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   BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88   

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BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88 (https://dejure.org/1989,9036)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1989 - 9 B 495.88 (https://dejure.org/1989,9036)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 9 B 495.88 (https://dejure.org/1989,9036)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der Rechtsverfolgung - Möglichkeit der Einstufung der Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan als sicher - Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung geklärt, daß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO das Gericht verpflichten, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 <251 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]/252>; 54, 43 BVerwG a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung geklärt, daß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO das Gericht verpflichten, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Es ist vielmehr in der Rechtsprechung geklärt, daß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO das Gericht verpflichten, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 9 B 495.88
    Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 <251 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]/252>; 54, 43 BVerwG a.a.O.).
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