 70 ).
- BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 …
Zwar ist § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG dem übergreifenden Schutzzweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlußgründe untergeordnet, bestehende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18). - BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98
Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; …
Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG…, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ). - BVerwG, 05.04.2000 - 3 C 3.99
Betriebsnotwendigkeit; Restitution; Restitutionsausschluß.
Zur letztgenannten Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18) entschieden, daß ihre Anwendung keine ins einzelne gehende Überprüfung der Rechtswirksamkeit des der gewerblichen Nutzung zugrundeliegenden, vor dem Beitritt der DDR erfolgten Grundstückserwerbs voraussetzt. - VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07
Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG
Die Rückübertragung von Eigentumsrechten ist nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die maßgeblichen tatsächlichen Umstände am 29. September 1990 vorgelegen haben (§ 5 Abs. 2 VermG) und diese Umstände auch bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (…BVerwG, Beschl. v. 28. August 1995 - 7 B 214.95 -, juris [Rn. 5], Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13;… BVerwG, Urt. v. 5. März 1998 - 7 C 71.96 -, juris [Rn. 12], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15; BVerwG, Urt. v. 19. November 1998 - 7 C 5.98 -, juris [Rn. 18], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18). - BVerwG, 29.10.2002 - 7 B 85.02
Ermöglichung der Übernahme eines bisher als Wochenendhaus genutzten Gebäudes zu …
Der gemeinsame Zweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlusstatbestände besteht darin, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16 sowie Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 Buchholz a.a.O. Nr. 18).