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   BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96   

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https://dejure.org/1996,3179
BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96 (https://dejure.org/1996,3179)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 3 C 1.96 (https://dejure.org/1996,3179)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 3 C 1.96 (https://dejure.org/1996,3179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Landesrechnungshofes zur Veröffentlichung von Äußerungen und Berichten an Dritte - Überprüfung eines Stifterwillens - Rechnungsprüfung einer Stiftung

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Beiladung als Revisionsgrund

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung - Aufhebung - Rechnungshof - Revisionsverfahren - Verwaltungsrechtsweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2 § 142 § 144 Abs. 3 S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der notwendigen Beildagung, Erforderlichkeit der Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 20
  • NVwZ 1998, 950
  • DVBl 1997, 1180
  • DÖV 1997, 684
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 42.82

    Stiftung - Wissenschaftsförderung - Rechnungsprüfung - Wissenschaftsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96
    Mit Urteil vom 28. Februar 1986 - BVerwG 7 C 42.82 - (BVerwGE 74, 58 ff.) hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts erkannt, daß die klägerische Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß dem in ihrer Satzung niedergelegten Stifterwillen auf der Grundlage des jeweiligen § 104 Abs. 1 Nr. 4 BHO und LHO der Prüfung durch Bundes- und Landesrechnungshof unterliege.

    Wohl aber ist rechtskräftig entschieden worden, daß die Klägerin der Prüfung durch die Rechnungshöfe nach § 104 Abs. 1 Ziff. 4 BHO/LHO unterliegt, und zwar - was das Bundesrecht betrifft - durch das Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1986 - BVerwG 7 C 42.82 - (BVerwGE 74, 58) und - was das Landesrecht betrifft - durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 8 OVG A 55/79 - (OVGE 37, 212), das insofern durch das genannte Urteil des 7. Senats nicht beanstandet worden und damit in Rechtskraft erwachsen ist.

  • Drs-Bund, 21.06.1968 - BT-Drs V/3040
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96
    Mit der Regelung des § 46 Abs. 3 HGrG ist der frühere § 109 RHO ersetzt worden, der Mitteilungspflichten des Rechnungshofs nur nach Abschluß des Prüfungsverfahrens betraf (vgl. BTDrucks V/3040 S. 57).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 55.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96
    Es wird keine aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil rechtskräftig entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage zum Gegenstand eines neuen Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht (BVerwG 6 C 55.65 in Buchholz Nr. 310, § 121 Nr. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Dabei unterliegen Auslegung und Anwendung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vom 14. Dezember 1971 (GV NW S. 397) - LHO - durch das Berufungsgericht, soweit sie die Rechtswirkungen des Haushaltsplans wie auch die Zulässigkeit von staatlichen Zuwendungen aufgrund des Haushaltsplans betreffen, der rechtlichen Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 3 C 1.96 -).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Soweit die Beklagte sich auf den Sparsamkeitsgrundsatz stützt, ist der Senat zwar an Aussagen zur Auslegung und Anwendung der insoweit maßgeblichen Vorschriften des Landesrechts (§§ 7, 55 LHO-LSA, §§ 10, 26 GemHVO-LSA) nicht gehindert, weil es sich um Regelungen handelt, die - auf der Grundlage von Art. 109 Abs. 3 GG - durch §§ 1 und 6 HGrG den Ländern zwingend vorgegeben sind und insoweit der rechtlichen Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht unterliegen (BVerwGE 104, 20 ; 104, 220 ).
  • VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 7929/10

    Ehemaliger Geschäftsführer der Bundeskunsthalle hat keinen Anspruch auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1996 - 3 C 1/96 -, juris, Rdnr. 30 ff.
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Die Beschwerdeentscheidung muss wegen des Unterlassens einer Beiladung des Verkäufers zwar nicht aufgehoben werden, wenn feststeht, dass sich aus dessen Nichtbeteiligung im gerichtlichen Verfahren für diesen keine Nachteile ergeben können (vgl. zu einer Verletzung von § 65 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1999, 3 C 1/96, veröffentlicht in juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

    Danach verbietet sich jede Auslegung, die die bundesrechtlichen Vorgaben mißachtet und dem Landesrecht einen Inhalt verleiht, der im Widerspruch zu den Aussagen des Haushaltsgrundsätzegesetzes steht (BVerwG, DÖV 1997, 684, 685).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97

    Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg;

    Zu der Frage, ob die Rechtmäßigkeit einer auf § 4 I NdsRiG i. V. mit § 54 I 3 NdsBG gestützten Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch das Richterdienstgericht (§ 26 I DRiG, §§ 50, 51 NdsRiG) oder durch die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu überprüfen ist, hat das BVerwG in seinem Beschl. v. 19.12.1996 (DÖV 1997, 684 = DVBl 1997, 1180 = NdsVBl 1997, 206) unter Bezugnahme auf seine rechtsgrundsätzliche Entscheidung vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 = NJW 1983, 3589) ausgeführt, daß der Richter wegen des "Nebeneinander zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch ja nach dem geltend gemachten Klagegrund" in einem solchen Falle selbst zu bestimmen habe, welches Gericht er anrufen möchte.

    Denn die Sache wird nicht dadurch insgesamt zu einem Unabhängigkeitsstreit, über den nur noch die Richterdienstgerichte zu entscheiden haben, wenn der Richter bei einer im Verwaltungsrechtsweg angegriffenen Maßnahme geltend macht, in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein (BVerwG, DÖV 1997, 684 = DVBl 1997, 1180 = NdsVBl 1997, 206; so auch schon BVerwG, DRiZ 1997, 117).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei

    Diese Tätigkeit des Antragsgegners ermöglicht durch ihr Prüfen, Kritisieren und Beraten eine Entscheidungshilfe für andere Staatsorgane, ohne selbst jedoch irgendwelche Eingriffsbefugnisse zu besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1996 - 3 C 1.96 -, DVBl. 1997, 1180).
  • VG Dessau, 24.01.2006 - 3 A 376/05

    Jüdische Gemeinde zu Halle klagt erfolglos gegen Prüfbericht des

    In den Kreis der für den Empfang der Prüfungsmitteilungen zuständigen Dienststellen gehören bei der Prüfung einer außerhalb der Staatsverwaltung stehenden Stelle deshalb auch die Zuwendungsgeber (vgl. Morell, Der Bundeshaushalt, 1992, BHO , Kommentar, § 96 RdNr. 1.1.; vgl. auch den Sachverhalt in BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1996 - 3 C 1/96 -, BVerwGE 104, 20ff.).
  • BVerwG, 27.05.2008 - 8 B 22.08
    Die Beigeladenen wären auch von der das Beschwerdeverfahren abschließenden Entscheidung benachteiligt; denn damit steht bestandskräftig fest, dass die Beigeladenen zu 1 bis 3 Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetzes auch hinsichtlich des Flurstücks 237 sind (Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 3 C 1.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 64).
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