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   BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88   

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https://dejure.org/1989,6702
BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88 (https://dejure.org/1989,6702)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1989 - 1 C 27.88 (https://dejure.org/1989,6702)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - 1 C 27.88 (https://dejure.org/1989,6702)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Die Verurteilung des Klägers wegen Trunkenheit im Verkehr begründet demnach den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme ausnahmsweise entkräften (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Der Oberbundesanwalt stimmt dem den Beteiligten bekannten Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 - zu, in dem ausgeführt ist, daß Trunkenheit im Verkehr eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 sei.
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Seine sonst straffreie Führung bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts; denn die Vermutungsregel greift auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 S. 62; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 46.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache bei einer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 27.88
    Seine sonst straffreie Führung bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts; denn die Vermutungsregel greift auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 S. 62; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Die Vermutungsregelung setzt nicht voraus, daß außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Waffenbesitzer bekanntgeworden sind, greift also auch bei einer im übrigen ordnungsmäßigen Führung Platz (Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 27.88 -).

    Namentlich bedeutet die Bejahung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht, daß dem Betroffenen generell Unzuverlässigkeit oder Charakterlosigkeit vorzuwerfen sei (Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 27.88 -).

  • VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 34/06
    Insbesondere bedeutet die Bejahung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nicht, dass dem Betroffenen generell Unzuverlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1989 - 1 C 27.88 JURIS).
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