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BVerwG, 19.12.1973 - IV B 198.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1973 - VII A 74/72
- BVerwG, 19.12.1973 - IV B 198.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1973 - IV B 198.73
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern; die derart grundsätzliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage muß in der Beschwerdebegründung bezeichnet werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus BVerwG, 19.12.1973 - IV B 198.73
Das Beschwerdevorbringen ergibt auch nicht, daß das Berufungsurteil mit der ihm zugrunde liegenden Rechtsauffassung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20) abweicht.