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   BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12   

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BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12 (https://dejure.org/2013,42574)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 20 F 15.12 (https://dejure.org/2013,42574)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 (https://dejure.org/2013,42574)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 S 9 VwGO
    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht i.Zshg. mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Lebensversicherer wegen unrichtiger Kapitalmarktinformationen

  • rewis.io

    Zum personellen Anwendungsbereich des § 99 Abs. 2 Satz 9 VwGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht i.Zshg. mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Lebensversicherer wegen unrichtiger Kapitalmarktinformationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Nichts anderes gilt für die Schweigepflicht nach § 84 Abs. 1 VAG, die ebenfalls als reines Geheimhaltungsmittel grundsätzlich ein Amtsgeheimnis im formellen Sinne normiert, inhaltliche Maßstäbe für diesen Geheimnisschutz jedoch nicht vorgibt (vgl. Beschluss vom 12. April 2012 - BVerwG 20 F 2.11 - juris Rn. 9).

    Unionsrecht steht dieser Gesetzesauslegung nicht entgegen (Beschlüsse vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 8 und vom 12. April 2012 a.a.O.).

    Dabei richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie sich zu jedem einzelnen Schriftstück gesondert verhalten muss oder ob eine zusammenfassende Äußerung zu umfangreicheren Aktenbestandteilen ausreicht (Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10, vom 12. April 2012 a.a.O. Rn. 10 und vom 27. August 2012 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Unionsrecht steht dieser Gesetzesauslegung nicht entgegen (Beschlüsse vom 27. August 2012 - BVerwG 20 F 3.12 - juris Rn. 8 und vom 12. April 2012 a.a.O.).

    Dabei richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie sich zu jedem einzelnen Schriftstück gesondert verhalten muss oder ob eine zusammenfassende Äußerung zu umfangreicheren Aktenbestandteilen ausreicht (Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10, vom 12. April 2012 a.a.O. Rn. 10 und vom 27. August 2012 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Denn mit dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn nur demjenigen die Akteneinsicht verwehrt würde, der erstmals Zugang zu nach Auffassung der Behörden geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen erstrebt, während derjenige, dessen Geheimhaltungsinteresse mit dem der Behörde gleichgerichtet ist und dem der Akteninhalt, weil und soweit eigene Angelegenheiten betreffend, der Sache nach bekannt ist, Zugang erhielte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205 ).

    Schutzwürdigen Belangen Betroffener ist dann vielmehr im Rahmen des Weigerungsgrundes der wesensmäßigen Geheimhaltungsbedürftigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO) Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 a.a.O. S. 230), den die Sperrerklärung ebenfalls in Anspruch nimmt.

  • BVerwG, 19.06.2013 - 20 F 10.12

    Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    a) Der Verwaltungsgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zutreffend davon ausgegangen, dass die Weigerung, die angeforderten Unterlagen vorzulegen, nicht auf § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 KWG und § 8 Abs. 1 WpHG gestützt werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 10 ff. und zuletzt vom 19. Juni 2013 - BVerwG 20 F 10.12 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Demgegenüber zieht er den Kreis der schützenswerten Daten Dritter zu eng, wenn er den Namen von Mitarbeitern der Beklagten, sonstiger Behördenmitarbeiter sowie den Namen von Mitarbeitern der Verfahrensbeteiligten ohne Hinzutreten besonderer Gegebenheiten den Schutz versagt (siehe dazu Beschluss vom 19. Juni 2013 a.a.O. Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Hierzu zählen neben den von Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch die durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG erfassten personenbezogenen Daten Dritter (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - BVerwG 20 F 1.11 - AfP 2012, 298 Rn. 25, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 12 und vom 8. Februar 2011 - BVerwG 20 F 14.10 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Gegen die beabsichtigte Vorlage steht dem von der Gefahr einer Offenlegung schutzwürdiger Daten betroffenen Personenkreis ein Verfahren in erweiternder Anwendung des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO offen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 6, vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde nicht gehindert, die Mängel in einer neuen Sperrerklärung zu beheben, die dann wiederum Gegenstand eines Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO sein kann (vgl. Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56 Rn. 18 und vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 33).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Gegen die beabsichtigte Vorlage steht dem von der Gefahr einer Offenlegung schutzwürdiger Daten betroffenen Personenkreis ein Verfahren in erweiternder Anwendung des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO offen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 6, vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Dabei richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob sie sich zu jedem einzelnen Schriftstück gesondert verhalten muss oder ob eine zusammenfassende Äußerung zu umfangreicheren Aktenbestandteilen ausreicht (Beschlüsse vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10, vom 12. April 2012 a.a.O. Rn. 10 und vom 27. August 2012 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11

    Zur Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2013 - 20 F 15.12
    Als deren Ergebnis ist festzustellen, dass Abschriften von Verträgen, die unter Beteiligung von Beigeladenen abgeschlossen wurden, nebst dazugehörigen Begleitschreiben, Geschäftsgeheimnisse bzw. personenbezogene Daten Dritter enthalten und, da eine Schwärzung nicht ausreicht und - wie der Verwaltungsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat - Fehler in den Ermessenserwägungen hier im Ergebnis nicht durchschlagen (vgl. etwa Beschluss vom 19. Januar 2012 - BVerwG 20 F 3.11 - juris Rn. 13), nicht vorgelegt werden müssen, der Antrag der Kläger folglich insoweit abzulehnen ist (Ordner H Blatt 333 - 354, 383 - 388; Band 4 Blatt 200 - 326, 1 - 89; Band 9 Blatt 167 - 281, 295 - 324; Band 11 Blatt 198 - 319).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Denn über die Frage, ob in der Sache insoweit ein Weigerungsgrund gegeben ist, ist damit noch nicht abschließend entschieden (siehe BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 23.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Denn über die Frage, ob in der Sache insoweit ein Weigerungsgrund gegeben ist, ist damit noch nicht abschließend entschieden (siehe BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

    In einem solchen Fall ist die oberste Aufsichtsbehörde berechtigt, die Mängel in einer neuen Sperrerklärung zu beheben (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2010 - 20 F 12.09 - juris Rn. 11 und vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.02.2014 - 20 F 10.13

    Auskunftsanspruch über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zu

    Denn die betreffenden Vorblätter sind im Interesse des allgemeinen Schutzes der Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes geheim zu halten; die zutreffende Zuordnung der Geheimhaltungsgründe erschließt sich indessen ohne weiteres, so dass der insoweit gegebene Mangel der Aufbereitung der Akten nicht durchschlägt (vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 19. Dezember 2013 - BVerwG 20 F 15.12 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 4.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

    Eine solche Erklärung ist in gleicher Weise wie die Sperrerklärung im Falle einer Vorlageverweigerung Gegenstand der Überprüfung durch den Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 20 F 13.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B20F13.15.0] - juris Rn. 18, vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - juris Rn. 19 und vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 5.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

    Eine solche Erklärung ist in gleicher Weise wie die Sperrerklärung im Falle einer Vorlageverweigerung Gegenstand der Überprüfung durch den Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 20 F 13.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B20F13.15.0] - juris Rn. 18, vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - juris Rn. 19 und vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 8 m.w.N.).
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